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vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 12.05.2026 B2
Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Richtlinie
zur Förderung des Aufbaus von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen
für Angewandte Wissenschaften zur Erreichung
der Ziele der Hightech Agenda Deutschland (HAW-OpenSpace)
im Rahmen des Programms
„Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland unterstützen im Rahmen des Programms zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit der Förderrichtlinie HAW-OpenSpace Investitionen in die Forschungsinfrastruktur an HAW, welche zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und technologischen Souveränität in Deutschland beitragen. Hierfür werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel in Höhe von bis zu 61 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Förderrichtlinie HAW-OpenSpace liegt ein besonderer Fokus auf den im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) identifizierten prioritären Schlüsseltechnologien und damit verbundenen technologischen Innovationen in strategischen Forschungsfeldern. Konkretes Ziel der Förderrichtlinie ist die Schaffung und Umsetzung von Innovationsräumen für inter- und transdisziplinäre Forschung für zukunftsweisende Technologien. Der Innovationsraum bietet eine exzellente Forschungsinfrastruktur und ist ein Ort für neue Denkweisen, neue Forschungsansätze und innovative sozio-technologische Lösungen. Dabei sollen zukunftsfähige Ansätze entwickelt werden, die den verantwortungsvollen Einsatz von Schlüsseltechnologien fördern, Impulse für eine wirtschaftliche Verwertung setzen und dabei ökologische sowie soziale Kriterien berücksichtigen. So wird ein Beitrag geleistet zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Durch die enge Verbindung der HAW zu regionalen Unternehmen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie durch ihre Flexibilität sollen neue Prozesse und Methoden entwickelt, durch Vernetzung mit den relevanten Akteuren in lösungsorientiere Anwendung umgesetzt, durch einen niederschwelligen Zugang sichtbar und schnell transferierbar gemacht werden. In einem integrierten Forschungsprojekt sollen im HAW-OpenSpace mittels der geschaffenen Forschungsinfrastruktur die resiliente und nachhaltige Nutzung von Schlüsseltechnologien erforscht und erprobt und in einem skalierbaren Maßstab zur breiten Anwendung vorbereitet werden. Dazu ist es notwendig, von Anfang an konsequent die Anwendungsperspektive mitzudenken und auch nicht-technische Fragestellungen zu erforschen.
1.2 Zuwendungszweck
Gefördert wird ein Vorhaben je HAW, das den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, exzellenten und dauerhaften Forschungsinfrastruktur an HAW in einem offenen Innovationsraum (HAW-OpenSpace) für inter- und transdisziplinäre Forschung zum Gegenstand hat. Der Fokus muss dabei auf zukunftsweisenden Technologien zur Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat mit klarem Bezug zur HTAD liegen. Mit der Maßnahme sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden, die neue Maßstäbe in der Entwicklung und Umsetzung von Schlüsseltechnologien schaffen. Die exzellente Forschungsinfrastruktur und das angebundene Forschungsvorhaben sollen den Startimpuls für langfristige Vernetzungen und Kooperationen von HAW mit Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Stärkung der technologischen Souveränität, Resilienz und nachhaltigen Wirtschaftsweise darstellen. Neben technologischen Fragestellungen sollen dabei auch der verantwortungsvolle Einsatz der Technologie sowie die ökologische und soziale Dimension der zu erforschenden Technologien Berücksichtigung finden.
In dem angebundenen Forschungsprojekt sollen im HAW-OpenSpace die resiliente und nachhaltige Nutzung von Spitzentechnologien erforscht, erprobt und in einem skalierbaren Maßstab zur breiten Anwendung vorbereitet werden. Dazu ist es notwendig, konsequent die Anwendungsperspektive mitzudenken und auch nicht-technische Fragestellungen von Anfang an einzubeziehen. Im Rahmen einer praxisorientierten Ausbildung und der Stärkung der praxisnahen Forschungskompetenz wird die Berücksichtigung der wissenschaftlichen Qualifizierung sowie eine breit angelegte Maßnahme zum Transfer der Ergebnisse begrüßt.
Die Ergebnisse des geförderten Forschungsprojekts dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
1.3 Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern (BLV) über die Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften nach Artikel 91b des Grundgesetzes“ vom 27. November 20232 (in der Fassung vom 19. Februar 2026) für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2030 (BLV 2024-2030).
