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vom: 23.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 31.07.2026 B3
Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Richtlinie
zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2027 – Raumfahrt
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Grundlegende Förderziele der Wissenschaftsjahre
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus. Durch die Förderung von wirkungsorientierten, experimentellen, partizipativen und dialogischen Formaten zielen die Wissenschaftsjahre darauf ab, bestmögliche Bedingungen für den Austausch zwischen Forschung und unterschiedlichen Öffentlichkeiten zu schaffen, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftsbetrieb zu verankern und neue methodische Wege zu gehen.
Die Wissenschaftsjahre widmen sich interdisziplinären Zukunftsthemen und greifen dabei unterschiedliche Perspektiven auf. Sie leisten einen Beitrag für eine resiliente und zukunftsfähige Gesellschaft. Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft, Technologie und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit stärker für diese zu interessieren. Forschung und dazugehörige Erkenntnisgewinnungs- und Transferprozesse sollen nachvollziehbar und verständlich kommuniziert werden, um das Vertrauen in Wissenschaft und die Mündigkeit der Bevölkerung in Bezug auf Forschung und Technologie zu steigern (Scientific Literacy, Tech Literacy). Dabei soll eine möglichst große Anzahl an Personen mit dem Wissenschaftsjahr und seinen Angeboten in Berührung kommen und aktiv daran teilnehmen. Bürgerinnen und Bürgern wird dabei eine Teilhabe an Forschung ermöglicht – beobachtend oder aktiv.
Die Wissenschaftsjahre zielen zudem darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und in verschiedenen Kontexten zu erproben. Ein weiteres Ziel ist die Wirkung in die Einrichtungen, die Forschung durchführen: Die Organisationen sollen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres eigene Aktivitäten entwickeln, Methoden qualitativ weiterentwickeln und diese auch über das Jahr hinaus nachhaltig in ihren Einrichtungen implementieren. Entsprechend der Hightech Agenda Deutschland und des dort hinterlegten Hebel 4 soll auf diese Weise dazu beigetragen werden, Wissenschaftskommunikation zum integralen Bestandteil von Forschung und Wissenschaft zu machen und Wissenschaft stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Wissenschaftskommunikation findet zunehmend auch außerhalb des Wissenschaftssystems und an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und (Zivil-)Gesellschaft statt. Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen entsprechend Institutionen der organisierten Zivilgesellschaft, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus dem Wirkungsbereich des jeweiligen Wissenschaftsjahres, Einrichtungen der Wissensvermittlung und Vermittlungsarbeit sowie nichtstaatliche Organisationen mit Formaten und Methoden der Wissenschaftskommunikation in Berührung kommen und diese innerhalb ihrer Wirkungsbereiche initiieren und testen.
1.2 Ziele des Wissenschaftsjahres 2027 – Raumfahrt
Die Raumfahrt, sowohl im bemannten als auch unbemannten Sektor, steht für den menschlichen Erfindergeist sowie das Potenzial internationaler Kooperationen und dafür, grundlegende Impulse für wissenschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Wandel zu setzen. Sie ist Motor für Innovation, Verantwortung und gesellschaftlichen Fortschritt. Sie umfasst sämtliche Aktivitäten rund um die Eruierung des Bedarfs, den Start, die Steuerung, den Aufenthalt und die Rückkehr von Raumfahrzeugen, die Datennutzung sowie Anwendungen und Technologien (Raumsonden, Trägerraketen, Bodensegment, bemannte und unbemannte Raumfahrtsysteme). Das Wissenschaftsjahr 2027 zeigt auf, dass mit der Raumfahrt zentrale Zukunftsfragen unserer Gesellschaft erforscht und beantwortet werden. Auf welche Weise kann der Weltraum zum Nutzen der Erde erschlossen werden, ohne ihn zugleich zu beeinträchtigen? Wie lassen sich nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige Raumfahrttechnologien entwickeln? Wie gestalten wir eine verantwortungsvolle, sichere und effiziente Erkundung des Alls? Welche Rolle spielt die Raumfahrt bei der nationalen, europäischen und internationalen Sicherheit? Welche Paradigmenwechsel ergeben sich, wenn private Akteure eine zentrale Rolle in sicherheitsrelevanten Weltraumaktivitäten übernehmen? Welche Governance-Modelle und Rechtsrahmen sind nötig, um Souveränität zu sichern, ohne Innovationsfähigkeit und Kooperation zu bremsen? Die Raumfahrt ist von erheblicher Bedeutung für die nationale Sicherheit, Souveränität und kann helfen, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Dabei eröffnen Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantenkommunikation, Industrie 4.0 oder innovative Antriebstechnologien ganz neue Möglichkeiten. Raumfahrt ist nicht möglich ohne Grundlagenforschung. Hier spielt auch die erdgebundene Astrophysik eine entscheidende Rolle. Das Wissenschaftsjahr vermittelt die Bedeutung der Raumfahrt in der Bevölkerung und macht den Nutzen der Raumfahrt für die Menschheit und unseren Planeten deutlich. Die Herausforderungen der Raumfahrt in den kommenden Jahren, zum Beispiel auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit bei gleichzeitigem Branchenwachstum, sollen ebenso thematisiert werden wie die Gründe, warum Raumfahrt für moderne Gesellschaften unverzichtbar ist.
Die Ziele des Wissenschaftsjahres 2027 sind:
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Vermittlung von Wissen über Raumfahrt: Das Wissenschaftsjahr 2027 vermittelt, wie Raumfahrt funktioniert, was sie leisten kann und welchen Mehrwert sie für die Gesellschaft bereits heute leistet; wir stärken damit die Akzeptanz und begeistern die Bürgerinnen und Bürger für Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich. Wir zeigen, wie eng die deutsche Raumfahrtforschung- und -industrie in Europa und international kooperiert und welche Kernbereiche die deutsche und europäische Raumfahrt umfasst.
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Fokus auf gesellschaftliche und alltagsrelevante Themen: Das Wissenschaftsjahr 2027 rückt die gesellschaftlichen und alltagsrelevanten Themen der Raumfahrt in den Fokus. Damit macht es zukunftsweisende Entwicklungen in der Raumfahrt transparent und zugänglich. Das Ziel ist es, die Bedeutung der Raumfahrt für die Gesellschaft ganzheitlich darzustellen und ihre Rolle als essenzieller Innovationstreiber im täglichen Leben hervorzuheben.
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Darstellung der Raumfahrt als wachsenden Wirtschaftssektor: Die Raumfahrt hat – jenseits ihrer Rolle als strategisches Forschungsfeld – als Enabler auch für andere Branchen Bedeutung. Sie gibt Impulse für neue Märkte und neue Geschäftsmodelle oder sorgt für Resilienz und das Funktionieren von Wertschöpfungsketten (zum Beispiel Satelliteninfrastruktur als Grundlage für Logistik, Landwirtschaft, Energie, Medizin, Digitalisierung/Konnektivität, Katastrophenschutz). Die öffentlichen Investitionen lösen private Investitionen und Innovationen in vielen Industrien aus und haben damit eine Hebelwirkung. In vielfältigen Formaten kann der vielschichtige Nutzen des Raumfahrtsektors für diverse Zielgruppen präsentiert und diskutiert werden.
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Motivierung junger Menschen für eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Raumfahrt: Das Wissenschaftsjahr 2027 weckt Begeisterung für MINT-Berufe bei Mädchen und Jungen, zeigt ihnen spannende Berufsperspektiven auf und macht Forschungsbereiche, Innovationen und Forschungsstandorte sichtbar. Dies adressiert auch geschlechtergerechte Teilhabe und geschlechtersensible Innovationen in der Raumfahrt.
Thematisch gliedert sich das Wissenschaftsjahr in die vier Themenfelder (1) Wissenschaft und Forschung: Von der Erde zum Universum und zurück, (2) Der wirtschaftliche Beitrag der Raumfahrt, (3) Internationale Zusammenarbeit als diplomatisches Bindeglied und (4) Die Raumfahrt als Garant für Souveränität und Resilienz.
