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vom: 28.06.2021
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 30.07.2021 B1
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Richtlinie
über die Förderung der Einrichtung von
Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der
Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
Die Bundesregierung strebt eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, mobilen und breitbandigen Sprach- und Datendiensten an. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die ländlichen Räume und insbesondere auch die Landwirtschaft, die in ihrer Breite noch nicht realisiert wurden. So soll im Rahmen der Mobilfunkstrategie die Nutzung von Mobilfunknetzen in der Landwirtschaft und den damit verbundenen ländlichen Räumen ermöglicht werden. Die besonderen Herausforderungen für die Land- und Forstwirtschaft, die sich teilweise aufgrund der oftmals abseitigen Lagen ergeben, sollen durch eine flächendeckende Mobilfunkversorgung aufgegriffen werden. Die Digitalisierung in der Landwirtschaft hilft, konkrete Zielkonflikte zwischen Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und Produktivität zu lösen und Synergiepotenziale auszuschöpfen. Gleichzeitig trägt sie zur Arbeitserleichterung, z. B. bei der Dokumentationspflicht, in der Landwirtschaft bei. Ebenso lassen sich auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten in der Region mittels Digitalisierung optimieren, da sich Fragen von z. B. Nachhaltigkeit und Transparenz mit Blick auf die Wertschöpfungskette stellen. Digitale Technologien bieten hierfür zielführende und effiziente Instrumentarien. Damit hat die Digitalisierung großes Potenzial, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufzugreifen und sowohl eine ressourcenschonendere Landwirtschaft möglich zu machen als auch ländliche Regionen zu stärken.
Mit der Digitalisierung der Landwirtschaft und ihrer vor- und nachgelagerten Betriebe treffen hochkomplexe Systeme aufeinander. Um die Vorteile der Digitalisierung für die landwirtschaftliche Praxis und damit auch für die Gesellschaft besser nutzen zu können und um auf die mit ihr verbundenen Herausforderungen und Hemmnisse besser reagieren zu können, müssen zunächst entsprechende Erfahrungen gesammelt werden. Auf dieser Basis können die Rahmenbedingungen für die fortschreitende Digitalisierung in der Landwirtschaft und allgemein der ländlichen Räume mitgestaltet werden.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es deshalb, Ideen und Handlungsansätze für landwirtschaftliche, klimaeffiziente Zukunftsbetriebe und ländliche Zukunftsregionen zu identifizieren, die die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich vorantreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume stärken. Ausgehend von den landwirtschaftlichen Zukunftsbetrieben sollen Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbezogen werden. Die Richtlinie soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft sowie zur Stärkung der vor- und nachgelagerten Bereiche (z. B. Landhandel, Landmaschinen, Züchtung, Stalltechnik sowie Vermarktung, Verarbeitung, Vertrieb und Logistik landwirtschaftlicher Produkte) und Wertschöpfungsketten leisten; dies unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sich durch die Verfügbarkeit von leistungsstarken Mobilfunknetzen (Fünfte Generation [5G], mindestens jedoch Long Term Evolution [LTE]) oder einer sehr guten Breitbandinfrastruktur ergeben. Die zu fördernden Vorhaben orientieren sich an den Bedarfen der Praxis, erproben bereits entwickelte digitale Anwendungen und sorgen für einen Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praktikern vor Ort.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, entsprechende Vorhaben in ihrer Umsetzung zu fördern. Es sollen unterschiedliche digitale Lösungen und Produkte für ländliche Regionen und landwirtschaftliche Betriebe im Zusammenspiel von Praxis, Wissenschaft und vor- sowie nachgelagerter Wirtschaft erprobt und bewertet werden. Die entwickelten Lösungsansätze für die Bewältigung aktueller technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und sozialer Herausforderungen sollen in einer geeigneten Weise aufbereitet und vermittelt werden. Den im Rahmen von Forschungsprojekten hervorgebrachten Lösungsansätzen soll ihr Weg in die Praxis erleichtert und in der Folge eine breite Anwendung ermöglicht werden. Dadurch sollen Innovationsimpulse und neue Forschungsideen aus den Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen generiert und in die Breite getragen werden sowie Antworten auf die Frage gefunden werden, wie die Betriebe und Regionen der Zukunft aussehen.
Gemeinsam mit den Ländern sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es durch interdisziplinäres Zusammenwirken der Beteiligten ermöglichen, Lösungen zu entwickeln, zu erproben und praxisverfügbar zu machen. Als ein wichtiger Schritt hierzu sind in den letzten Jahren bereits 14 Experimentierfelder zur Digitalisierung in der Landwirtschaft im gesamten Bundesgebiet entstanden, die untereinander koordiniert und vernetzt agieren. Aufgabe dieser bisherigen wie auch der nun neu zu entwickelnden Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen ist die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen zur Untersuchung digitaler Technologien und Verfahren für verschiedene landwirtschaftliche Betriebsstrukturen, vor- und nachgelagerte Bereiche und die wissenschaftliche Begleitung der zugehörigen Tests. Die intensive Einbindung und Berücksichtigung der Anforderungen und Erfahrungen der Anwendenden aus der Landwirtschaft und den angrenzenden Bereichen ist dabei eine Grundvoraussetzung. Anbietende und Anwendende digitaler Lösungen erhalten einen offenen Zugang zu diesem Umfeld, wenden ihre Technik an und entwickeln diese gezielt weiter. Darüber hinaus findet auch der Technologie- und Wissenstransfer sowohl in die landwirtschaftliche Praxis als auch in den vor- und nachgelagerten Bereich und in die breite Öffentlichkeit statt.