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZAP)“ des BMFTR. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit den Ländern aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Die Förderrichtlinie HAW-OpenSpace unterstützt HAW bei den Investitionen, der Forschung und Erprobung anwendungsorientierter Demonstratoren und sozio-technischer Lösungen sowie dem Transfer und der Skalierung der Ergebnisse aus dem Innovationsraum. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, exzellente und dauerhafte Forschungsinfrastruktur zur Erschließung neuer oder zur Neuausrichtung bestehender Forschungsthemen in einem Innovationsraum aufzubauen. Die Erstellung eines umfassenden Nutzungskonzepts zur breiten Verwendung der Investition durch die Projektmitarbeitenden, die beteiligten Kooperationspartner und gegebenenfalls weitere Nutzergruppen ist zuwendungsfähig. Ebenfalls zuwendungsfähig sind erste Arbeiten, um die Nutzung der Investition in bereits laufende oder geplante Arbeiten einzubinden. Der freie Zugang zum Innovationsraum soll auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen der gesamten Hochschule sichergestellt sein und im Rahmen der Antragstellung dargestellt werden. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Weiterhin wird der Aufbau einer Forschungscommunity gefördert, aus der heraus neue, auf Resilienz und Nachhaltigkeit fokussierte Forschungsvorhaben generiert werden. Die Forschungscommunity soll die gesamte Innovationskette von der Forschung bis zum Praxiseinsatz abdecken. Ein erstes exemplarisches, interdisziplinäres Forschungsprojekt mit einem klaren Bezug zum Innovationsraum HAW-OpenSpace ist mit dem Vorhaben einzureichen.
Verbundvorhaben sind nur in begründeten Ausnahmenfällen zulässig, insbesondere dann, wenn Interdisziplinarität nur im Verbund erreicht werden kann.
Die Vorhaben sollen sich in drei Phasen gliedern:
- 1.
-
AufbauphaseEs sind Investitionen in eine exzellente Forschungsinfrastruktur vorzusehen. In der Aufbauphase (maximal zwölf Monate) wird die nachhaltige Investition im Innovationsraum umgesetzt. Dies beinhaltet die Ausstattung eines vorhandenen Raums mit Technologie-Infrastruktur, welche auch Ausstattung zur Kommunikation und Kollaboration mit externen Partnern beinhalten kann. Diese Ausstattung muss in ihrer Nutzbarkeit und Anwendung einen eindeutigen Bezug zu mindestens einer Schlüsseltechnologie oder technologischen Innovationen in einem strategischen Forschungsfeld der HTAD haben und darauf ausgerichtet sein, langfristig genutzt werden zu können. Die Summe der Investitionen soll einen erheblichen Anteil der Ausgaben im Vorhaben belegen, jedoch maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) umfassen. In dieser Phase findet bereits der Aufbau der Forschungscommunity statt. Neue Forschungskooperationen mit außerhochschulischen Praxispartnern sollen angebahnt und mit Hilfe eines Community Management fortgeführt werden, um die fortlaufende Nutzung und Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse sicherstellen zu können.
- 2.
-
Forschungs- und Entwicklungs-PhaseIn einer anschließenden FuE3-Phase (circa 18 Monate) sollen interdisziplinäre Forschungsarbeiten umgesetzt werden. Sie sind so zu konzeptionieren, dass die erwarteten Forschungsergebnisse im OpenSpace in Zusammenarbeit mit einem Anwendungspartner skalierbar sind. Der Forschungsbedarf wird bereits zur Antragseinreichung durch mindestens eine aussagekräftige Interessenbekundung eines außerhochschulischen Anwendungspartners4 belegt. Als Nachweis des Mehrwerts im OpenSpace sind verschiedene Aspekte, wie technologische Machbarkeit, Akzeptanz oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu beleuchten. Diese müssen in der FuE-Phase mit mindestens einer Forschungsfrage adressiert werden. Dabei sind vorrangig Fragestellungen mit einem technischen und einem gesellschaftlichen Bezug aufzunehmen. Die zu erwartenden Verwertungsaspekte sind klar zu benennen.
- 3.
