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Bundesministerium des Innern

Bekanntmachung
Entscheidungen des IT-Planungsrats
(Stand: 24. Oktober 2014)

Vom 24. Oktober 2014

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ­(Anhang).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der ­Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Berlin, den 24. Oktober 2014

ITIGS IT - PLR - 22001/1#6

Bundesministerium des Innern
– Geschäftsstelle des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
Dr. Mrugalla
Anhang

15. Sitzung des IT-Planungsrats am 16. Oktober 2014

Föderale IT-Kooperation (FITKO)
Beschluss 2014/22
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe „Föderale IT-Kooperation“ zur Kenntnis.
2) Der IT-Planungsrat stellt auf der Grundlage der Analyse des Berichts fest, dass zur wirksamen Erfüllung der Steuerungs- und Koordinierungsfunktionen des IT-Staatsvertrags eine Bündelung der bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen und Strukturen geboten ist, um zunächst folgende Aufgaben wahrzunehmen:
  föderale IT-Strategie
  Standardisierung und Architekturmanagement
  strategisches Bedarfsmanagement
  Projekt- und Anwendungsmanagement
  Weitere im Bericht dargelegte Aufgaben sollen stufenweise übertragen werden.
3) Der IT-Planungsrat bittet die Arbeitsgruppe auf Grundlage von Nummer 2 zu seiner 16. Sitzung
  einen Organisationsvorschlag zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere bestehende Modelle der Bund-Länder-Kooperation auf ihre Geeignetheit überprüft werden;
  hierfür eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen;
  ein Umsetzungskonzept inklusive Meilensteinplanung und mittelfristiger gemeinschaftlicher Finanzplanung vorzu­legen.
Anschlussbedingungen Verbindungsnetz
Beschluss 2014/23
Der IT-Planungsrat bittet den Bund und die Länder Berlin, Bayern, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, in einer Arbeitsgruppe auf Ebene der Abteilungsleitungen bis zur Vorbesprechung der 16. Sitzung des IT-Planungsrats einen Vorschlag für die Anschlussbedingungen des Verbindungsnetzes vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe Informationssicherheit und das Arbeitsgremium Verbindungsnetz werden gebeten, bis zum 30. November 2014 vorbereitend Streitstand und Lösungsmöglichkeiten vorzulegen, insbesondere zu den Themen BSI-Zertifizierung, Geltungsbereich, Umsetzungszeitraum, Schutzbedarf, Anschluss von Privaten und Angriffserkennung.
Weiterentwicklung Verbindungsnetz
Beschluss 2014/24
1) Der IT-Planungsrat bittet das Arbeitsgremium Verbindungsnetz und den Bund, für den Datenaustausch zwischen Ländern (einschließlich Kommunen) ohne Beteiligung des Bundes gemeinsam eine tragfähige Position zur Umsetzung des § 3 IT-NetzG zu erarbeiten.
2) Der IT Planungsrat bittet den Lenkungsausschuss „Governikus“ zu prüfen, ob die Anwendung „Governikus“ um Komponenten eines Sicherheitsgateways erweitert werden kann, dass der sichere Betrieb der OSCI-Intermediäre sowohl in verwaltungseigenen Netzen als auch im Internet gewährleistet ist.
Praktikables Vorgehen zur Informationssicherheit in Kommunen
Beschluss 2014/25
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Freistaats Bayern zur Kenntnis.
2) Die Arbeitsgruppe Informationssicherheit wird gebeten, dem IT-Planungsrat zu einem praktikablen Vorgehen bei der Umsetzung der Leitlinie Informationssicherheit in Kommunen zu seiner 16. Sitzung zu berichten.
Steuerungsprojekt „Föderales Informationsmanagement (FIM)“
Beschluss 2014/26
1) Der IT-Planungsrat nimmt den aktuellen Projektstand des Vorhabens Föderales Informationsmanagement (FIM) zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die erarbeiteten Konzepte sowie deren erste Anwendung einen Bedarf für die vorge­sehene Festlegung und Anwendung gemeinsamer Standards auf allen Verwaltungsebenen aufzeigen und den Nutzen einer Zusammenarbeit verdeutlichen.
2) Der IT-Planungsrat beauftragt Sachsen-Anhalt und den Bund, die Überführung des Projekts FIM in eine Anwendung des IT-Planungsrats zum 1. Januar 2016 auf der Grundlage des Szenarios FIM-Bedarf 2a gemäß Grobkonzept FIM-Föderal vorzubereiten. Notwendig für einen größtmöglichen Nutzen von FIM ist der Aufbau und Betrieb von Bundes- und Landesredaktionen.
Erprobungsräume als Instrument des IT-Planungsrats
Beschluss 2014/27
1) Der IT-Planungsrat begrüßt das Konzept der Erprobungsräume.
2) Er empfiehlt den Einsatz dieses Konzepts als Instrument zur Erprobung der Praxistauglichkeit bei Gemeinschafts­projekten und insbesondere bei Koordinierungs- und Steuerungsprojekten. Das Konzept und die Ansprechpartner der Erprobungsräume werden auf der Seite des IT-Planungsrats veröffentlicht.
Grobkonzept zur Flächendeckung 115
Beschluss 2014/28
Der IT-Planungsrat bittet zur 115-Flächendeckung um Vorlage eines Feinkonzepts zu seiner 17. Sitzung.
Standardisierungsagenda des IT-Planungsrats
Beschluss 2014/29
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Fortschrittsbericht zur Standardisierungsagenda zur Kenntnis.
2) Der IT-Planungsrat beschließt die fortgeschriebene Fassung der Standardisierungsagenda.
X-Vergabe als nationaler Standard
Beschluss 2014/30
1) Der IT Planungsrat bittet das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern das Standardisierungsprojekt XVergabe so weiter zu entwickeln, dass in der 16. Sitzung des IT-Planungsrats ein verbindlicher Standard nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der ­Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (IT-Staatsvertrag) beschlossen werden kann.
2) Er bittet die Koordinierungsstelle für IT-Standards, das Beschaffungsamt bezüglich der für die Beschlussfassung erforderlichen Schritte zu unterstützen.
Evaluierung Kieler Beschlüsse
Beschluss 2014/31
1) