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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 04/18/31
über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben)
zur „Weiterentwicklung des Ökokontroll- und Zertifizierungssystems
und Stärkung gesellschaftlicher Ziele im Ökologischen Landbau“
im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)

Vom 15. Mai 2018

Im September 2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Bundesregierung legte mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie am 11. Januar 2017 die aktuellen und umfassend überarbeiteten Ziele sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung in Deutschland fest. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie der Rohstoff-, Energie- und Ernährungssicherung für eine wachsende Weltbevölkerung, des Klimawandels und der Erhaltung der Biodiversität hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die natürlichen Ressourcen schonend, effizient und nachhaltig zu bewirtschaften und zu nutzen.

Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll daher der Anteil landwirtschaftlicher Flächen unter ökologischer Bewirtschaftung zukünftig 20 % betragen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart, dass diese Zielmarke insbesondere durch Ausbau der Forschung bis zum Jahr 2030 erreicht werden soll.

Mit dem Ziel, den Ökolandbau in Deutschland zu stärken und den Flächenanteil der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit der ­ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Bundesländer und der Wissenschaft die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) erarbeitet. Die Ergebnisse des „DAFA-Fachforums Ökologische Lebensmittelwirtschaft“ stellen dabei einen Baustein des ZöL-Handlungsfeldes „Ökoforschungsprioritäten des Bundes festlegen und umsetzen“ dar. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) dient u. a. der Umsetzung der ZöL.

Die Strategie soll zur Bewältigung der ressourcenpolitischen Herausforderungen der Landwirtschaft beitragen und landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland zusätzliche nachhaltige Entwicklungsperspektiven aufzeigen. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten, wie etwa die Weiterentwicklung des Ökokontroll- und Zertifizierungssystems und die effiziente Honorierung von Umweltleistungen.

Die neuen EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau sollen ab 1. Januar 2021, die Regelungen der sogenannten Horizontalen Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625), die relevante Regelungen zur Durchführung der Kontrolle auch im Bereich der Biobranche umfasst, im Wesentlichen ab dem 14. Dezember 2019 gelten. Zuvor müssen auf EU-Ebene noch eine Reihe von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten abgestimmt werden. Dabei ist es wichtig, einen handlungsfähigen Rahmen zu schaffen, der die Praxiserfahrungen von Öko-Betrieben, Kontrollstellen und Behörden ausreichend berücksichtigt. Zur Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau kann auch mithilfe der vorliegenden Bekanntmachung wissenschaftlich und praxisfundierte Zuarbeit geleistet werden.

Durch die Berücksichtigung der natürlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge, wie z. B. Fruchtfolge, Bodengesundheit, Tierwohl, soziale Landwirtschaft, Zertifizierung und Verbraucherschutz, erhält und schont der Ökolandbau die natürlichen Ressourcen in besonderem Maße, hat vielfältige positive Auswirkungen auf die Umwelt und dient der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Lebensmittel in einer vielfältigen Agrarkulturlandschaft. Die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebens- und Futtermitteln hat oftmals Effekte, die öffentliche Leistungen darstellen können, wie etwa Beiträge zu Biodiversität oder Landschaftsbild oder Beschäftigungseffekte. Wird diesen oftmals nicht marktgängigen Leistungen von der Gesellschaft ein positiver Wert beigemessen, handelt es sich um gesellschaftlich gewünschte Leistungen, die auch als Leistungen für Umwelt und Gesellschaft bezeichnet werden.

Die Grundsätze der ökologischen Lebensmittelwirtschaft unter den Bedingungen intensiven Wettbewerbs und global vernetzter Märkte zu bewahren, ist eine Herausforderung. Dem fertigen Bioprodukt kann man oft nicht ansehen, dass besondere Erzeugungs- bzw. Herstellungsverfahren zum Einsatz kamen. Daher müssen die Sachverhalte auf anderem Wege kommuniziert werden, etwa mithilfe von Kennzeichnung und Herkunftsnachweisen, die einem Kontrollverfahren unterliegen.

Der Umsatz von Biolebensmitteln in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Mit dem steigenden Umsatz haben auch die Anforderungen und Aufgaben für Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden zugenommen. Es sollen daher innovative Konzepte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kontroll- und Zertifizierungssystems und zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele im ökologischen Landbau entwickelt bzw. weiterentwickelt werden, die zur Zielerreichung der vorgenannten Strategien und Bewältigung der stetig wachsenden Aufgaben beitragen. Dem Transfer innovativer Konzepte und Maßnahmen in die Praxis wird hierbei ein hoher Stellenwert beigemessen.