-
SkalierungsphaseMit dem eingesetzten Innovationsraum und den Entwicklungen in der FuE-Phase werden in der Skalierungsphase (circa sechs Monate) die Ansätze entwickelt, wie die Lösung in die Praxis transferiert und skaliert werden kann. Gründungsaktivitäten und Anbahnungen weiterer Förderungen im Anschluss werden begrüßt. Der HAW-OpenSpace soll sich nach der Projektlaufzeit durch die Generierung von zum Beispiel Auftragsforschung, Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln selbst tragen.
Als übergreifendes Arbeitspaket soll ein Community Management vorgesehen werden, das den FuE-Bedarf von Anwendungspartnern aus der Praxis aufnimmt, wissenschaftliche Kooperationspartner und Akteure im OpenSpace zusammenbringt, so dass auch künftig Forschungsvorhaben generiert werden. In diesem Rahmen können Mittel für Personal (Community Manager) als auch Mittel für Kommunikationsinfrastruktur und Beteiligungsformate beantragt werden (zum Beispiel für Website-Erstellung mit Landing Page, Aufträge oder Fortbildungen in Wissenschaftskommunikation, Kollaborationsplattformen, Wissensmanagementsystemen, Co-Creation Workshops). Die Integration des Community Managements in bestehende Hochschulstrukturen wird begrüßt.
Der OpenSpace soll somit Anwendungspartnern einen niederschwelligen Zugang zu exzellenter Forschungsinfrastruktur ermöglichen. Die Integration eines Anwendungspartners in das FuE-Vorhaben muss in Form eines verbindlichen Letters of Intent (LOI) dargestellt werden. Die Einreichung weiterer LOI potenzieller Anwendungspartner ist möglich und wird begrüßt.
Es werden Vorhaben im Begutachtungsverfahren dann prioritär bewertet, wenn sie in den Verwertungsplänen und -strategien nachvollziehbare und belastbare Aussagen zur weiteren Nutzung der im Rahmen des Vorhabens getätigten Investitionen in die Forschungsinfrastruktur und zur Überführung der Forschungsergebnisse in wirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Anwendungen enthalten. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf die breite Vernetzung innerhalb der Hochschule zu legen sowie auf Ideen, bei denen die geplanten Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren mit weiteren Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung im Rahmen des Vorhabens genutzt werden sollen. Idealerweise entstehen aus dem primären FuE-Vorhaben langfristige Kooperationen, die im HAW-OpenSpace angesiedelt und offen für neue Konstellationen sind, aus denen weitere Forschungsfragen hervorgehen. Die nachhaltige Nutzung sowie ein Konzept zur Tragfähigkeit des HAW-OpenSpace nach dem Projektende sind bei Antragstellung im Anschreiben der Hochschulleitung sicherzustellen.
Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Dateneigentums sind in die Vorhaben zu integrieren und verantwortungsvoll zu berücksichtigen, ebenso wie ethische und rechtliche Fragestellungen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind HAW in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, sowie staatlich anerkannte HAW, die überwiegend staatlich refinanziert werden5, jeweils vertreten durch ihre Leitung.
Werden über diesen Kreis hinaus private HAW gefördert, so tragen diese gemäß § 3 BLV 2024-2030 zumindest den Anteil selbst, den ansonsten das Sitzland bei einer Länder-Kofinanzierung übernehmen würde. Der Eigenanteil errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent). Seitens der privaten HAW ist darüber hinaus sicherzustellen, dass eine Nutzung der Forschungsinhalte ausschließlich im nicht wirtschaftlichen Bereich stattfindet.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO geregelt.
Der OpenSpace kann nur an einem Standort der antragstellenden Hochschule entstehen.
Verbundprojekte mehrerer Hochschulen sind grundsätzlich nicht vorgesehen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können Verbundprojekte zugelassen werden. Im Fall eines Verbundprojekts gelten die folgenden Ausführungen: Der HAW-OpenSpace kann nur an einer der beteiligten Hochschulen entstehen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nummer 0110)6.
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des Unionsrahmens zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation zu beachten.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen des BMFTR werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse durch Zuwendungsbescheid des BMFTR gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden können.
Die Förderung darf nicht im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgen.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate. Die maximale Zuwendung beträgt zwei Millionen Euro (inklusive Projektpauschale). Die Vorhaben können als Einzel- oder Verbundvorhaben (Beschränkungen siehe oben) ausgelegt sein, wobei die maximale Zuwendung je Gesamtvorhaben begrenzt ist. Maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) sind für die Investitionen des Innovationsraums (OpenSpace) vorzusehen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZAP)“ des BMFTR.
Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen. In der Regel sind dies Ausgaben für Investitionen, Personal oder Sachmittel. Weiterhin zuwendungsfähig sind unter anderem auch:
- –
-
Ausgaben für die (Lehr-)Vertretungen von beteiligten HAW-Professorinnen und HAW-Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr-)Vertretungen grundsätzlich nicht dem Stammpersonal zuzurechnen sind und die beteiligten HAW-Professorinnen und HAW-Professoren sich aktiv in das Projekt einbringen. Ausgaben für Reisen oder Anfahrt der (Lehr-)Vertretungen sind nicht zuwendungsfähig.
- –
-
Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung.
- –
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Ausgaben für die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (jedoch nicht an Projektpartner) in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale).
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Ausgaben für die Einholung eines Ethikvotums oder Fortbildungen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Auswirkungen („Ethical, Legal and Social Implications“ – ELSI) der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
- –
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Ausgaben für eine Rechtsberatung für die Erstellung von Datenschutzkonzepten, Lizenzierungen et cetera, sofern die Leistung nicht von der Hochschule oder der Hochschulverwaltung erbracht werden kann.
- –
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Ausgaben zur Bildung des Community Managements, welche im Förderzeitraum dazu dienen, die geplanten Forschungsziele beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
- –
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Ausgaben für die Publikation von Projektergebnissen im Förderzeitraum über Open Access (vorzugsweise ohne Embargofrist).
- –
-
Ausgaben für Reisen können in Ausnahmefällen zur Regelung in den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ (Antragsrichtlinie – Sächliche Verwaltungsausgaben F0844 und F0846) vorkalkulatorisch bis zu 3 Prozent der kalkulierten Personalausgaben (Ansatz in Position 0812, Position 0817) als Mittel für Reisen (Inland/Ausland) in Höhe des errechneten Euro-Betrags angesetzt werden. Sollten die zuwendungsfähigen Personalausgaben bei der Prüfung des Antrags verändert werden, wird der Ansatz (in Euro) für die Reisen auch angepasst. Für alle Reisen gilt das jeweils von der Hochschule anzuwendende Reisekostengesetz. Die Reisen sind im Übrigen entsprechend der Antragsrichtlinie durchzuführen. CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZAP)“ als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.
- –
-
Beschaffungen: Die vergaberechtlichen Vorgaben sind einzuhalten. Bei der Antragstellung für die einzelnen Beschaffungen bei Position 0850 (Investitionen) von bis zu 30 000 Euro (netto) wird auf die Vorlage von drei vergleichbaren Angeboten zur Plausibilisierung des einzelnen Ansatzes im Antrag verzichtet. Es bedarf im Antrag der Bestätigung der Hochschule, dass die vergaberechtlichen Regelungen bei Beschaffungen eingehalten werden.
Nicht zuwendungsfähig sind zum Beispiel Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung, bauliche Maßnahmen sowie Ausgaben für Personal mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben (siehe hierzu auch BMFTR-Vordruck 0027a „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“; Bereich BMFTR-Vordrucke für Zuwendungen [AZAP]). Raummieten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Können Materialien, Investitionen oder Leistungen in Form von Aufträgen unentgeltlich durch die eingebundenen Anwendungspartner eingebracht werden, ist dieses im Rahmen der Kooperation darzustellen und wird begrüßt. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Ausgaben dafür als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Ausgaben für Reisen zu Konferenzen sind nur für das Projektpersonal (Position 0812, Position 0817) vorzusehen. Ausgaben für Konferenzteilnahmen der beteiligten Professorinnen und Professoren sind nur in begründeten Ausnahmen zuwendungsfähig.