Themenfeld 1: Wissenschaft und Forschung – Von der Erde zum Universum und zurück
Die Raumfahrt ermöglicht Experimente, die auf der Erde beispielsweise durch Schwerkraft und Atmosphäre stark eingeschränkt oder nicht möglich sind, und liefert dadurch wichtige Erkenntnisse zur Überprüfung von Theorien sowie Daten für Forschung und Entwicklung. Das Wissenschaftsjahr 2027 bietet eine Plattform, um mit den Bürgerinnen und Bürgern über den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen der Forschung im Weltraum in den Dialog zu treten.
Themenfeld 2: Der wirtschaftliche Beitrag der Raumfahrt
Die Raumfahrt leistet einen wichtigen, in der Öffentlichkeit oft unterschätzten Beitrag zur Weltwirtschaft. Als Hightech-Inkubator fördert sie die Entwicklung neuer Technologien, verbessert Produkte des täglichen Gebrauchs und beschleunigt die digitale Transformation. Das Wissenschaftsjahr 2027 bietet die Chance, den wirtschaftlichen Nutzen der Raumfahrt, den Standortfaktor und damit verbundene Arbeitsplätze für Frauen wie für Männer stärker zu kommunizieren und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.
Themenfeld 3: Internationale Zusammenarbeit als diplomatisches Bindeglied
Die Raumfahrt ist ein starker Motor für internationale Diplomatie und wissenschaftliche Zusammenarbeit. Dies umfasst länderübergreifende Kooperationen und globale Abkommen, zum Beispiel zum Austausch technischer Expertise und zur Einführung einheitlicher Standards. Die Raumfahrt fungiert als Schlüssel zur Bewältigung globaler Herausforderungen und ist ein zentrales Element der internationalen Wissenschaftsdiplomatie – ein Thema, das das Wissenschaftsjahr 2027 für die Öffentlichkeit greifbarer macht.
Themenfeld 4: Die unbemannte Raumfahrt als Garant für Souveränität und Resilienz
Die Raumfahrt leistet mit ihren Satellitensystemen einen unverzichtbaren Beitrag für die nationale und europäische Souveränität sowie für die gesellschaftliche Resilienz. Sie trägt zum Beispiel dazu bei, durch eine schnelle Kommunikation und durch präzise Lagebilder wirksam auf Krisen geologischer oder geopolitischer Art zu reagieren. Das Wissenschaftsjahr 2027 verdeutlicht die unabdingbare Bedeutung der Raumfahrt für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
1.3 Zuwendungszweck
Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation in den oben genannten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2027 anzuregen, die niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und in ihrer Wirkungsdimension vor allem partizipativ und dialogorientiert ausgerichtet sind.
Es werden Vorhaben gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Punkte erfüllen:
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Die Förderprojekte sollen sich an verschiedene Zielgruppen der Öffentlichkeit richten: Erwachsene, Kinder (ab Kindergartenalter) und Jugendliche. Hierzu zählen zum Beispiel Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Medien und Politik. Ein Schwerpunkt sollte auch auf Zielgruppen liegen, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit der Wissenschaft hatten.
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Förderfähig sind methodisch innovative Formate der Wissenschaftskommunikation, die auf Vermittlung, Dialog oder Partizipation abzielen. Die Vorhaben sollen die Mündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf Wissenschaft und Technologie (Scientific Literacy, Tech Literacy) fördern und die Relevanz von Wissenschaft, Technologie und Forschung bei der gesellschaftlichen Zukunftsgestaltung vermitteln. Es sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die einen partizipativen sowie einen trans- und interdisziplinären Ansatz verfolgen.
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Geförderte Formate sollen Begeisterung für die Themen, Methoden, Ergebnisse, Entwicklungen und Perspektiven im Bereich der Raumfahrt wecken – vermittelnd, spielerisch oder partizipativ.
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Geförderte Formate sollen eine große Reichweite haben und möglichst breit wahrgenommen werden; aber auch regionale Projekte sind förderfähig.