Mit dieser neuen Förderrichtlinie sollen neben den bestehenden Experimentierfeldern weitere Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen geschaffen werden. Damit wird ein ganzheitlicher nachhaltiger Ansatz für landwirtschaftliche Betriebe und vor- und nachgelagerte Betriebe in ländlichen Räumen angestrebt, der durch digitale Techniken und die Nutzung von Mobilfunk realisiert werden soll. Mit den Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen gibt es zwei Zielrichtungen dieser Förderrichtlinie: Kern jedes zu fördernden Vorhabens ist ein landwirtschaftlicher Zukunftsbetrieb mit digitaler Ausrichtung (Modul eins). Modul zwei fördert digital ausgestaltete regionale Wertschöpfungsketten, die möglichst in räumlicher Nähe zu einem Zukunftsbetrieb bzw. Experimentierfeld angesiedelt sind und wiederum eine Zukunftsregion prägen. Es wird angestrebt, dass Zukunftsregionen mit den Zukunftsbetrieben beziehungsweise bereits bestehenden Experimentierfeldern eng verzahnt werden. Daher ist eine räumliche Nähe und die Bildung von Verbundvorhaben von Vorteil.
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Ziele einer Förderung von vernetzten landwirtschaftlichen Zukunftsbetrieben (Modul eins)Mit dieser Förderrichtlinie soll die Digitalisierung der Landwirtschaft weiter zügig vorangetrieben werden. Insbesondere sollen die Chancen der Digitalisierung für alle Betriebsgrößen der Landwirtschaft erschlossen und zum Wohle der Gesellschaft und zugunsten einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ausgestaltet werden. Dabei werden die wesentlichen Aufgaben im landwirtschaftlichen Betrieb sowohl für die Pflanzenproduktion als auch für die Tierhaltung in den geförderten digitalen Zukunftsbetrieben abgebildet. Hier sollen spezialisierte Personen aus der Praxis, von Landtechnikherstellern, aus der Softwarenentwicklung, von Dienstleistenden, aus Beratung und Forschung intensiv zusammenarbeiten. Die Beteiligten sollen dazu die dynamische Entwicklung im IT-Bereich gezielt nutzen. Gleichzeitig sollen bestehende Risiken durch die Nutzung digitaler Technologien so weit als möglich begrenzt werden.Erreicht werden sollen unter anderem Verbesserungen für die landwirtschaftliche Praxis hinsichtlich Betriebsmitteleffizienz, Arbeitskräfteeinsatz, Dokumentation Umweltentlastung, Nährstoffeffizienz und Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Tierwohl und Erhaltung der Artenvielfalt. Mögliche Risiken bei der Anwendung dieser modernen Technologien (z. B. Datensicherheit, Abhängigkeiten) sollen beleuchtet werden. Auch die digitale Infrastruktur in der Landwirtschaft und die zugehörige Kompetenz sowie der Wissensaustausch aller Beteiligten sollen gefördert werden. Um dies zu erreichen, ist eine interdisziplinäre Kooperation zielführend.
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Ziele einer Förderung von Zukunftsregionen (Modul zwei)Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Frage, wie die Chancen der Digitalisierung für regionale Wertschöpfungsketten und Vermarktung in ländlichen Zukunftsregionen genutzt werden können, da in der Regel eine erfolgreiche Digitalisierung landwirtschaftlicher Betriebe nicht ohne Einbindung in einen gleichermaßen digitalisierten vor- und nachgelagerten Bereich möglich ist.In diesem Modul soll die Digitalisierung somit in der gesamten ländlich geprägten Region gefördert werden. Ziel ist es zu erproben, wie digital geprägte Zukunftsregionen funktionieren. Von Vorteil ist dabei die räumliche Nähe oder die Verbundpartnerschaft zu einem Zukunftsbetrieb oder einem Experimentierfeld. Die Möglichkeiten von 5G oder einem sehr guten Breitbandanschluss in den vor- oder nachgelagerten Branchen (z. B. regionale Wertschöpfungsketten, Züchtungsbetriebe, Maschinenhersteller, Landhandel, Verarbeitung, Vermarktung regionaler Produkte, regionale Logistik) sollen im Sinne einer digital gestützten ländlichen Entwicklung aufgezeigt werden (relevant hinsichtlich der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission). Der Schwerpunkt liegt somit auf Branchen, die mit der Landwirtschaft verbunden sind, aber selbst nicht zur Landwirtschaft zählen. Im Ergebnis sollen digitale Innovationen und Datenkooperationen in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Branchen einer Region erprobt werden.
