Suchergebnis

 

Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Bekanntmachung
der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A (VOB/A)

Vom 11. März 2025

Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) werden hiermit bekannt gegeben.

Im Abschnitt 1 der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) werden bis zum 31. Dezember 2025 die Wert­grenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge angehoben.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird in einem Erlass auf die aktuellen Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 hinweisen. Dieser Erlass wird im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Erläuterungen zu den Änderungen im Abschnitt 1 der VOB/A ergeben sich aus den beigefügten Hinweisen.

Die VOB/A wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.

Berlin, den 11. März 2025

B II 1 – 70421/2#6

Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Auftrag
Heiko Roeder
Anlage

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Hinweise für die Änderungen in der VOB/A – 1. Abschnitt

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat die folgenden Änderungen in der VOB/A – 1. Abschnitt beschlossen:

1.
In § 3a Absatz 2 Satz 1 wird die Fußnote 1 gestrichen.
2.
In § 3a Absatz 3 wird die Fußnote 2 zu Fußnote 1 und erhält folgenden Text:
„Für Bauleistungen kann befristet bis zum 31. Dezember 2025 eine Freihändige Vergabe bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
3.
Der § 3a Absatz 4 erhält die Fußnote 2 mit folgendem Text:
„Bauleistungen können befristet bis zum 31. Dezember 2025 nach Maßgabe des § 3a Absatz 4 ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden.“