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vom: 26.03.2015
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BAnz AT 31.03.2015 B4
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Gemäß der „Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 23. August 2015 ein Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle („Nationales Entsorgungsprogramm“) zu erstellen, dieses der EU-Kommission zu übermitteln und es anschließend regelmäßig zu überprüfen sowie zu aktualisieren. Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erstellt die Bundesregierung derzeit ein solches Nationales Entsorgungsprogramm.
Zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms führt das BMUB eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Hierzu wurden die potenziell relevanten Auswirkungen der Durchführung des Nationalen Entsorgungsprogramms ermittelt und in einem Umweltbericht dargestellt. Die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden haben ab dem 1. April 2015 die Möglichkeit zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen zum Umweltbericht oder zum Nationalen Entsorgungsprogramm können
bis zum 31. Mai 2015 |
elektronisch unter napro@bmub.bund.de oder auf dem Postweg unter der folgenden Adresse
abgegeben werden:
Der Umweltbericht und der Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms stehen auf den Internetseiten des BMUB unter der Adresse www.bmub.bund.de/N51487/ zur Verfügung. Zusätzlich können Ausdrucke bis zum 31. Mai 2015 an folgenden Dienstsitzen des BMUB eingesehen werden:
In der Bibliothek des Bundesumweltministeriums am Dienstsitz Berlin
In der Bibliothek des Bundesumweltministeriums am Dienstsitz Bonn
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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