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RechtsgrundlagenVorhaben können nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind, durch Zuwendungen gefördert werden. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Nummern 2.1.1 und 2.2.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen; ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1). Es werden Wissenstransfermaßnahmen gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuwendungsempfänger einzustufen sind.
Die Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Erfolgskontrolle nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 BHO.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.
2 Gegenstand der Förderung und Randbedingungen der Förderung
2.1 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative Vorhaben für die Einrichtung von Zukunftsbetrieben zur Digitalisierung der Landwirtschaft und in ländlichen Räumen, welche erforschen, entwickeln, erproben und in der Praxis zeigen, wie eine digital gestützte, nachhaltige, klimaeffiziente Landwirtschaft mittelfristig, auch unter Nutzung der Potenziale des Mobilfunks, aussehen könnte. Darüber hinaus soll gezeigt werden, wie davon ausgehend eine Digitalisierungsstrategie für die mit der Landwirtschaft verbundenen Branchen die Entwicklung ländlicher Räume stärken kann. Konkret erfolgt die Förderung über folgende Module:
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Modul eins (Vernetzte Landwirtschaftliche Zukunftsbetriebe):Gefördert wird die Einrichtung und Ausgestaltung eines innovativen Zukunftsbetriebs zur Digitalisierung in der Landwirtschaft mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung (verschiedene Betriebssysteme mit einem Schwerpunkt Gemischtbetriebe, Boden, Biodiversität, Vermarktungssysteme und umweltbezogene Aspekte, Aquakultur, vertikale Landwirtschaft). Herstellerübergreifende Tests moderner Kommunikations- und Informationstechniken zur Steuerung und Regelung sowie Überwachung und Automation auch kompletter Verfahrensketten in der landwirtschaftlichen Produktion sollen umgesetzt werden. Die Voraussetzungen für zugehörige Tests und Vorführungen, wie etwa der Zugang zu notwendigen Betriebsdaten, müssen gegeben sein. Zudem sollten Produktionskreisläufe betrachtet und Klimaeffizienz beachtet werden. Die räumliche Nähe und Verbundpartnerschaften zu Zukunftsregionen aus Modul zwei ist von Vorteil.
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Modul zwei (Zukunftsregionen):Gefördert wird die Erprobung, wie digital geprägte Zukunftsregionen unter Einbindung digital unterstützter Wertschöpfungsketten funktionieren. Dabei sind die räumliche Nähe und Verbundpartnerschaften zu Zukunftsbetrieben aus Modul eins von Vorteil.Neue digitale Ansätze sollen erforscht und getestet werden. Den ansässigen Unternehmen sowie Start-ups im Bereich von z. B. regionaler Wertschöpfungsketten, Weiterverarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte sowie regionaler Logistik sollen die Chancen und Möglichkeiten einer sehr guten Internetanbindung aufgezeigt werden. Ebenso wie in Modul eins stehen in Modul zwei herstellerübergreifende Tests moderner Kommunikations- und Informationstechniken zur Steuerung und Regelung sowie Überwachung und Automation von Prozessen im Vordergrund. Forschungseinrichtungen, Kammern, Kommunen, Landkreise und Unternehmen etc. in der Region sollen hierfür zusammengebracht und Netzwerke zur Nutzung der Digitalisierung etabliert werden. Über diese Netzwerke erfolgt nicht nur ein Wissensaustausch, sondern es entwickelt sich im Idealfall ein kreatives und innovatives Milieu, welches - gegebenenfalls gemeinsame - digitale Projekte anregt. Unternehmen sollen bei der Umsetzung von digitalen Ideen im Rahmen des Wissenstransfers aus der Forschung unterstützt werden.
Darüber hinaus werden in beiden Modulen folgende Maßnahmen gefördert:
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Im Zukunftsbetrieb und in der Zukunftsregion werden neue Entwicklungen sowie aktuelle Themen der Digitalisierung aufgenommen. Dazu beobachten die geförderten Projekte laufend die landwirtschaftliche und regionalökonomische Praxis in der ländlichen Entwicklung, Wirtschaft und Wissenschaft, greifen und bereiten jeweils aktuelle und für den Transfer geeignete Inhalte auf und verwenden diese für den Wissenstransfer und den Know-how-Aufbau bei den jeweiligen Zielgruppen. Dazu erfolgt eine Zusammenarbeit mit den anderen, im Rahmen dieser Förderinitiative geförderten Projekten, aber auch mit den Beteiligten anderer Initiativen.
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Für Zwecke des Wissenstransfers führt jeder Zukunftsbetrieb und jede Zukunftsregion während der Förderlaufzeit pro Modul jeweils mindestens fünf Projekte zu konkreten Anwendungsfällen in arbeitsteiliger Zusammenarbeit mit der Praxis durch. Dazu werden wichtige Anwendungsfälle aus der landwirtschaftlichen Praxis sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen erfasst, deren Ziele und Umsetzung bedarfsgerecht gemeinsam von den Beteiligten festgelegt werden. Neue Techniken oder Verfahren zur Digitalisierung werden darauf aufbauend im Praxiseinsatz begleitet. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen zur Erprobung und Entwicklung neuer Techniken und Verfahren dienen. Es wird darauf geachtet, dass sich diese Projekte für den breiten Wissenstransfer in die Praxis eignen.Die Aufwände seitens der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen werden durch die Förderung innerhalb dieser Förderinitiative abgedeckt. Die zu beteiligenden Partner aus der Wirtschaft erhalten weder eine eigene Förderung in Form finanzieller Zuwendungen noch in Form subventionierter Dienstleistungen und sind demnach als Kooperationspartner, nicht aber als Verbundpartner zugehörig. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesen Umsetzungsprojekten werden für die Transferarbeit in geeigneter Form aufbereitet.