1 Gegenstand der Förderung

Die Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GS-BÖLN) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht daher mit Bezug auf die „Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. April 2016 (BAnz AT 06.04.2016 B6)“ Interessenten für die Durchführung von FuE-Vorhaben sowie gezielten Wissenstransfermaßnahmen in den Bereichen „Weiterentwicklung des Kontroll- und Zertifizierungssystems und Stärkung gesellschaftlicher Ziele im Ökologischen Landbau“.

Schwerpunkte einer Förderung sollen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zur Unterstützung der Weiterentwicklung des Kontroll- und Zertifizierungssystems und der Erreichung gesellschaftlicher Ziele im ökologischen Landbau sein. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.

Ein besonderer Fokus wird dabei in den folgenden Bereichen gesehen:

a)
Wirtschaftlich-soziale, rechtliche und politische Rahmenbedingungen wie z. B.
Analyse bestehender gesetzlicher und privatwirtschaftlicher Kontrollsysteme sowie Analyse und Bewertung von Alternativkonzepten;
Unterstützung der Weiterentwicklung von Kontroll- und Zertifizierungssystemen, z. B. durch
die Erarbeitung von Vorschlägen für eine optimale Umsetzung von Sanktionsregelungen bei Aufdeckung von Fehlverhalten,
eine Verbesserung der Informationsgrundlagen und Methoden für die sachgerechte Bewertung von Rückstandsfunden und zur Feststellung der Ökointegrität von auffälligen Partien (z. B. durch Bereitstellung von Daten in einer digitalen Datensammlung zu Abbauverhalten und Persistenz von Pestiziden im Boden und in Pflanzen, Kulturen die Pestizide anreichern, Einfluss der Probenahme (Methode) auf die Analyse, möglichen Eintragswegen von Rückständen etc.),
die Entwicklung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Ökokontrollpersonal zu Spezialthemen der Ökoverfahrenskontrolle,
die Erarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung von Auditverfahren im gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Bereich unter Einbeziehung aller relevanten Akteure;
Analysen zum Zusammenhang von Kontrollsystemen und Unternehmensethik: Optimierung bestehender sowie Entwicklung und Implementierung neuer Konzepte;
Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung von Informationssystemen zur Verfügbarkeit von ökologischen ­Zutaten als Voraussetzung für die zeitlich begrenzte Zulassung konventioneller Zutaten (EG VO 834/2007 Artikel 19 Absatz 2c);
Analyse von Verbraucherverhalten und Verbrauchervertrauen, Transfer von Vertrauenseigenschaften und Stärkung von Verbrauchervertrauen auf allen Stufen der Ökolebensmittelwertschöpfungskette, vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zur Ladentheke.
Hierbei sollte sowohl die Verbrauchersicht – welche Konzepte bzw. Indikatoren sind für die Vertrauensbildung besonders wichtig? – als auch die betriebswirtschaftliche Sicht – welche Konzepte bzw. Indikatoren lassen sich von den Firmen mit vertretbarem Aufwand einsetzen? – einbezogen werden. Auch die Herausarbeitung von Vorbildeffekten (Best-Practice-Beispielen) ist zu berücksichtigen.
Unterschiedliche Konzepte zum Transfer von Vertrauenseigenschaften, wie etwa Labelling, indikatorgestützte Zertifizierungssysteme, Herkunftsnachweise (auch in Kombination) und deren effiziente Kommunikation sollen für unterschiedliche Segmente des Öko-Marktes (z. B. Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) untersucht und weiterentwickelt werden.
Es soll untersucht werden, wie die verschiedenen Konzepte zum Transfer von Vertrauenseigenschaften zu be­urteilen sind und welche Ausgestaltungs- und Kombinationsmöglichkeiten existieren.
Vorhandene Strategien sollen dabei optimiert und neue Ansätze entwickelt werden unter der Voraussetzung, dass die Grundsätze des ökologischen Landbaus gewahrt bleiben und das Verbrauchervertrauen weiter gestärkt wird.
Dabei sind juristische Aspekte (Dateneigentum, Datenschutz) zu beachten.
Bei diesen Untersuchungen sollen auch wichtige Erfahrungen aus anderen Wirtschaftssektoren ausgewertet werden (z. B. Erfahrungen aus der Nachhaltigkeitszertifizierung), wenn erwartet werden kann, dass diese Erfahrungen der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus dienen.
Außerdem soll analysiert werden, wie die raschen Fortschritte in der Informationstechnologie sinnvoll genutzt werden können.
b)
Beiträge des ökologischen Landbaus zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele u. a. durch
Analyse von gesellschaftlichen Erwartungen:
In welche Richtung sollten Innovationen gelenkt werden, um die Ökosystemleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft weiterzuentwickeln und größtmögliche gesellschaftliche Akzeptanz zu finden?
Entwicklung eines Konzeptes, mit dem sich frühzeitig testen lässt, wie verschiedene Entwicklungsoptionen und Innovationen der Öko-Branche von der Gesellschaft bewertet werden;
Untersuchung der gesellschaftlichen Akzeptanz ökologischer Tierhaltungssysteme;
Analyse des Beitrags des ökologischen Landbaus zu gesellschaftlichen Zielen, z. B. in den Bereichen Nahversorgung, Lebensmittelsicherheit, Erhalt genetischer Ressourcen, Regionalentwicklung, Beschäftigungseffekte, Landschaftsbild, Agrarkultur und Verbraucherschutz etc.;
Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur effizienten Honorierung von Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft.

