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Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Bekanntmachung
über die Änderung der Möglichkeiten zur elektronischen Einreichung von Anträgen im regulatorischen Bereich des Paul-Ehrlich-Instituts für Human- und Veterinärarzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), der Tierimpfstoffverordnung (TierImpfStV), dem Tierseuchengesetz (TierSG) (bzw. dem Tiergesundheitsgesetz [TierGesG]) sowie nach der GCP-Verordnung (GCP-V)
Vom 14. Februar 2014
Das Paul-Ehrlich-Institut akzeptiert ab dem 1. März 2014 die rein elektronische Einreichung
von Unterlagen und Anträgen für viele regulatorische Verfahren. Nur für die nachfolgend
gelisteten Vorgänge werden noch unterschriebene Unterlagen/Antragsformulare in Papierform
benötigt. Für diese gilt aus rechtlichen Gründen weiterhin die Schriftform:
–
Zulassungsantrag nach § 17c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 TierSG (Antragsteller) (§ 20
Absatz 1 Satz 1 TierImpfStV),
(Bitte beachten, ab 1. Mai 2014 wird die Zulassung nach § 11 Absatz 1 TierGesG statt
nach § 17c TierSG beantragt.)
–
Verzicht auf Zulassung (durch Antragsteller) nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 AMG
–
Einwilligung des Vorantragstellers in die Bezugnahme auf seine Zulassungsunterlagen
(§ 24a Satz 1 AMG)
–
Genehmigungsantrag für klinische Prüfung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 GCP-V
–
Widerspruch gemäß § 70 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung
–
Übertragung von Pharmakovigilanzpflichten des Mitvertreibers auf den Zulassungsinhaber
nach § 63c Absatz 4 Satz 4 AMG (human), § 63d Absatz 6 (PSUR) und § 63h Absatz 6 Satz 4
AMG (AMG-veterinär)
Ab Anfang April 2014 ermöglicht das Paul-Ehrlich-Institut die elektronische Einreichung
von Anträgen auf Chargenfreigabe und zugehöriger Unterlagen über das vom Deutschen
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bereitgestellte Portal
unter PharmNet.Bund.de (http://www.pharmnet.bund.de). Der genaue Startzeitpunkt wird
auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts veröffentlicht.
Des Weiteren wird bekanntgegeben, dass die Einreichung von elektronischen Änderungsanzeigen
über das gleichnamige PharmNet.Bund-Portal durch das Paul-Ehrlich-Institut ab dem
1. April 2014 nicht mehr unterstützt wird. Als Alternative für die elektronische Einreichung
stehen CESP und Eudralink zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einreichung
von Änderungsanzeigen für Human- und Veterinärarzneimittel nach § 29 des Arzneimittelgesetzes
und § 29 der Tierimpfstoff-Verordnung beim Paul-Ehrlich-Institut vom 1. Februar 2012
(BAnz. S. 790).
Weitere Informationen und konkrete Hinweise zu den oben genannten Aspekten sind ab
sofort auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (http://www.pei.de/elektronische-einreichung)
veröffentlicht.
Langen, den
14. Februar 2014
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
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