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Im Einzugsgebiet des Zukunftsbetriebes und innerhalb der Zukunftsregion werden die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen und regionalökonomischen Praxis zur Förderung der Digitalisierung durch die Organisation von z. B. Informationsveranstaltungen und Workshops breit erfasst. Auf Grundlage der ermittelten Handlungsfelder werden bedarfsorientierte Lösungsansätze entwickelt. Das schon vorhandene oder sich im Aufbau befindliche Angebot in der jeweiligen Region wird berücksichtigt und nach Möglichkeit in die Arbeit einbezogen. Multiplikatoren wie Verbände, Vereine oder Kammern werden eingebunden. Die Ergebnisse der Aktivitäten sollen Impulse für weitere neue Entwicklungsprojekte außerhalb der Förderung des Zukunftsbetriebes und der Zukunftsregion geben und die Sensibilisierung aller Beteiligten für die Thematik vorantreiben.
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Anbietende wie IT-Dienstleistende, Beratungsunternehmen und vertretende Personen anderer Branchen im Aktionsradius des jeweiligen Zukunftsbetriebes und innerhalb der Zukunftsregion werden aktiv eingebunden, um an den erfassten Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Praxis orientierte Angebote entwickeln zu können.
Sämtliche Informationen und Angebote aus den geförderten Projekten müssen öffentlich zugänglich sein. Wissen, Ergebnisse und Erkenntnisse werden stets allen Unternehmen und Akteuren kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Von den Zuwendungsempfängern wird weiterhin die Bereitschaft erwartet, dass die Fachpersonen der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen aktiver Teil eines neu zu gründenden projekt-übergreifenden Expertengremiums werden, das durch das interdisziplinäre Team des Kompetenznetzwerks Digitalisierung in geeigneter Weise unterstützt beziehungsweise beraten wird.
Um möglichst bald nach Projektbeginn operativ tätig werden zu können, kommen für die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie insbesondere Konsortien in Betracht, die
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schon vor Projektbeginn über geeignete Demonstrationsstrukturen verfügen. Diese sollten im Rahmen des Vorhabens eingebunden und in begrenztem Rahmen weiterentwickelt werden.
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Expertise in der landwirtschaftlichen Praxis und der damit verbundenen ökonomischen und organisatorischen Herausforderungen und der Bewertung von Lösungsansätzen dazu besitzen.
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bereits mit Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs entlang der Wertschöpfungskette vernetzt sind und diese aktiv einbinden können.
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ausgewiesene Erfahrungen und Kenntnisse im praxisorientierten Wissens- und Technologietransfer und seinen Werkzeugen und Methoden in Richtung landwirtschaftlicher Praxis beziehungsweise vor- und nachgelagerte Bereiche und deren Beschäftigten nachweisen, aber auch die breite Öffentlichkeit einbinden können.
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in Bezug auf den Wissenstransfer eine neutrale Stellung und ein interdisziplinäres Konzept aufweisen, das dem Charakter der vernetzten Digitalisierung gerecht wird.
2.2 Randbedingungen der Förderung
Die genannten Aufgaben werden unter Beachtung folgender Randbedingungen bearbeitet:
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PraxiseinbindungDie Herausforderungen der Digitalisierung für wirtschaftlich tätige Landwirte und der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Branchen sind umfassend zu erfassen, anzunehmen und es sind praxisfähige Lösungen zu entwickeln.
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KooperationEs findet ein aktiver gegenseitiger Austausch und eine Zusammenarbeit der Fachpersonen der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen statt, unterstützt durch regelmäßige Webkonferenzen. Um die Kooperation und den Wissenstransfer mit Fachleuten außerhalb der geförderten Projekte zu sichern, bilden die Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen ein projekt-übergreifendes Expertengremium, das sich in regelmäßigen Abständen zum Austausch trifft (gegebenenfalls mit Teilnahme und Beratung der Fachpersonen des Kompetenznetzwerks zur Digitalisierung). Darüber hinaus organisiert jeder Zukunftsbetrieb zusammen mit seiner Zukunftsregion jeweils eine Regionalkonferenz während ihrer Laufzeit. Die Fachpersonen nehmen zur Intensivierung der Kooperation an Regionalkonferenzen der anderen Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen teil. Weiterhin wird die Unterstützung der übergeordneten Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit der Gesamtinitiative und zum Ergebnistransfer vorausgesetzt (z. B. Messeauftritte). Zudem ist die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen thematisch im Kontext der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen relevanten Förderinitiativen des Bundes und der Länder verpflichtend, um den praxisorientierten Transfer von Informationen und Ergebnissen zu gewährleisten und eventuelle Doppelarbeiten auszuschließen.
