Suchergebnis

 

Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
der Regierungsbildung am 6. Mai 2025

Vom 9. Mai 2025

Nachstehend werden bekannt gemacht:

a)
der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 (Anlage 1),
b)
der Beschluss der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 über die Liste der Bundesministerinnen und Bundesminister gemäß der amtlichen Reihenfolge (Anlage 2),
c)
der Beschluss der Bundesregierung vom 6. Mai 2025 über die gegenseitige Vertretungsregelung der Regierungsmitglieder (Anlage 3) und
d)
die Liste der Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre der 21. Legislaturperiode (Anlage 4).
Berlin, den 9. Mai 2025

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Hendrik Luchtmeier
Anlage 1

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Vom 6. Mai 2025

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.

Es wird ein Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gebildet.

II.

Es erhalten

1.
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;
2.
das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Bezeichnung Bundesministerium des Innern;
3.
das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
4.
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat;
5.
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
6.
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr;
7.
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit;
8.
das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bezeichnung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
III.

Dem Bundesministerium der Finanzen werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich des Arbeitsstabes;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Transformationspolitik.
IV.

Dem Bundesministerium des Innern werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die Kulturförderung autochthoner Minderheiten;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche Minderheiten.
V.

Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten übertragen für

den Verbraucherschutz,
die Verbraucherpolitik, insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren und Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften,
die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie
das Verbraucherinformationsgesetz.
VI.

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus übertragen, zusammengeführt und von einer Staatsministerin wahrgenommen.

VII.

Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie regionale Kultur übertragen.

VIII.

Dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt die Zuständigkeiten für die allgemeine, schulische und berufliche Bildung, das lebensbegleitende Lernen sowie die dazugehörige Bildungsforschung und -finanzierung übertragen.

IX.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Klimaschutz sowie die Klimapartnerschaften;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik sowie die fachliche Zuständigkeit für internationale Klimaschutzverhandlungen.
X.

Dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten für Raumfahrt einschließlich des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, Grundsatzfragen der nationalen und internationalen Innovations- und Technologiepolitik, der Entwicklung digitaler Technologien, für die Hightech-Agenda sowie für Gigafactories, SPRIND und Games;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr die Zuständigkeiten für die Förderung von U-Spaces und Advanced Air Mobility, Erdbeobachtung, Satellitennavigation und -kommunikation sowie die Deutsche Galileo-PRS-Behörde.

Die Zuständigkeiten für Quantentechnologien und Kernfusion verbleiben beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

XI.

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden übertragen alle Projekte und Programme der öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) – sofern sie nicht Beiträge an ausländische Organisationen und Einrichtungen sind –, aus allen anderen Bundesministerien mit Ausnahme solcher des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie derer, bei denen aus sachlichen Gründen ein Verbleib im jeweiligen Fachressort unabweisbar geboten ist.

XII.

Dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung werden übertragen

1.
aus dem Bundeskanzleramt die Zuständigkeiten für
strategische Vorausschau,
Verhaltenswissenschaften und bürgerzentrierte Politik und
Grundsatzfragen der Digitalpolitik;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für
digitale Verwaltung einschließlich Steuerung OZG – ohne Pass- und Ausweiswesen sowie Identitätsmanagement –,
digitale Gesellschaft einschließlich Informationstechnik – ohne Statistik, Integrität, Korruptionsprävention, Sponsoring, die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung sowie Datenpolitik des BMI – sowie die allgemeine IT-Beschaffung (ZIB),
die Steuerung der IT des Bundes einschließlich der zugehörigen Infrastruktur und der darauf begrenzten zugehörigen IT-Sicherheit,
die Netze des Bundes – wobei die spezifischen Anforderungen der Sicherheitsbehörden an die Netze in der Fachzuständigkeit des Bundesministeriums des Innern bleiben –,
Cybersicherheit in der Bundesverwaltung,
Netzinfrastrukturen, Netzstrategie 2030, Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung sowie
das Recht der digitalen Verwaltung;
3.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr die Zuständigkeiten für
Digital- und Datenpolitik und
digitale Infrastrukturen;
4.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten für
europäische und nationale bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau,
Digitalpolitik – ohne Post –,
das Recht der Datennutzung,
digitale Wirtschaft, Datenverfügbarkeit, digitale Souveränität, Investitionsprüfungen und den Digitalgipfel;
5.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Zuständigkeit für das Informationstechnikzentrum (ITZBund) – ohne diejenigen Aufgaben des ITZBund, die gemäß Artikel 108 des Grundgesetzes vom ITZBund als Bundesfinanzbehörde gemäß § 1 des Finanzverwaltungsgesetzes zu erbringen sind, für die ein neuer IT-Dienstleister im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gegründet wird – sowie die souveräne Cloud;
6.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Zuständigkeiten für die Geschäftsstelle für Bürokratieabbau, für bessere Rechtssetzung und für den Nationalen Normenkontrollrat sowie die federführende Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland.
XIII.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erhält ferner die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Ausnahme des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung und der Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; das Nähere zum Zustimmungsvorbehalt regelt eine Vereinbarung.

XIV.

Dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für nachhaltige Stadtentwicklung und Strukturwandel sowie Umweltangelegenheiten der Raumordnung, des Baurechts und Flächenverbrauch übertragen.

XV.