FuE-Vorhaben können maximal mit einer dreijährigen Projektlaufzeit beschieden werden, der Maßnahmenbeginn erster Projekte ist frühestens ab 1. Januar 2019 vorgesehen. Hierbei sind Verbundprojekte mit Partnern aus Praxis, Beratung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie systemare Ansätze erwünscht.

2 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.

Bei Verbundvorhaben ist grundsätzlich eine wissenschaftliche Betreuung durch Hochschul- oder andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen vorzusehen. Die Höhe der Zuwendung für den Praxispartner wird dabei im Einzelfall festgesetzt. Ein angemessener Eigenanteil des oder der Bewerber unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigeninteresses und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daraus abgeleitet.

3 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung, der Standardrichtlinien des BMBF einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis, der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie auf Basis der Richtlinie des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
http://www.ble.de/DE/03_Forschungsfoerderung/02_OekologischerLandbau/OekologischerLandbau_node.html)
durch Zuwendungen gefördert werden. Alle genannten Programme/Richtlinien beruhen auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.

4 Verfahren

4.1 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere anhand der nachfolgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers (die Fachkunde ist mittels geeigneter Referenzen nachzuweisen),
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovation und Kreativität des Ansatzes,
Nutzen für den Ökolandbau,
effizienter Mitteleinsatz,
ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projektes unter Einbezug aktueller Literatur und des vorhandenen Wissens,
Integration geeigneter Wissenstransfermaßnahmen in das geplante Vorhaben,
ausreichende Berücksichtigung abgeschlossener und laufender FuE-Vorhaben sowie laufender Aktivitäten (z. B. Länderprogramme),
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt,
nachvollziehbarer Arbeits- und Finanzierungsplan für die Gestaltung und Durchführung des Vorhabens.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuzuziehen.

4.2 Vorlage von Projektskizzen

Die zu verwendende Projektskizzengliederung finden Sie im Informationsangebot der GS-BÖLN im Internet unter https://www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/forschungs-und-entwicklungsvorhaben/projektskizzen-und-berichte/.

Das Einreichen der Projektskizzen unter Bezug auf die „Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. April 2016 (BAnz AT 06.04.2016 B6)“ im Umfang von maximal 15 Seiten für FuE-Vorhaben erfolgt elektronisch über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet.

Die online erstellten Dokumente (Vorhabenübersicht und Projektskizze) sind als unterschriebener Ausdruck in doppelter Ausfertigung unter dem

Stichwort „Sozioökonomie“

bis zum 14. September 2018 (Posteingangsstempel der BLE) bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 312
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

einzureichen.

Alternativ ist auch die Übersendung der online erstellten Unterlagen per De-Mail an boeln@ble.de-mail.de bzw. eps@ble.de-mail.de in einer der Varianten „absenderbestätigt“ oder „persönlicher & vertraulicher Versand“ bis zur vorstehend genannten Ausschlussfrist möglich.

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Viola Molkenthin (02 28/68 45-29 44, Viola.Molkenthin@ble.de) oder an Frau Doris Pick (02 28/68 45-32 86, Doris.Pick@ble.de).

Bonn, den 15. Mai 2018

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Natt