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Geförderte Formate sollen sich auch nach dem Wissenschaftsjahr weiternutzen und/oder durchführen lassen.
Die geförderten Vorhaben kommunizieren unter dem Dach des Wissenschaftsjahres. Um die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres und der beteiligten Fördervorhaben zu erhöhen, treten alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte kommunikativ einheitlich nach außen auf. Sie orientieren sich dabei am Corporate Design des Wissenschaftsjahres und kommunizieren die Dachmarke Wissenschaftsjahr in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
1.4 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Über diese Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen stellen keine staatliche Beihilfe dar.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den oben genannten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2027 befassen.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Formate der Wissenschaftskommunikation:
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Dialog- und Partizipationsformate (inklusive Citizen Science, zum Beispiel Schülerlabore und Mitmach-Experimente)
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Informations- und Vermittlungsformate (zum Beispiel Ausstellungen, Science-Center-Formate, Visualisierungen, Animationen, Virtual Reality-Anwendungen, Interview-Reihen)
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Onlineformate (zum Beispiel Podcasts, Streams, Kurzvideos)
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Games (zum Beispiel Online-Games, Escape-Games)
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künstlerische und kulturelle Projekte (zum Beispiel interaktive Bühnenshows)
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interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate
Insbesondere werden gefördert:
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Formate, die das Verständnis für die Raumfahrt erhöhen und deutlich machen, wie wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn in wirtschaftliche oder gesellschaftliche Innovation übersetzt werden kann (öffentliche Relevanz der Raumfahrt).
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Formate, die anwendungsorientiert für MINT-Bereiche mit Raumfahrtbezug begeistern und die zur Arbeit im Bereich der Raumfahrt (upstream) beziehungsweise im Bereich der Nutzung der Daten aus dem All (downstream) motivieren.
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Niedrigschwellige, barrierefreie Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft beziehungsweise Forschung im Bereich der Raumfahrt und Astrophysik hatten.
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Formate, die Fragestellungen zum Thema Raumfahrt aus wirtschaftswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher, historischer, geschlechtersensibler und -gerechter beziehungsweise geschichtswissenschaftlicher, juristischer, sicherheitsbezogener Perspektive sowie der Perspektive der Medizinforschung behandeln und ihre Erkenntnisse den Zielgruppen zur Diskussion stellen.
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Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterentwickeln.
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Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.
Die anzusprechenden Zielgruppen müssen dabei begründet und analysiert und die gewählten Methoden auf die spezifischen Zielgruppen abgestimmt werden. Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate mit lokalem Fokus sowie Vorhaben mit überregionaler Ausrichtung.
Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2027 – Raumfahrt entwickelt werden.
Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der ausgewiesenen Zielgruppen in der Breite für aktuelle Forschungsinhalte zu wecken.
Dabei müssen die Vorhaben einen Bezug zu Forschung zu den oben ausgewiesenen Themenfeldern herstellen. Dies kann über die gezielte Einbindung von Wissen einzelner Forscherinnen und Forscher erfolgen. Möglich sind auch Kollaborationen beispielsweise mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, Fachgesellschaften, Think-Tanks und Unternehmen.
Nicht gefördert werden können:
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Veröffentlichungen in Fachliteratur
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nichtöffentliche Tagungen, die sich an ein Fachpublikum richten
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Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen
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Werbe- und Marketingkampagnen
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kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Formate und Projekte
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die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus der Raumfahrtforschung und -entwicklung, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (zum Beispiel Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte et cetera). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.
Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel Honorar- oder Werkverträge) in das Projekt eingebunden werden.
Die Förderinteressierten müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
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Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und eigene beziehungsweise durch den Verbundpartner nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2027
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Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens
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Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Institut und so weiter), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).1
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2027 umgesetzt werden und können eine Laufzeit von sechs bis neun Monaten haben. Sie können frühestens am 1. April 2027 beginnen und sollen spätestens am 31. Dezember 2027 enden.