Reiseausgaben für Lehrvertretungen sind nicht zuwendungsfähig.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Mit dem Antrag erklären HAW ihre Bereitschaft, die für das Monitoring erforderlichen Daten im Fall einer Förderung zu erheben und für das Monitoring zur Verfügung zu stellen – vergleiche hierzu § 6 Absatz 4 BLV 2024-2030.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
HAW-OpenSpace@vdi.de
https://www.forschung-HAW.de/
Ansprechpersonen sind:
Frau Dr. Christina Hilgers
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Im Fall einer Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur per Mail ist folgende Adresse zu verwenden: HAW-OpenSpace-Antraege@vdi.de. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
7.2 Einstufiges Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektanträgen
Die förmlichen Förderanträge sind dem Projektträger
| bis spätestens zum 3. August 2026 |
in elektronischer Form über das Internetportal „easy-Online“
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=HAW&b=OPENSPACE&t=AZAP
gemäß den dortigen Hinweisen und verbindlichen Anforderungen (unter anderem eine Formatvorlage) vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Verbundvorhaben, in denen mehrere Hochschulen zu einem Oberthema zusammenarbeiten, sind in begründeten Ausnahmefällen (siehe oben) zulässig. Es wird jedoch nur ein Innovationsraum je Verbundprojekt zugelassen. Ein Konzept zur Zusammenarbeit ist vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der beteiligten HAW in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin oder dem vorgesehenen Verbundkoordinator separat vorzulegen.
Pro Hochschule darf nur ein Antrag eingereicht werden.
Bei Verbünden kann jede Hochschule nur einen Antrag einreichen. Eine Beteiligung an mehreren Vorhaben je HAW ist ausgeschlossen.
Der Antrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Förderrichtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen enthalten, die zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung notwendig sind. Anträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung des Antrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „HAW-OpenSpace“ finden sich auf der Internetseite „Forschung an HAW“: https://www.forschung-haw.de/, im Menüpunkt Förderung: HAW-OpenSpace.
Dem Antrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung beizufügen. Die Vorhabenbeschreibung muss folgende Punkte enthalten:
- 0.
-
Deckblatt
- a)
-
aussagekräftige Kurzbezeichnung des Projekts sowie Akronym
- b)
-
Kurzinformation zum Vorhaben
- 1.
-
Motivation und Ziele
- 2.
-
Kurzvorstellung des Antragstellers
- a)
-
Angaben zur Hochschule beziehungsweise zu den Hochschulen
- b)
-
Angaben zu den beteiligten Fachbereichen/Personen
- c)
-
Vorstellung der Anwendungspartner
- 3.
-
Wissenschaftliche und technische Grundlagen
- a)
-
Stand von Wissenschaft und Technik
- b)
-
bisherige Arbeiten
- c)
-
Neuheit und Attraktivität des Projektansatzes
- d)
-
gegebenenfalls bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter), bestehende Normung und Standardisierung
- 4.
-
Beschreibung des OpenSpace
- a)
-
Aufbauphase
- b)
-
Forschungs- und Entwicklungs-Phase
- c)
-
Skalierungsphase
- 5.
-
Beschreibung des Community Managements
- 6.
-
Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan
- a)
-
Arbeitsplan zum OpenSpace und zum Community Management
- b)
-
Zeit- und Meilensteinplan
- c)
-
Ausgabenplan
- 7.
-
Verwertungskonzept
- a)
-
wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
- b)
-
Anwendungspotenzial, Erfolgsaussichten in der Praxis (einschließlich gesellschaftlicher Relevanz), wirtschaftliche Erfolgsaussichten
- c)
-
Konzept zur Ergebnisverwertung und Nachnutzung des OpenSpace nach Projektende
- 8.
-
Notwendigkeit der Zuwendung
- 9.
-
Literaturverzeichnis
Die Vorhabenbeschreibung darf einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Der Text ist mit Schriftgröße 11 (Tabellen ausgenommen) zu verfassen. Es sind Seitenränder zu belassen. Das Literaturverzeichnis ist auf einer neuen Seite zu beginnen und geht nicht in die maximale Seitenanzahl von 25 Seiten ein. Das Deckblatt sowie zulässige Anhänge gehen ebenfalls nicht in die maximale Seitenanzahl ein. Die Überschreitung der maximalen Seitenanzahl (ohne Deckblatt, Literaturverzeichnis und Anhänge) führt zum direkten Ausschluss des Antrags aus dem Verfahren.
Eine Vorlage zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung wird bereitgestellt. Die Verwendung der Vorlage wird empfohlen. Weitere Details sind der Vorlage und den Frequently Asked Questions (FAQ) zu entnehmen.