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Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetzwerk DigitalisierungEs ist eine übergeordnete wissenschaftliche Begleitung der Aktivitäten der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen zur Gestaltung der Fördermaßnahme und Nutzung von Synergien vorgesehen. Es wird eine enge Zusammenarbeit der geförderten Projekte mit dem übergeordneten Kompetenznetzwerk Digitalisierung erwartet. Zu dessen Aufgaben gehört beispielsweise die Begleitung der Verfahrens- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der einzelnen Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen, auch im Rahmen von themenbezogen agierenden Arbeitsgruppen.
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ProjektsteuerungWährend der Projektdurchführung wird mindestens einmal jährlich ein Statusworkshop von jedem Zukunftsbetrieb und jeder Zukunftsregion (möglichst in räumlicher Nähe beziehungsweise im Verbund) durchgeführt, zu dem das BMEL und der Projektträger sowie die Mitglieder des Kompetenznetzwerkes eingeladen werden. Hier werden die Arbeitspläne für das nächste Laufzeitjahr mit dem Projektträger abgestimmt und Zwischenergebnisse der Evaluation vorgestellt. Dazu sind die Bedarfe der Beteiligten im Aktionsbereich des Zukunftsbetriebes und der Zukunftsregion laufend zu erheben, Lösungsansätze in den Arbeitsplänen vorzusehen sowie die Verwertungspläne anzupassen.
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EvaluationDie Förderinitiative wird durch den Zuwendungsgeber evaluiert. Hierzu sind durch die Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen Konzepte zur Selbstevaluation vorzulegen, Indikatoren oder Kriterien für die Zielerreichung zu entwickeln und die entsprechenden Daten im Rahmen des Monitorings zu erheben sowie auszuwerten. Die Evaluationsergebnisse bilden die Grundlage für die jeweils mindestens jährlich anzupassenden Verwertungspläne und die Themensetzungen der Arbeit.Der Erfolg dieser Fördermaßnahme wird anhand folgender Kriterien evaluiert werden:
Ziel des Förderrahmens Indikator/Kriterium Förderung nachhaltiger digitaler Transformation im Agrarbereich sowie vor- und nachgelagertem Bereich
(Bundesinteresse: Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale der digitalen Technologien, Arbeitserleichterung, Tierwohl, Umweltschutz, Biodiversitätsschutz, Klimaschutz)Anzahl eingebundener landwirtschaftlicher Betriebe Anzahl eingebundener Betriebe aus vor-/nachgelagerten Bereichen Aufbereitung und Vermittlung entwickelter Lösungsansätze für Bewältigung aktueller technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und sozialer Herausforderungen
(Bundesinteresse: Ausstrahlungskraft auf weitere Bereiche (Spill-over), Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale der digitalen Technologien, Arbeitserleichterung, Tierwohl, Umweltschutz, Biodiversitätsschutz, Klimaschutz)Anzahl durchgeführter Demonstrationsprojekte Anzahl durchgeführter Workshops Anzahl Downloads Handlungsleitfäden/Empfehlungen Schaffung notwendiger Grundlagen zum Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, vor- und nachgelagerten Branchen, Landtechnik, IT-Branche und Wissenschaft
(Bundesinteresse: Praxiseinbindung)Berücksichtigung von Ergebnissen der Befragungen der Partner Erschließung der Digitalisierungs-Chancen für alle Betriebsgrößen und deren Ausgestaltung zum Wohle der Gesellschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen
(Bundesinteresse: Ausstrahlungskraft auf weitere Bereiche (Spill-over)Anzahl unterschiedlicher Betriebsarten/Strukturen Sichtbarkeit, Rezeption und Technologieakzeptanz in der Gesellschaft
(Bundesinteresse: Technologieakzeptanz, gesellschaftliche Akzeptanz)Besucherzahlen Homepageaktivität Medienresonanz Auflage und Empfängerzahlen eigenen Newsletters, Flyer etc. Anzahl Folgender in sozialen Medien Semantische Web-Analyse nach relevanten Begriffen Öffentliche Sichtbarkeit der in Projekten entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit
(Bundesinteresse: Stärkung von Kompetenz und Sichtbarkeit)Dissertationen (begonnen/abgeschlossen) Publikationen in anerkannten Zeitschriften, Fachportalen et cetera
– national
– internationalVorträge/Präsentationen zu Projektergebnissen Messeauftritte et cetera Beiträge zur Politikberatung bzw. Weiterentwicklung des Rechtsrahmens
(Bundesinteresse: Übertragungseffekte, Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit auf politischer und wirtschaftlicher Ebene)Studien, Benchmarks der Technologievorausschau Wirkungsanalyse (intendierte, nicht-intendierte Wirkungen) Mitwirkung in Gremien Beiträge im Rahmen Verbändeanhörung bei Gesetzgebungsvorhaben Vorschläge und Initiativen Durch die Fördermaßnahme initiierte Transferaktivitäten, Nachahmereffekte und Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen
(Bundesinteresse: Übertragungseffekte)Institutionalisierung Übernahme in Betriebsberatung Vernetzung im Umfeld der Förderung (neue Kooperationen) Nachfolgeprojekte und Folgeinvestitionen Gezielte Nutzung der dynamischen Entwicklung im IT-Bereich
(Bundesinteresse: Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale der digitalen Technologien, Arbeitserleichterung, Tierwohl, Umweltschutz, Biodiversitätsschutz, Klimaschutz)Anzahl eingebundener Start-ups Anzahl aufgegriffener Prototypen, die Verbreitung fanden Begrenzung bestehender Risiken durch die Nutzung digitaler Technologien