Die Funktion der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich fällt weg. Die verbleibenden fachlichen Zuständigkeiten werden im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wahrgenommen.

XVI.

Im Bundeskanzleramt wird ein Nationaler Sicherheitsrat gebildet.

XVII.

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.

Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

XVIII.

Alle Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die entsprechenden übergeordneten und Querschnittsbereiche wie insbesondere Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein, soweit nicht anders angeordnet.

Bei allen Zuständigkeitsübertragungen übertragene Planstellen und Stellen werden mit den Personal- und Sachmitteln entsprechend der vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Sätze umgesetzt. Dabei wird von einer Vollfinanzierung der Plan-/Stellen ausgegangen. Ausschlaggebend sind jeweils die Ausstattungen der Organisationsbereiche zum 1. Januar 2025.

Bei der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wird hinsichtlich der Übertragung des notwendigen Overhead-Personals eine feste Quote von 10 Prozent des aufgenommenen Fachpersonals angewandt. In allen anderen Fällen beträgt die feste Quote maximal 5 Prozent.

Weitere Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes bis zum 1. August 2025 mitgeteilt.

Berlin, den 6. Mai 2025

Der Bundeskanzler

Friedrich Merz

Anlage 2

Liste der Bundesministerinnen und Bundesminister
gemäß der amtlichen Reihenfolge

Vom 6. Mai 2025

Bundesminister der Finanzen (BMF) Lars Klingbeil
Bundesminister des Innern (BMI) Alexander Dobrindt
Bundesminister des Auswärtigen (AA) Dr. Johann Wadephul
Bundesminister der Verteidigung (BMVg) Boris Pistorius
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (BMWE) Katherina Reiche
Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Dorothee Bär
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Dr. Stefanie Hubig
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Karin Prien
Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) Bärbel Bas
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Dr. Karsten Wildberger
Bundesminister für Verkehr (BMV) Patrick Schnieder
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Carsten Schneider
Bundesministerin für Gesundheit (BMG) Nina Warken
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Alois Rainer
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Reem Alabali-Radovan
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Verena Hubertz
Bundesminister für besondere Aufgaben Thorsten Frei
Anlage 3

Gegenseitige Vertretungsregelung der Regierungsmitglieder

Vom 6. Mai 2025

Es werden vertreten: durch:
Der Bundeskanzler den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister der Finanzen die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Der Bundesminister des Innern die Bundesministerin der Justiz und
für Verbraucherschutz
Der Bundesminister des Auswärtigen den Bundesminister der Verteidigung
Der Bundesminister der Verteidigung den Bundesminister des Auswärtigen
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie den Bundesminister der Finanzen
Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Die Bundesministerin der Justiz und
für Verbraucherschutz
den Bundesminister des Innern
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales die Bundesministerin für Gesundheit
Der Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
den Bundesminister für Verkehr
Der Bundesminister für Verkehr den Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
Der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die Bundesministerin für Gesundheit die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit

Ist das nach dieser Regelung zur Vertretung berufene Mitglied der Bundesregierung ebenfalls verhindert, nimmt das in der Dienstaltersliste auf den zu Vertretenden folgende Mitglied die Vertretung wahr. Ist jedoch ein dienstjüngeres Mitglied nicht vorhanden oder nicht erreichbar, so übernimmt die Vertretung das jeweils erreichbare Mitglied mit dem gegenüber dem zu Vertretenden nächsthöheren Dienstalter.

Anlage 4

Namen der Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre
der 21. Legislaturperiode

Staatsministerin und Staatsminister beim Bundeskanzler
Herr Dr. Michael Meister,
Frau Dr. Christiane Schenderlein sowie
Herr Dr. Wolfram Weimer

Staatsministerin beim Bundesminister der Finanzen
Frau Elisabeth Kaiser

Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundesminister der Finanzen
Herr Dennis Rohde sowie
Herr Michael Schrodi

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Frau Daniela Ludwig sowie
Herr Christoph de Vries

Staatsministerin und Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen
Frau Serap Güler,
Herr Florian Hahn sowie
Herr Gunther Krichbaum

Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundesminister der Verteidigung
Herr Sebastian Hartmann sowie
Herr Dr. Nils Schmid

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Frau Gitta Connemann sowie
Herr Stefan Rouenhoff

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Herr Matthias Hauer sowie
Frau Dr. Silke Launert

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Frau Anette Kramme sowie
Herr Frank Schwabe

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Herr Michael Brand sowie
Frau Mareike Lotte Wulf

Staatsministerin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Frau Natalie Pawlik

Parlamentarische Staatssekretärinnen bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Frau Kerstin Griese sowie
Frau Katja Mast

Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
Herr Philipp Amthor sowie
Herr Thomas Jarzombek

Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundesminister für Verkehr
Herr Christian Hirte sowie
Herr Ulrich Lange

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Frau Rita Schwarzelühr-Sutter sowie
Herr Carsten Träger

Parlamentarische Staatssekretäre bei der Bundesministerin für Gesundheit
Herr Dr. Georg Kippels sowie
Herr Tino Sorge

Parlamentarische Staatssekretärinnen beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Frau Silvia Breher sowie
Frau Martina Englhardt-Kopf

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Frau Dr. Bärbel Kofler sowie
Herr Johann Saathoff

Parlamentarische Staatssekretärin und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Herr Sören Bartol sowie
Frau Sabine Poschmann