Dem Antrag muss ein von der HAW-Leitung rechtsverbindlich unterzeichnetes, maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben beigefügt werden, das die Koordinatorin oder den Koordinator sowie das Vorhabenthema und die geplanten Gesamtausgaben benennt. Bei Verbundprojekten ist je HAW ein Übersendungsschreiben zu erstellen. Die nachhaltige Nutzung und wissenschaftliche Relevanz des OpenSpace sind darzulegen. Eine Bestätigung des Vorhandenseins eines Forschungsdatenmanagementplans ist erforderlich. Das Fehlen des Übersendungsschreibens führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Weitere Anhänge des Antrags:
- –
-
Erläuterungen zum Finanzierungsplan zum Antrag (siehe Vorlage).
- –
-
Aussagekräftige Interessenbekundungen von mindestens einem Anwendungspartner, die eine ausführliche Stellungnahme zur beabsichtigten Zusammenarbeit enthält.
- –
-
Interessenbekundungen weiterer potenzieller Anwendungspartner (optional).
- –
-
Liste der themenspezifischen Publikationen der forschenden Professorinnen/Professoren, maximal fünf Nennungen pro Professorin/Professor (optional).
Weiterführende Anhänge sind im Rahmen des Antrags nicht zugelassen.
Vorhabenbeschreibung, Übersendungsschreiben der Hochschule, Erläuterungen zum Finanzierungsplan und mindestens eine Interessenbekundung eines Anwendungspartners sind verpflichtende Anhänge zum Antrag (siehe Checkliste in den Hilfsdokumenten). Ein Abweichen von den Anforderungen führt zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
7.2.2 Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren
Die zur Einreichungsfrist eingegangenen Förderanträge werden nach den folgenden Kriterien unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten begutachtet und geprüft (die Angaben in Klammern beziehen sich auf den Anteil an der Gesamtbewertung):
- 1.
-
Innovationshöhe des Gesamtvorhabens und des FuE-Projekts (15 Prozent)
- 2.
-
Stand von Wissenschaft und Technik/eigene Vorarbeiten (15 Prozent)
- 3.
-
Umsetzungskonzept OpenSpace (30 Prozent)
- a)
-
Aufbau des Innovationsraums
- b)
-
Integration und Passfähigkeit eines anwendungsorientierten FuE-Projekts in den OpenSpace
- c)
-
Skalierbarkeit der Forschungsergebnisse im Innovationsraum
- 4.
-
Qualität des Konzepts zur Verankerung des OpenSpace in den Hochschulstrukturen einschließlich der Qualität des Konzepts zur Sichtbarmachung für weitere Akteure (Forschungscommunity) (15 Prozent)
- 5.
-
Arbeits- und Finanzierungsplan (15 Prozent)
- 6.
-
Verwertungsplan (10 Prozent)
Die Begutachtung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Vorhabenbeschreibung, des Übersendungsschreibens und der Interessenbekundung des Anwendungspartners.
Die Anträge werden zunächst auf die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft. Anschließend erfolgt eine externe Begutachtung der Anträge im Hinblick auf deren Förderwürdigkeit. Die finale Auswahlentscheidung trifft der Fachausschuss mit besonderen Zuständigkeiten für das Programm „Forschung an HAW“ auf Grundlage des Begutachtungsergebnisses. Die exzellent begutachteten Projektanträge werden auf Basis dieser Begutachtung gefördert. Der Fachausschuss behält sich vor, bei der Vorhabenauswahl aus den weiteren förderwürdigen Anträgen auf ein teilrandomisiertes Verfahren (sogenannte Tie-Breaker-Lottery) zurückzugreifen. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern in Textform mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichten Anträge und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
8 Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.
Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
M. Milde
- 1
- EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
- 2
- https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/forschung-an-hochschulen-fuer-angewandte-wissenschaften
- 3
- FuE = Forschung und Entwicklung
- 4
- Als außerhochschulische Anwendungspartner gelten zum Beispiel Unternehmen, Kommunen, Vereine, Verbände, Verwaltung. Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungsinstitute gelten nicht als Anwendungspartner.
- 5
- Einschließlich der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, der Hochschule Geisenheim, der Berufsakademie Sachsen, der Dualen Hochschule Thüringen sowie der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).
- 6
- https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.