(Bundesinteresse: Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale der digitalen Technologien)Umsetzung der Ergebnisse aus Befragungen der Praxis Gezielte Unterstützung der Weiterentwicklung der Digitalisierung
(Bundesinteresse: Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale der digitalen Technologien, Arbeitserleichterung, Datenkooperationen, Tierwohl, Umweltschutz, Biodiversitätsschutz, Klimaschutz)Anzahl der bei eingebundenen landwirtschaftlichen Betrieben etablierten Anwendungen Anzahl der bei eingebundenen Betrieben aus vor-/nachgelagerten Bereichen etablierten Anwendungen Wegbereitung hervorgebrachter Lösungsansätze in den Markt und Ermöglichung breiter Anwendung
(Bundesinteresse: Machbarkeit)Patente Markenrechte Gebrauchsmuster Beiträge zur Normung und Standardisierung - f)
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Koordination und OrganisationEs wird erwartet, dass die Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen ihre geplanten Aktivitäten wie öffentliche Termine, Veranstaltungen oder Publikationen untereinander koordinieren und über ein Internetportal der Öffentlichkeit bereitstellen.
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Wissens- und TechnologietransferDie geförderten Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen erstellen ein geeignetes Konzept zum adressatengerechten Wissens- und Technologietransfer in die Öffentlichkeit mit allen dazugehörigen Aktivitäten und Materialien.
3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die Digitalisierung in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Branchen in der Wertschöpfungskette fachlich kompetent und unter Beachtung der oben genannten Rahmenbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppen heranzutragen. Die Antragstellenden müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert. Als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden bei Forschungseinrichtungen gemäß Nummer 2.1.1 des FuEuI-Unionsrahmens z. B. die unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Mitarbeitenden betrachtet. Auch der im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten betriebene Transfer technologischen Wissens gemäß Randnummer 15 Buchstabe v des FuEuI-Unionsrahmens gilt als nichtwirtschaftliche Tätigkeit, sofern sämtliche Einnahmen daraus wieder zugunsten von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Für vergleichbare Institutionen gelten diese Vorgaben entsprechend.
Wirtschaftliche Aktivitäten sind keine Aufgabe der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen. Hierzu zählen beispielsweise die Beratungstätigkeit im Einzelfall, Forschungstätigkeiten in Ausführung von Verträgen mit der gewerblichen Wirtschaft (Auftragsforschung), die Vermietung von Forschungsinfrastruktur oder andere Dienstleistungen für gewerbliche Unternehmen.
Die Zusammenarbeit der Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen mit landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben stellt keine mittelbare staatliche Beihilfe dar, da sämtliche auf Basis dieser Förderrichtlinie gewonnenen Ergebnisse weit verbreitet werden. Die Voraussetzungen von Randnummer 28 Buchstabe b des FuEuI-Unionsrahmens sind von den Kooperationsvorhaben zu erfüllen.
Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur dann nicht unter Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann z. B. im Jahresabschluss erbracht werden.
Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhalten, können nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Besserstellungsverbot und Verbot der Quersubventionierung) eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.
Antragstellende müssen über die notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Durchführung des Projekts verfügen. Sie müssen zudem die Gewähr für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bieten. Die Empfänger einer Zuwendung müssen in der Lage sein, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Mehrere Antragstellende können sich zur gemeinsamen, interdisziplinären Bearbeitung des Themas in einem Konsortium zu einem überschaubaren und gut steuerbaren Verbundprojekt zusammenschließen. Daneben können weitere juristische und natürliche Personen im Unterauftrag eines Partners beteiligt werden. Landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können über Unteraufträge zu Marktpreisen beteiligt werden.
Verbundprojekte können gefördert werden, wenn die Verbundpartner die Aufgabenstellung abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär bearbeiten. Die jeweiligen Ressourcen (Personalkapazität, spezifisches Know-how) sind dabei effizient zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und der Wissens- und Technologietransfer aus und in Richtung landwirtschaftliche Praxis ist zu beschleunigen.
Bei Einreichung der Skizze wird eine formlose Absichtserklärung über die gemeinsame Projektbearbeitung beigefügt. Für das Konsortium wird ein Konsortialführender bestellt, die/der sowohl das Projektmanagement des Gesamtprojekts übernimmt als auch Ansprechpartner seitens des Fördermittelgebers oder ihres/seines Verwaltungshelfers für verbundübergreifende Fragen ist.
