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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 05/14/31
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich gesundheitlicher Verbraucherschutz

Vom 13. Mai 2014

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Form einer Zuwendung auf Ausgabenbasis* zu vergeben.

1.
Zuwendungsgeber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 314, Projektträger Agrarforschung
Postanschrift:
53168 Bonn
Hausanschrift:
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartnerin:
Frau Anna Terschlüsen
Telefon: 02 28/99 68 45-38 26
Telefax: 02 28/68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
2.
Thema
„Aufnahme von Escherichia coli (E.coli) und Salmonellen in die Pflanze“
Förderkennzeichen: 2813HS017
3.
Aufgabenbeschreibung
Um dem Entscheidungshilfebedarf des Ministeriums abzuhelfen, ist eine interdisziplinär angelegte Studie anzufertigen, in welcher grundsätzlich anhand von Salmonellen und E.coli erforscht wird, unter welchen Bedingungen eine Aufnahme von humanpathogenen Erregern in die Pflanze möglich ist und wie sich diese in der Pflanze verteilen. Anhand der im Rahmen des Projektes zu erarbeitenden und zu etablierenden Nachweisverfahren sind die Übertragungswege und -bedingungen sowohl unter Modell- als auch unter praxisgerechten Bedingungen zu validieren.
Ziel des Vorhabens ist es, anhand der gewonnenen Erkenntnisse Risikoabschätzungen durchzuführen und ggf. die Rechtssetzung im Bereich des Inverkehrbringens und der Anwendung von Düngemitteln hinsichtlich der Minimierung hygienischer Risiken zu verbessern sowie Produktionsprozesse im Hinblick auf die Minimierung hygienischer Risiken effizienter zu gestalten. Darüber hinaus können die gewonnenen Ergebnisse Ressort übergreifend (Bioabfallverordnung, Klärschlammverordnung) und für grundsätzliche Entscheidungen beim Risikomanagement in Krisenfällen genutzt werden.
4.
Teilnahmebedingungen
Grundlage des Vorhabens ist der Entscheidungshilfebedarf des BMEL.
Die Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Aufgrund der vielschichtigen Fragestellung wird ein Verbund von Institutionen als sinnvoll angesehen.
Der Antragsteller muss einen deutschsprachigen Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabe der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
5.
Zeitraum; Inhalt und Umfang des Projektes
a)
Projektzeitraum:
Frühestmöglicher Projektbeginn: 1. August 2014. Die Laufzeit des Projektes soll 36 Monate nicht überschreiten.
b)
Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Antragsunterlagen angefordert werden können: siehe Nummer 1
c)
Schlusstermin für den Eingang der Skizze bei der BLE:
Datum: 16. Juni 2014
Uhrzeit: 12.00 Uhr
d)
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang der Skizze ist der Posteingangsstempel der BLE.
e)
Lediglich digital, fernschriftlich oder nicht unterschrieben zugegangene Skizzen können nicht berücksichtigt werden.
6.
Weitere Informationen
a)
Die für die Durchführung von Gewächshausversuchen mit Humanpathogenen E. coli und Salmonella-Stämmen entsprechende Gewächshauskapazität (S2) und Expertise bei der Durchführung von Gewächshausversuchen sowie der molekularen Analyse des Pflanzenmikrobioms wird durch Bundesforschungsinstitute zur Verfügung gestellt.
b)
Nach Ablauf der Einreichungsfrist findet eine Auswahl der zur Deckung des Entscheidungshilfebedarfs geeigneten und wirtschaftlichen Projektskizzen statt.
c)
Nach Auswahl der geeigneten und wirtschaftlichen Projektskizzen erhalten die entsprechenden Einreichenden anschließend vom Projektträger eine Aufforderung, einen kompletten Projektantrag abzugeben.
d)
Nicht berücksichtigte Skizzenbewerber/Skizzenbewerberinnen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens von der BLE informiert.
e)
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Bonn, den 13. Mai 2014

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Natt
*
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs-und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).