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vom: 10.11.2014
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 27.11.2014 B5
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 11/14/31
über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben)
für den Bereich „Entwicklung von Konzepten und Programmen
für eine nachhaltige Tierzucht sowie für Vermarktungsstrategien
für besonders tiergerecht produzierte Erzeugnisse“
im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Tierhaltung und Tierzucht im Besonderen sind von zentraler Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion. In den vergangenen Jahrzehnten waren die Anforderungen an Tierhaltung und Tierzucht insbesondere bedingt durch zunehmend globalisierte Marktstrukturen einem deutlichen Wandel unterworfen. Die Strukturen und Formen landwirtschaftlicher Nutztierhaltung, die sich aus diesem Prozess entwickelt haben, haben insbesondere in den letzten Jahren kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit ausgelöst. Fragen einer tier- und umweltgerechten Haltung von Nutztieren stehen dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Gleichzeitig gilt es weiterhin, Anforderungen hinsichtlich der hygienischen und gesundheitlichen Sicherheit der Nahrungsmittelerzeugung zu erfüllen sowie nachhaltige und transparente Prozessqualitäten sicherzustellen.
Der Ökologische Landbau möchte mit seinen gesetzlich determinierten Anforderungen an die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren eine Antwort auf diese Herausforderung geben und den Wirtschaftsbeteiligten eine Handlungsalternative anbieten, die den unterschiedlichen Herausforderungen gerecht wird. Auch in der konventionellen Landwirtschaft rückt die Zielsetzung einer noch stärker am Tierwohl ausgerichteten Tierhaltung in den Focus der Betrachtung. Mit der Initiative „Eine Frage der Haltung“ greift das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese gesellschaftliche Entwicklung auf und initiiert und koordiniert Maßnahmen zur Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft auf dem Weg zu einer nachhaltigen Tierproduktion. Wichtiges Instrument ist dabei insbesondere auch die Unterstützung von FuE-Vorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer zur Schließung von Wissens- und Erfahrungslücken und die Unterstützung der Entwicklung von Vermarktungsstrategien für besonders tiergerecht erzeugte Produkte.
Neben haltungs- und fütterungstechnischen Fragestellungen sind tierzüchterische Fragen in diesem Zusammenhang gleichermaßen von großer Bedeutung. Denn besondere Robustheit und Gesundheit der Tiere kann nicht allein durch besondere Anforderungen an Unterbringung und Fütterung erzielt werden. Eine extensivere Form der Tierhaltung setzt auch angepasste Genotypen voraus. Die EU-Ökoverordnung fordert zudem ausdrücklich die Nutzung adäquater Tiergenetik. Mit ihren restriktiven Vorgaben zum Einsatz von Eiweißfuttermitteln beschreibt die ökologische Tierhaltung vor allem in der Schweine- und Geflügelhaltung ganz besondere Herausforderungen, die derzeit nur wenige der auf dem Markt befindlichen Genetiken optimal erfüllen können.
Sowohl im Ökologischen Landbau als auch unter extensiven Formen der Tierhaltung lassen sich züchterische Ansätze verfolgen und in Umsetzung bringen.
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z. B. Milchleistung in Abhängigkeit einer weidebasierten Fütterung
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z. B. Fruchtbarkeit (Sauen) unter restriktiven Fütterungsbedingungen
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z. B. Zunahmen (Mastgeflügel) unter extensiven Haltungsbedingungen
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z. B. geringere Aggressivität zur Verringerung des Risikos gegenseitiger Verletzungen
Die erfolgreiche Vermarktung von besonders tiergerecht produzierten Erzeugnissen setzt verschiedentlich auch die Entwicklung von wissenschaftlich fundierten, aufeinander abgestimmten Kriterienkatalogen, die nachweislich das Wohlbefinden der Tiere maßgeblich verbessern, voraus.
Daher sucht die Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (GS-BÖLN) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit Bezug auf die „Richtlinie zur Durchführung des Programms des BMEL zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. Juni 2014 (BAnz AT 18.07.2014 B2)“ bzw. mit Bezug auf die „Richtlinie des BMEL zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 4. Juni 2014 (BAnz AT 17.07.2014 B1)“ Interessenten für die Durchführung von
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FuE-Vorhaben und
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Maßnahmen zur Förderung innovativer Ansätze des Wissenstransfers und des interaktiven Wissensaustauschs zwischen Forschung, Beratung und Praxis (z. B. Praxispartner + wissenschaftliche Betreuung).
für den Bereich „Entwicklung von Konzepten und Programmen für eine nachhaltige Tierzucht sowie für Vermarktungsstrategien für besonders tiergerecht produzierte Erzeugnisse“.
Ziele sind die Entwicklung, Förderung und Etablierung von innovativen Verfahren und Strukturen im Bereich der Tierzucht und Vermarktung, unter denen die besonderen Situationen der Nutztierhaltung im Bereich des Ökologischen Landbaus und einer nachhaltigen Tierhaltung Berücksichtigung finden. Besondere Beachtung finden hier die Tierarten Schwein und Geflügel. Im Bereich der monogastrischen Nutztiere zeigen sich deutliche Unterschiede bezüglich der Ansprüche und den biologischen Leistungen der Tiere zwischen konventionellen stark technisierten und intensiv geführten Haltungen einerseits und extensiv geführten Beständen andererseits.
Mit der Förderung sollen auch die Nachhaltigkeitsziele der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ der Bundesregierung unterstützt werden.
