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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Zweite Änderung
der Bekanntmachung
Förderprogramm
„Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026)

Vom 9. Februar 2026

Die Bekanntmachung – Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022 bis 2026) vom 1. Juli 2022 (BAnz AT 11.07.2022 B1), die durch die Bekanntmachung vom 20. Dezember 2023 (BAnz AT 02.01.2024 B2) geändert worden ist, wird geändert.

Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:

Die Laufzeit des Förderprogramms (Rahmenbekanntmachung) „Entwicklung digitaler Technologien“ ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Rahmenbekanntmachung entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2030 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der der­zeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Rahmenbekanntmachung bis mindestens 31. Dezember 2030 in Kraft gesetzt werden.

Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 9. Februar 2026

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Axel Voß