Im Fall der Förderung sind Antragstellende verpflichtet, mit ihren Verbundpartnern sowie mit Unternehmen, die im Rahmen der projektbezogenen Zusammenarbeit bereitgestellte Forschungsinfrastruktur nutzen, jeweils eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Die Vorhaben dürfen bei der Antragstellung weder ganz noch teilweise von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden. Bereits geleistete Vorarbeiten und vorhandene Infrastrukturen müssen dargestellt, das heißt nachgewiesen werden und sind nicht mehr förderfähig.
Vorhaben können gefördert werden, wenn sie hinsichtlich der Themenstellung den Rahmen der dargestellten Fördermaßnahme erfüllen und an der Bearbeitung des vorgeschlagenen (Teil-)Projekts ein erhebliches Bundesinteresse im Sinne der Maßnahme besteht.
4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
4.1 Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschließlich der notwendigen projekttypischen Koordinationsaufgaben.
4.2 Dauer der Förderung
Die Umsetzung der Vorhaben wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab Bewilligung gefördert mit einer Option auf Verlängerung um maximal zwei Jahre.
4.3 Höhe der Förderung
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die nach Nummer 3 genannten Antragsberechtigten sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben oder Kosten. Sofern Antragstellende nicht über ein geordnetes Kostenrechnungswesen verfügen oder es die Bewilligungsbehörde festlegt, erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis.
Einrichtungen, die – in Einzelfällen – auf Kostenbasis (Zuwendung auf Kostenbasis [AZK]) gefördert werden, müssen eine angemessene Eigenbeteiligung erbringen.
Einrichtungen, die auf Ausgabenbasis (Zuwendung auf Ausgabenbasis [AZA]) abrechnen, können bis zu 100 % gefördert werden.
Es sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwands zuwendungsfähig.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
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Übliche Grundausstattung wie IT-Ausstattung (Hard- und Software) und Mobiliar;
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Mieten für vorhandene Räumlichkeiten;
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Personalausgaben, die durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind.
5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Projektförderung (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben [NKBF2017]).
Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Bundeszuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projekts. Im Rahmen des späteren Bewilligungsverfahrens haben die Antragstellenden gegebenenfalls nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, den nicht durch Bundesmittel gedeckten Eigenanteil an den gesamten Projektkosten aufzubringen und dies die wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis).
Die genannten Bestimmungen können zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids durch Nachfolgeregelungen ersetzt sein.
6 Verfahren
6.1 Projektträger
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme beauftragt das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Ansprechpartnerin Zukunftsbetriebe:
Frau Dr. Antje Fiebig
Referat 326 – Digitalisierung, Künstliche Intelligenz in der Land- und Ernährungswirtschaft
E-Mail: digitalisierung-landwirtschaft@ble.de
Telefon: 0228/6845-2721
Ansprechpartnerin Zukunftsregionen:
Frau Kathrin Frantzioch
Referat 423 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung für Nahversorgung, Infrastruktur
und technische Innovationen
E-Mail: zukunftsregionen@ble.de
Telefon: 0228/6845-2633
De-Mail: info@ble.de-mail.de
http://www.ble.de/
Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
Die Skizze ist bei geplanten Verbundvorhaben durch die Verbundkoordination einzureichen.
Für die Projektskizze ist ein maximaler Umfang von 20 Seiten (Minimum Schriftgröße zehn und Zeilenabstand 1,5) einzuhalten.
Vorgegebene Gliederungspunkte sind:
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Ziele, Schwerpunkte und Angebote des geplanten Zukunftsbetriebes mit konkretem Bezug auf die Ausgangslage bei der Digitalisierung in der Landwirtschaft (z. B. Struktur, Stärken und Problemlagen, Initiativen, überregionale Verknüpfungen) und die oben beschriebenen Anforderungen.
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Ziele, Schwerpunkte und Angebote der Zukunftsregion mit konkretem Bezug auf die Ausgangslage bei der Digitalisierung der landwirtschaftlich basierten Wertschöpfungsketten (z. B. Struktur, Stärken und Problemlagen, Initiativen, überregionale Verknüpfungen) und die oben beschriebenen Anforderungen.
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Darstellung des Konsortiums und der Partner bezogen auf
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einzubringende vorhandene Demonstrations- und Anschauungsinfrastruktur,
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wissenschaftliche und praktische Expertise im Bereich Landwirtschaft, Regionalökonomie, Digitalisierung und ländliche Entwicklung,
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Kompetenz in Wissens- und Technologietransfer hin zur landwirtschaftlichen Praxis und anderen Anwendenden, kleine und mittlere Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit. Dazu gehört insbesondere die praxisnahe Zielgruppenansprache,
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Erfahrung bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
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Kenntnis der Beteiligten im Adressatenkreis und Vernetzung mit diesen und weiteren Beteiligten.
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Konzepte zu Modul eins (landwirtschaftlicher Zukunftsbetrieb):
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Leistungsportfolio (inhaltlich, quantitativ, Praxisbezug mit regionaler und thematischer Ausrichtung, geplante Instrumente) und Wissenstransfer,
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Zeit- und Maßnahmenplan mit konkreten Arbeitsschritten und Verantwortlichkeiten,
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Evaluation (Zielerreichung, Wirkungs- beziehungsweise Wirtschaftlichkeitskontrolle),
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Nachhaltigkeit des Zukunftsbetriebes.
