Suchergebnis

 

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bekanntmachung
Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren)
zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms

Vom 5. Dezember 2014

Für das „Polnische Kernenergieprogramm (Program Polskiej Energetyki Jądrowej)“ wurde eine strategische Umweltprüfung (SUP) nach dem polnischen Umweltinformationsgesetz (polnisches Gesetzesblatt Dz. U. Nr. 199, Pos. 1227 in der später geänderten Fassung) durchgeführt.

Das Ministerium für Wirtschaft der Republik Polen hat das Kernenergieprogramm erstellt. Zuständige Behörde für die SUP war die polnische Generaldirektion Umwelt. Am 28. Januar 2014 hat der Ministerrat der Republik Polen das nationale Kernenergieprogramm angenommen.

Die Republik Polen hat gemäß Artikel 11 des UN ECE-Protokolls über die strategische Umweltprüfung (sogenanntes SEA-Protokoll) zum UN ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und gemäß Artikel 9 der Richtlinie (2001/42/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) der Bundesrepublik Deutschland das beschlossene polnische Kernenergieprogramm, die zusammenfassende Erklärung sowie den Umweltbericht am 24. November 2014 übermittelt.

Das polnische Kernenergieprogramm stellt den Umfang und die Struktur der Maßnahmen vor, die für den Einstieg der Republik Polen in die eigenständige Kernenergienutzung vorzunehmen sind, um einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Kernkraftwerke, die Abwicklung nach dem Ende des Betriebes sowie die Sicherheit beim Umgang mit den abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen sicherzustellen.

Die Deutschland von der Republik Polen für das SUP-Verfahren übersandten Unterlagen stehen weiterhin auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als Download zur Verfügung (www.bmub.bund.de/P1969).

Die deutsche Übersetzung der Kurzfassung des Umweltberichts sowie des Entwurfs des Polnischen Kernenergie­programms konnten von der deutschen Öffentlichkeit in der Zeit vom 5. Oktober 2011 bis 4. Januar 2012 in den ­Bibliotheken des BMUB eingesehen werden. Gleichzeitig erfolgte die Offenlegung der Unterlagen durch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.

Stellungnahmen bzw. Eingaben konnten die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden in deutscher Sprache vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 unmittelbar bei den zuständigen polnischen Stellen einreichen. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Vereinigungen und Behörden Gebrauch gemacht.

Zur Erörterung der Stellungnahmen bzw. vorgetragenen Bedenken fand am 27. November 2012 ein Konsultationstermin zwischen deutschen und polnischen Behördenvertretern in Warschau statt.

Der neue Zeitplan des angenommenen Kernenergieprogramms umfasst folgende Etappen:

Etappe I: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016:

Festlegung des Standortes und Abschluss des Vertrags über die Lieferung der ausgewählten Technologie für das erste Kernkraftwerk.

Etappe II: 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018:

Anfertigung des technischen Projekts und Einholung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheide und Gutachten.

Etappe III: 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2024:

Baugenehmigung und Bau des ersten Blocks des ersten Kernkraftwerks, Baubeginn weiterer Blöcke/Kernkraftwerke, Inbetriebnahme des ersten Blocks.

Etappe IV: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2030:

Fortführung und Baubeginn weiterer Blöcke/Kernkraftwerke, Baufertigstellung des ersten Kernkraftwerks (Baufertigstellung des zweiten Kernkraftwerks ist für 2035 geplant).

Das polnische Kernenergieprogramm, die zusammenfassende Erklärung sowie der Umweltbericht können vom 5. Januar 2015 bis zum 19. Januar 2015 an den folgenden Standorten eingesehen werden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
In der Bibliothek am Dienstsitz Berlin
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin

Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
In der Bibliothek am Dienstsitz Bonn
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr;
Freitag von 8.30 bis 15.00 Uhr

Darüber hinaus können diese Unterlagen auf der folgenden Internetseite eingesehen werden: www.bmub.bund.de/P1969.

Bonn, den 5. Dezember 2014

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag
Dr. Palm