Förderungswürdig sind Einzel- oder Verbundvorhaben, die die in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien erfüllen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nr. 0110).2
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
Das BMFTR verfolgt das Ziel, die Vernetzung und den Austausch der geförderten Einzel- und Verbundprojekte zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Projektlaufzeit bis zu zwei Vernetzungstreffen (analoge Treffen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands) geplant. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen und punktuell Ergebnisse und Erfahrungen in die Vernetzungstreffen einzubringen, wird vorausgesetzt.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich, insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zuwendungsfähig sind:
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Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Websites, Druck von Informationsmaterial et cetera)
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Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind
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Reisekosten
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Personalausgaben beziehungsweise -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind
Förderfähig sind zudem angemessene Reisekosten zu den zwei geplanten Vernetzungsveranstaltungen, die in der Finanzplanung zwingend zu berücksichtigen sind.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Höhe der Zuwendung
Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis zu 100 000 Euro gefördert werden. Für Verbundvorhaben gilt der Maximalbetrag gleichermaßen. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).
Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2027
Das im Rahmen des Projekts zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (zum Beispiel Veranstaltungen, Kongresse, Broschüren, Poster, Flyer, digitale Kommunikationsformen) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation beim DLR Projektträger abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2027, das allen Zuwendungsempfängern zur Verfügung gestellt wird. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMFTR mit dem Zusatz „Gefördert durch“ zu erstellen. Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2027 zu unterstützen und zur Vernetzung mit anderen Vorhaben sowie einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.
Erfolgskontrolle/Evaluation
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Für die Evaluation benennen die Vorhaben klare Indikatoren, die sich idealerweise auf die drei Ebenen Output (zum Beispiel Publikationen, Kommunikationsmittel), Outcome (zum Beispiel Kompetenzzuwachs, Impulse für Folgeprojekte) und Impact (zum Beispiel Wirkung auf gesellschaftlicher Ebene, Vertrauensaufbau) beziehen.
Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und in verschiedenen Kontexten zu erproben. Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten zur Verfügung zu stellen. Die Ziele der Förderrichtlinie und die selbst gesetzten Ziele des Projekts werden schematisch in einer Bewertungsmatrix erfasst. Jedes Förderprojekt wird anhand des Sachberichtes zum Verwendungsnachweis sowie der zu erfassenden Daten auf diese Ziele geprüft und die Ergebnisse in der Bewertungsmatrix für den Zuwendungsgeber dokumentiert.
Für die Planung und Durchführung der Evaluation des Vorhabens ist der Zuwendungsempfänger angehalten, die Tools des BMFTR-geförderten Projekts „Impact Unit – Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation“ zu nutzen. Diese sind zu finden unter www.impactunit.de.
Open-Access-Klausel
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Verbundvorhaben
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln. Die Verbundpartner sollen evtl. Zwischenberichte und im Rahmen des Verwendungsnachweises den abschließenden Sachbericht gemeinsam verfassen und einreichen. Für die Erstellung und Einreichung ist der Verbundkoordinator verantwortlich.
