Suchergebnis

 

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Ausschreibung
über den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2015

Vom 5. Mai 2015

Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Stiftung des Deutschen Wirtschaftsfilmpreises in der Fassung vom 5. Mai 2015 (BAnz AT 08.05.2015 B1) wird der Wettbewerb um den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2015 ausgeschrieben.

Der Wettbewerb wird in den folgenden vier Kategorien durchgeführt:

1.
Filme über die Wirtschaft.
Die filmische Darstellung soll sich mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen in allen Bereichen der sozialen Marktwirtschaft befassen. Dazu gehören auch internationale Themen der wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders erwünscht sind Wettbewerbsbeiträge, die sich mit herausragenden, spannenden und/oder erfolgreichen Wirtschaftsthemen beschäftigen. Dies schließt auch kritische Wirtschaftsreportagen ein. Die Filme müssen von deutschen privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten produziert oder in Auftrag gegeben worden sein. Es sollen folgende Unterkategorien berücksichtigt werden:
a)
Kurzfilme
– die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 3 bis maximal 15 Minuten haben.
b)
Langfilme
– die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt.
2.
Filme aus der Wirtschaft (d. h. von der Wirtschaft oder Verbänden oder sonstigen öffentlichen Institutionen beauftragt).
Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Produkten und Dienstleistungen auseinandersetzen. Es werden nachhaltig informative und qualitativ besonders anschauliche Beiträge gesucht, die z. B. zum Zweck einer besseren Öffentlichkeitsarbeit der beauftragenden Firmen oder Einrichtungen hergestellt worden sind (Imagefilme). Hinweis für diese Kategorie: Der Film muss dabei zwingend über eine reine Produkt- oder Firmenwerbung hinausgehen – keine Werbespots.
3.
Filme in neuen Medien.
Diese Kategorie steht für moderne Marketingstrategien in den neuen Medien. Gesucht werden (Film-)Beiträge, die z. B. die Möglichkeit interaktiver Kommunikationsformate des Internets nutzen, um mit den Konsumenten/Kunden in einen Dialog/eine Interaktion zu treten. Das Thema der Filme soll sich an den Inhalten der Kategorien 1 und 2 orientieren. Die eingereichten Beiträge müssen gezielt für Internetplattformen produziert worden sein, etwa als eine Form des viralen Marketings, z. B. für eine bestimmte Online-Community und auf neue Formen der Verbreitung setzen (soziale Netzwerke, Blogs, Webvideos auf entsprechenden Plattformen). Filmische Darstellungen, die außer im Internet auch über andere Medien verbreitet werden können, fallen nicht in diese Kategorie.
4.
Filme aus den Kategorien 1 (Kurz/Lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollen nach Abschluss der Ausbildung in der Regel nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.

Der Wirtschaftsfilmpreis ist Bestandteil der Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung. Damit soll er insbesondere das wirtschaftliche Potential von Filmschaffenden fördern und auch zur Professionalisierung von Künstlern und Kreativen in Deutschland beitragen. Einsendungen aus dieser Berufsgruppe sind deshalb besonders erwünscht.

Zum Wettbewerb zugelassen werden Filme, die in der Regel eine längere Laufzeit als drei Minuten haben und in deutscher Sprachfassung eingereicht werden. Bei Filmen in Fremdsprachen ist das Vorhandensein deutscher Untertitel zwingend erforderlich.

Die filmische Darstellung muss über eine reine Produkt- oder Firmenwerbung hinausgehen. Werbespots sind von der Teilnahme am Wettbewerb in allen Kategorien ausgeschlossen.

Der Filmpreis ist eine Auszeichnung, die aus einer Urkunde für die drei ersten Plätze einer Kategorie und zusätzlich aus einer Trophäe für den ersten Platz jeder Kategorie besteht. Den Preis erhalten die Gestalter, Hersteller und Auftraggeber des Films gemeinschaftlich.

Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel können außerdem für herausragende Filme auch Geldpreise ausschließlich an den/die Gestalter vergeben werden. Maßgeblich ist dabei, welche Person/en als Gestalter, Hersteller und Auftraggeber in der Anmeldung für den Wettbewerb genannt werden.

Insbesondere in Hinblick auf die Vergabe der Geldpreise an den/die Gestalter müssen Firma und Name(n) des/der Auftraggeber(s), Hersteller(s) und Gestalter(s) daher bei der Anmeldung für den Wettbewerb richtig und vollständig angegeben sein. Diese Angaben sind rechtsverbindlich. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Nachwuchsförderung werden in der Kategorie 4 bis zu 3 Geldpreise in Höhe von insgesamt 20 000 € vergeben.

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme in der Kategorie 4 sind in einer Filmographie und einer Biographie darzustellen.

Die Auszeichnung mit dem Preis dient als Referenz im Sinne des § 41 des Filmfördergesetzes.

Bei Beiträgen von Rundfunkanstalten privaten oder öffentlichen Rechts sind von einer Redaktion pro Kategorie nur zwei ausdrücklich bezeichnete Filme zugelassen. Es muss sich bei den ausgewählten Filmen um geschlossene Einzelbeiträge handeln.

Bei Bedarf wird eine sachgerechte Vorauswahl der eingesandten Beiträge durch den Preisrichterausschuss getroffen.

Die Preisverleihung 2015 findet im Herbst in Berlin statt.

Im Übrigen wird auf den Erlass über die Stiftung des Wirtschaftsfilmpreises in der Fassung vom 5. Mai 2015 verwiesen.

Organisation

Die Anmeldung ist ab dem 8. Mai 2015 online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) einzureichen.

Anmeldeschluss ist der

26. Juli 2015

Die ausgedruckte Anmeldung ist unterschrieben und unter Nennung eines Internet-Links oder der Beifügung einer Kopie des Films auf (DVD/Blu-ray/USB-Stick) an das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– Referat 412 –
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
zu senden. Für Expressgutsendungen per Bahn ist der Bestimmungsbahnhof Eschborn.

Um Verwechslungen von Kopien zu vermeiden, ist beim Versand darauf zu achten, dass die Filmwerke und Verpackungen deutlich mit dem Filmtitel und dem Namen des Anmelders versehen sind.

Berlin, den 5. Mai 2015

Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag
Dr. A. Goerdeler