Suchergebnis
vom: 16.09.2013
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BAnz AT 20.09.2013 B1
Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0kostenpflichtig
Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
Ein vollständiges Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers wird Ihnen angezeigt, wenn Sie in der Fußzeile auf „Sitemap“ klicken. Alle Teile und Rubriken des Bundesanzeigers finden Sie unter „So geht’s – Inhalte“ oder über die Suchfunktion.
Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den gesamten Bundesanzeiger nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Eine Volltextsuche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Veröffentlichungszeitraum oder Bereich, weiter einzuschränken.
Stellen Sie im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat ein. Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Es steht meist eine Druckversion zur Verfügung.
Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen. Es wird nach 30 Minuten ungültig.
Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland: +49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) als zuständige Behörde gemäß § 3 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091), in Verbindung mit den §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) veröffentlicht zur praktischen Umsetzung des SigG und der Signaturverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542):
1 Sichere Signaturerstellungseinheit: Secure Signature Creation Device (SSCD) CardOS V4.4 with Application for QES, Version 1.01
1.1 Auslieferung: Die verschiedenen Stufen und Wege der Auslieferung und die Abläufe der Initialisierung und Personalisierung sind in einem separaten Dokument des Herstellers detailliert beschrieben.
1.2 Funktionsbeschreibung: Bei dem Produkt handelt es sich um eine Signaturerstellungseinheit bestehend aus dem Prozessorchip Infineon SLE66CX680PE und der Software CardOS V4.4, with Application for QES, Version 1.01.
1.3 Bestätigung gültig bis: Abhängig von den verwendeten Algorithmen maximal gültig bis 14. Juli 2013
1.4 Hersteller: Atos IT Solutions and Services GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München
1.5 Bestätigende Stelle: BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185 – 189, 53175 Bonn
1.6 Registriernummer: BSI.02130.TE.07.2011
IS 15
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Wir setzen Statistik-Cookies ein, um unsere Webseiten optimal für Sie zu gestalten und unsere Plattformen für Sie zu verbessern. Sie können auswählen, ob Sie neben dem Einsatz technisch notwendiger Cookies der Verarbeitung aus statistischen Gründen zustimmen oder ob Sie nur technisch notwendige Cookies zulassen wollen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Ihre Auswahl jederzeit zu ändern und erteilte Einwilligung zu widerrufen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit einem Klick auf Allen zustimmen willigen Sie in die Verarbeitung zu statistischen Zwecken ein.