1 Gegenstand der Förderung
1.1 Definition und Formulierung der grundsätzlichen Bedarfe und Anforderungen an Nutz- und Zuchttiere im Bereich des Ökologischen Landbaus bzw. einer nachhaltigen Tierzucht. Hierunter wird die Beschreibung und Erfassung von Merkmalen sowie die Bewertung ihrer züchterischen bzw. genetischen Relevanz verstanden. Hieraus können im Weiteren spezifische Zuchtziele und dezidierte Zuchtprogramme abgeleitet werden.
1.2 Entwicklung von Verfahren zur Erfassung von direkten und indirekten Merkmalen, Merkmalskomplexen und Leistungsparametern mit Relevanz für extensive Haltungsverfahren. Dabei sollen bestehende organisatorische Strukturen weitestgehend genutzt werden.
Insbesondere die Bearbeitung und Bewertungen von Genotyp-Umwelt-Interaktionen und deren weitere Nutzung in züchterischem Sinne sind förderwürdig, wie z. B. durch die folgenden Sachverhalte beschrieben
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Leistungsfähigkeit von Tieren unter unterschiedlichen Haltungsbedingungen, Ermittlung der Anpassungsfähigkeit von Tieren an unterschiedliche Haltungsbedingungen, Tolerierung extensiver Haltungsumwelten (z. B. Beweidung von Landschaftspflegeflächen, extensive Weidewirtschaften),
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Leistungserbringung unter extensiven Fütterungsbedingungen bei z. B. begrenzten Protein- bzw. Energieangebot,
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Ermittlung der Anfälligkeit gegenüber Krankheiten in Abhängigkeit von Haltungsumwelt und Fütterungsniveau,
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Ermittlung von Parametern des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Robustheit in Abhängigkeit z. B. des Haltungssystems,
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Ermittlung der Eignung von Zweinutzungsrassen (Milchrinder, Hühner) unter Berücksichtigung der Haltungs- und Fütterungsbedingungen,
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Ausrichtung der Zucht auf Ressourceneffizienz unter Berücksichtigung der Haltungs- und Fütterungsbedingungen.
1.3 Ver- und Bearbeitung und Nutzung bereits erhobener und vorhandener Leistungsprüfungsdaten und weiterer im Rahmen der Merkmalserfassung gewonnener Daten. Diese können anschließend für modellhafte Zuchtwertschätzverfahren und zur Ermittlung und Quantifizierung des genetischen Potenzials vornehmlich unter Inanspruchnahme bestehender struktureller und technischer Kapazitäten, genutzt werden.
1.4 Nachhaltige Weiterentwicklung und -führung züchterischer Ansätze und Programmatiken unter Nutzung gegebener struktureller Bedingungen und Möglichkeiten.
1.5 Prüfungen, mit denen die Kreuzungseignungen von Rassen bzw. genetischen Herkünften für die besonderen Bedingungen des ökologischen Landbaus bzw. nachhaltiger Tiernutzungssystemen quantifiziert werden können. Insbesondere Produktionssysteme mit verringertem energetischen Input sowie die Nutzung genetischer Ressourcepopulationen (siehe hierzu auch Rote Liste einheimischer Nutztiere 2013 der BLE; http://www.genres.de/haus-und-nutztiere/gefaehrdung/) können hier untersucht werden.
1.6 Entwicklung von Vermarktungsstrategien für besonders tiergerecht produzierte Erzeugnisse einschließlich der Entwicklung zugrundeliegender Kriterien im Hinblick auf die besonderen Haltungsanforderungen, die das Wohlbefinden der Tiere maßgeblich verbessern.
2 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.
Bei Verbundvorhaben ist grundsätzlich eine wissenschaftliche Betreuung durch Hochschul- oder andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen vorzusehen. Die Höhe der Zuwendung für den Praxispartner wird dabei im Einzelfall festgesetzt. Ein angemessener Eigenanteil des oder der Bewerber unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigeninteresses und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daraus abgeleitet.
3 Rechtsgrundlage
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des BMEL zur Durchführung des Programms zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau vom 4. Juni 2014 bzw. die Richtlinie des BMEL zur Förderung von FuE-Vorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 4. Juni 2014 (http://www.bundesprogramm.de/forschungsmanagement/richtlinie/).
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Ebenfalls wird nicht garantiert, dass zu jedem Punkt der Bekanntmachung Projekte gefördert werden. Das BMEL entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
4 Verfahren
4.1 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:
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Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers (die Fachkunde ist mittels geeigneter Referenzen nachzuweisen),
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wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovation und Kreativität des Ansatzes,
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Nutzen für den Ökolandbau oder für andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft,
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Effizienter Mitteleinsatz,
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Ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projekts unter Einbezug aktueller Literatur,
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Integration geeigneter Wissenstransfermaßnahmen in das geplante Vorhaben.
Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuzuziehen.
4.2 Vorlage von Projektskizzen
Die zu verwendende Projektskizzengliederung finden Sie im Informationsangebot der GS-BÖLN im Internet unter http://www.bundesprogramm.de/forschungsmanagement/projektskizzen/.
Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/ easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&m
Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung.
Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen.
Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Dokumente (Vorhabenübersicht und Projektskizze) ist auf dem Postweg (nicht per Telefax oder E-Mail) unter dem Stichwort „BÖLN – Tierzucht 2014“ in doppelter Ausfertigung
| bis zum 10. Februar 2015 (Posteingangsstempel der BLE) |
bei der
Referat 312
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
einzureichen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jörg Bremond (02 28/68 45-32 42, joerg.bremond@ble.de) oder an Frau Dorothée Hahn (02 28/68 45-32 71, dorothee.hahn@ble.de).
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für Landwirtschaft und Ernährung
Budde