Datenmanagement
In der Umsetzung von Vorhaben, die Daten erheben (Citizen Science-Projekte), sind ethische und rechtliche Aspekte in Bezug auf Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung zu berücksichtigen. Antragsteller sind aufgefordert, detaillierte Angaben zum Umgang mit Daten zu machen.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Ansprechpartnerinnen:
Für fachlich-inhaltliche Fragen zum Wissenschaftsjahr 2027
Sarah Gutscher
Telefon: +49 30/67055-8217
E-Mail: sarah.gutscher@dlr.de
Für administrative und förderrechtliche Fragen
Carola Hänel
Telefon: +49 30/67055-782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de
Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation,
bis spätestens 14. September 2026
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über „easy-Online“ vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Verwendung von KI-Systemen ist in wissenschaftsadäquater Weise offenzulegen. Unter „Offenlegung“ ist aktuell die Angabe zu verstehen, welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden, beispielsweise bei der Darstellung der Relevanz des Themas, bei der Entwicklung von Formaten und Methoden der Wissenschaftskommunikation oder bei der Strategie zur Ansprache der Zielgruppen. Eingesetzte KI, die sich nicht auf den wissenschaftlichen Inhalt des Antrags auswirkt (zum Beispiel Grammatik-, Stil-, Rechtschreibprüfung, Übersetzungsprogramme), muss nicht angegeben werden. Eine konkrete Kennzeichnung der betroffenen Textpassagen im Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Die Vorlagefrist für in Papierform eingereichte Projektskizzen gilt nicht als Ausschlussfrist. Dennoch sind alle Projekteinreichungen über „easy-Online“ fristgerecht vorzulegen (elektr. Unter Nutzung des TAN-Verfahrens beziehungsweise einer qualifizierten digitalen Signatur oder in Papierform). Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt in Papierform eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSENSCHAFTSJAHR27
Skizzeneinreichungen ohne TAN-Verfahren oder qualifizierte elektronische Signatur müssen umgehend nach dem 14. September 2026 ausgedruckt und unterzeichnet auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden, um Bestandskraft zu erlangen:
DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben beziehungsweise Kosten beinhalten.
Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:
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Projekttitel
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Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess; bei Verbundvorhaben Angaben zum Verbundkoordinator
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Kurzzusammenfassung des Vorhabens auf maximal einer Seite
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Vorhabenbeschreibung:
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Selbstdarstellung und Organisationsstruktur
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Partnerstruktur und Vernetzung mit anderen Akteuren
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Thema und Idee: Die zu behandelnde Thematik sollte möglichst genau erläutert werden (unter anderem Eingrenzung des Themas, Angaben zur Relevanz des Themas)
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Kommunikationsziele: Es sollten klare qualitative und quantitativ messbare Kommunikationsziele definiert werden (unter anderem Kernbotschaften, Wirkung, Teilnehmerzahlen/Reichweite)
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Zielgruppendefinition: detaillierte Benennung und Analyse der Zielgruppen (Herleitung der Zielgruppen, Benennung von Merkmalen der Zielgruppen)
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Formate der Wissenschaftskommunikation: Welche Formate und Methoden der Wissenschaftskommunikation sollen umgesetzt werden, um die benannten Kommunikationsziele zu erreichen? (Detaillierte Beschreibung)
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Strategie zur Ansprache der Zielgruppen: Wie beziehungsweise über welche Strukturen/Kanäle sollen die benannten Zielgruppen angesprochen und zum Mitmachen animiert werden?
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Kommunikation: Durch welche Maßnahmen wird das Wissenschaftsjahr in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht?
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Projekt- und Zeitplan (tabellarische Darstellung der Projektbausteine)
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Qualitätssicherung und Ergebniskontrolle
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Nachnutzung, Übertragbarkeit
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Grober Finanzierungsplan (Gesamtmittelbedarf, Förderbedarf, Eigenleistungen)
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Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils, Notwendigkeit der Förderung
Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind (zum Beispiel Letter of Intent).
Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze mit der oben genannten Gliederung im Umfang von insgesamt maximal acht DIN-A4-Seiten ein (Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,3; Ränder links und rechts: mindestens 1,5 cm).
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien (auf einer Skala von 1 bis 7) bewertet. Die Kriterien 2 und 3 werden doppelt gewichtet.
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Antragsteller
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Der Antragsteller ist qualifiziert, das Projekt durchzuführen (nachgewiesene Erfahrungen im Projektmanagement) und stellt sicher, dass entsprechende Ressourcen und/oder Personal für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen.
- b)
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Der Antragsteller beziehungsweise einer der Verbundpartner verfügt über nachgewiesene Expertise und Erfahrung in der wissenschaftlichen Bearbeitung von Themen im Bereich Raumfahrt (Upstream- oder Downstream-Bereich).
- c)
-
Der Antragsteller beziehungsweise einer der Verbundpartner verfügt über nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der Wissenschaftskommunikation. Zudem weist er Kenntnisse in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf.
- 2.