- e)
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Konzepte zu Modul zwei (Zukunftsregion):
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Leistungsportfolio (inhaltlich, quantitativ, Praxisbezug mit regionaler und thematischer Ausrichtung, geplante Instrumente) und Wissenstransfer,
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Zeit- und Maßnahmenplan mit konkreten Arbeitsschritten und Verantwortlichkeiten,
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Evaluation (Zielerreichung, Wirkungs- beziehungsweise Wirtschaftlichkeitskontrolle),
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Nachhaltigkeit der Zukunftsregion.
- f)
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Geschätzte Gesamtkosten und Fördermittelbedarf pro Partner tabellarisch, differenziert nach Modul eins und zwei. In der Skizze muss dargelegt werden, wie sich diese Kosten ergeben.
Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.
Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung.
Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen.
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens
Freitag, den 17. September 2021, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) |
über easy-Online bei der BLE einzureichen. Neben der maßgeblichen elektronischen Einreichung ist die komplette, unterschriebene Projektskizze zusätzlich als Papierdokument postalisch einzureichen oder als Scan bzw. Foto über einen der folgenden Übermittlungswege vorzulegen:
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E-Mail an digitalisierung-landwirtschaft@ble.de,
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absenderbestätigte De-Mail an die in Nummer 6.1 angegebene De-Mail-Adresse
Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.
Projektskizzen zu Land- und Ernährungswissenschaftlichen Themen (Zukunftsbetriebe) sind nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung zu richten an:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 326 – Digitalisierung, Künstliche Intelligenz
in der Land- und Ernährungswirtschaft
Deichmanns Aue 29
53168 Bonn
Projektskizzen für den Bereich Ländliche Entwicklung (Zukunftsregionen) sind nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung zu richten an:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 423 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
für Nahversorgung, Infrastruktur und technische Innovationen
Deichmanns Aue 29
53168 Bonn
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
6.2 Auswahl- und Förderverfahren
6.2.1 Bewertung und Auswahlentscheidung
Die eingehenden Projektskizzen stehen im Wettbewerb. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:
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überzeugendes Konzept zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Branchen, Verwertung, hohe Praxisrelevanz und offener Zugang für Interessenten,
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Ausrichtung am spezifischen Bedarf der adressierten Zielgruppen (Ausgangslage, Ziele, Schwerpunkte),
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Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Zuwendungsempfänger, vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
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agrar-, ernährungs-, verbraucherpolitische, klimaeffiziente und regionalökonomische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Innovationskraft, Stärkung der ländlichen Regionen,
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Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
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wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,
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Leistungsportfolio (qualitativ und quantitativ) für den Wissens- und Technologietransfer hin zu verschiedenen Zielgruppen,
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Konzept zur Evaluation der Leistungen und Nachhaltigkeit des Zukunftsbetriebes und der Zukunftsregion,
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Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes,
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überzeugendes Finanzierungskonzept. Die Schaffung/Bereitstellung der erforderlichen grundlegenden Infrastruktur einschließlich Personalbesetzung für den Betrieb der Zukunftsbetriebe wird vorausgesetzt.
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Bei der Planung der im Rahmen der Bundesförderung zu beantragenden Ausstattung muss die dynamische Entwicklung im IT-Bereich besondere Berücksichtigung finden.
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Bei ansonsten gleicher Qualität der Anträge wird auch die regionale Verteilung der Fördermittel/Projekte einbezogen werden, um einer Konzentration auf einzelne Gebiete/Bundesländer entgegenzuwirken.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen externe Fachpersonen hinzuzuziehen.
Der Projektträger informiert die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreichenden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung des Vorhabens ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:
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Information der potenziellen Antragstellenden/Konsortialführer über die Auswahl bis zum 29. November 2021.
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Beratung zur Antragstellung, Erörterung von Auflagen.
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Erarbeitung eines Förderantrags durch die Antragstellenden/das Konsortium.
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Einreichung des Förderantrags beim Projektträger.
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Prüfung des Antrags durch den Projektträger und gegebenenfalls Bewilligung.
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Beginn des Vorhabens: geplant erstes Halbjahr 2022.
7 Weitergabe, Auskunftspflichten, Prüfung
Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem Merkblatt zum FDMP zu entnehmen (https://www.ble.de/innovationsfoerderung_merkblatt-fdmp).
Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.
Dem Zuwendungsgeber oder seinen Beauftragten sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gewähren, Räume zu bezeichnen und zu öffnen sowie Prüfungen zu gestatten. Der Bundesrechnungshof hat gemäß den §§ 91 und 100 BHO Prüfungsrecht.
8 Inkrafttreten
Die Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit gleichem Tag tritt die Richtlinie über die Förderung der Einrichtung von Experimentierfeldern zur Digitalisierung in der Landwirtschaft vom 13. September 2018 (BAnz AT 21.09.2018 B2) außer Kraft.
Die Richtlinie ist zum Bestandteil des Bewilligungsbescheids zu erklären.
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Dr. U. Monnerjahn