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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dritte Änderung
der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm
„KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“
im Rahmen des Fachprogramms
„Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen
des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
Vom 9. Oktober 2026
Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der
Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung
zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im
Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ vom 28. Juni 2023 (BAnz AT 26.07.2023 B3), die durch
die Bekanntmachungen vom 22. November 2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) und vom 8. Januar
2025 (BAnz AT 23.01.2025 B5) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 7.2.1 wird der zweite Absatz wie folgt neu gefasst:
Einreichungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.
Hiervon ausgenommen sind der 15. Oktober 2026, der 15. April 2027 und der 15. Oktober
2027; zu diesen drei Stichtagen sind keine Einreichungen möglich.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.
Bonn, den
9. Oktober 2026
Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt
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