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Bundesgesetzblatt
BAnz AT 15.11.2016 H1
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Tag | Inhalt | Seite | |
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1. 11. 2016 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung | 2450 | |
FNA: 224-13 GESTA: O002 |
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1. 11. 2016 | Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes | 2451 | |
FNA: 792-1 GESTA: F010 |
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1. 11. 2016 | Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften | 2452 | |
FNA: 2129-49, 450-2, 2129-49-1 GESTA: N017 |
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4. 11. 2016 | Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften | 2456 | |
FNA: 7100-1, 7100-1 GESTA: E034 |
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4. 11. 2016 | Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung | 2460 | |
FNA: 450-2, 2121-63, 26-7, 26-12, 300-2, 312-2, 312-7, 450-16, 453-16, 8051-10, 860-8 GESTA: C101 |
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4. 11. 2016 | Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 2464 | |
FNA: 611-8-2-2, 610-7 GESTA: D039 |
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4. 11. 2016 | Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) | 2473 | |
FNA: 900-15, 200-6, 900-11-14, 12-4, 900-11-18, 900-15-4, 900-16, 9022-2, 900-15,
900-15, 752-6-3, 752-6-1 GESTA: J023 |
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24. 10. 2016 | Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2017 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2017 – LuftVStAbsenkV 2017) | 2488 | |
FNA: neu: 611-19-1-2 | |||
26. 10. 2016 | Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2017 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2017 – AELV 2017) | 2489 | |
FNA: neu: 8251-10-1-23 | |||
31. 10. 2016 | Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin | 2493 | |
FNA: 806-21-1-294 | |||
31. 10. 2016 | Verordnung zur Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung | 2494 | |
FNA: 802-5-3 | |||
2. 11. 2016 | Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO) | 2495 | |
FNA: neu: 900-10-4-54; 900-10-4-52 |
Der Preis für das Bundesgesetzblatt beträgt je angefangene 16 Seiten 1,90 € zuzüglich Versandkosten. Dies gilt auch für alle früher ausgegebenen Bundesgesetzblätter. Einzelstücke des Bundesgesetzblattes Teil I Nr. 52 können zum Preis von 6,75 € (5,70 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten) bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, bezogen werden. Im Bezugspreis sind 7 % Mehrwertsteuer enthalten.
Internet: |
www.bundesgesetzblatt.de www.bgbl.de |
E-Mail: | vertrieb@bundesanzeiger.de |
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