-
Thematischer Zuschnitt und Ziele des Wissenschaftsjahres
- a)
-
Das Projekt befasst sich mit relevanten Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2027.
- b)
-
Das Projekt lässt sich gut in die übergeordneten Ziele einbetten (dialogorientierte Vermittlung der Relevanz und der Rolle von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern, Weiterentwicklung von Methoden der Wissenschaftskommunikation).
- 3.
-
Methodik und Zielgruppenadressierung
- a)
-
Die Methode der Vermittlung beziehungsweise das gewählte Format berücksichtigt zentrale Kriterien guter Wissenschaftskommunikation (siehe Wissenschaftskommunikation in der Projektförderung FAQ [BMFTR.bund.de]). Der Vermittlungsansatz ist innovativ und entwickelt Methoden der Wissenschaftskommunikation, unter anderem auch gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft weiter.
- b)
-
Das Vorhaben beschreitet neue Wege der zielgruppenadäquaten Beteiligung in der Wissenschaftskommunikation und/oder entwickelt bereits bestehende Partizipationsformate konsequent weiter.
- c)
-
Die Vermittlungsstrategie ist geeignet, mindestens eine der in Nummer 1.2 Zuwendungszweck genannten Zielgruppen des Wissenschaftsjahres 2027 zu erreichen. Dazu adressiert das Projekt eine oder gegebenenfalls mehrere möglichst klar definierte Zielgruppe/n, analysiert diese in der Skizze und zeigt plausibel und möglichst genau auf, wie diese erreicht und zur Teilnahme motiviert werden soll/en. Die Strategie zur Ansprache der Zielgruppen und diese zum Mitmachen zu animieren, ist nachvollziehbar und erscheint erfolgversprechend zu sein.
- 4.
-
Projektskizze und Konzept
- a)
-
Die quantitativen und qualitativen Ziele der Wissenschaftskommunikationsformate (unter anderem Botschaft, Reichweite, Wirkung) und die Wege zu ihrer Erreichung werden überzeugend dargelegt.
- b)
-
Die Projektplanung ist nachvollziehbar: die einzelnen Projektschritte bauen plausibel aufeinander auf und der Zeitplan ist realistisch.
- c)
-
Das Projekt hat noch nicht begonnen und wurde explizit für das Wissenschaftsjahr 2027 entwickelt.
- 5.
-
Kommunikation des Projekts
- a)
-
Das Projekt wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet und verspricht, öffentlichkeitswirksam zu sein.
- b)
-
Das Projekt erhöht die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres.
- 6.
-
Ergebniskontrolle und Nachnutzung
- a)
-
Das Projekt sieht geeignete Maßnahmen der Ergebniskontrolle vor, die das Erreichen der formulierten Kommunikationsziele (qualitativ und quantitativ) und der Ziele des Wissenschaftsjahres überprüfen.
- b)
-
Das Projekt kann übertragen beziehungsweise nachgenutzt werden. Nachnutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten sind in der Skizze enthalten und nachvollziehbar und plausibel dargestellt.
- 7.
-
Finanzplanung
- a)
-
Der grobe Finanzierungsplan ist nachvollziehbar und die ausgewiesenen Finanzpositionen sind zur Durchführung des Projekts notwendig und der Höhe nach angemessen.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMFTR behält sich vor, für fachliche Einschätzungen weitere externe Expertise in die Auswahl einzubeziehen. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
- –
-
detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens
- –
-
Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
- –
-
detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und mindestens einem zeitlichen Balkenplan (alternativ Meilensteinplanung)
- –
-
gegebenenfalls Bestätigung des Vorhandenseins eines Datenmanagementplans
Eventuelle Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe sind dabei zu berücksichtigen. Weitere Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- –
-
Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Verfahrensstufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten.
- –
-
Stringenz: Die entsprechend den Auflagen aktualisierte Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan).
- –
-
Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
- –
-
Evaluation: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Ergebniskontrolle und Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 15. Juli 2028 gültig.
Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Sandra Gundlach
- 1
- Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1)
- 2
- https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
- 3
- Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens.