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Bekanntmachung
zur Richtlinie
zur Förderung von Hochschulen und Unternehmen
bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung
ihrer innovativen Ideen (SIGNO)
Vom 20. Oktober 2015
Mit der oben genannten Richtlinie vom 13. September 2011 (BAnz. S. 3364), die zuletzt
durch Bekanntmachung vom 14. Oktober 2014 (BAnz AT 21.10.2014 B2) geändert worden
ist, wird beabsichtigt, die schutzrechtliche Sicherung und die wirtschaftliche Verwertung
von Forschungsergebnissen zu unterstützen. Die Richtlinie läuft – wie veröffentlicht
– zum 31. Dezember 2015 aus.
Wegen des Buchungsschlusses der Bundeskasse können innerhalb der Laufzeit der Richtlinie
nur noch Anträge zur SIGNO-KMU-Patentaktion bewilligt werden, die beim beauftragten
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin,
bis 13. November 2015 schriftlich eingegangen sind (Ausschlussfrist).
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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