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Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik

Bekanntmachung
eines Hinweises auf eine Technische Richtlinie

Vom 2. Juni 2023

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt mit Verweis auf § 2 der Personalausweisverordnung und mit Verweis auf § 2 Absatz 2 der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund die folgende Technische Richtlinie (TR) bekannt:

BSI TR-03116-4 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung – Teil 4: Kommunikationsverfahren in Anwendungen
Stand 2023

Diese Technische Richtlinie ist unter https://bsi.bund.de/dok/tr-03116 veröffentlicht.

Bonn, den 2. Juni 2023

Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik

Im Auftrag
Prof. Markus Ullmann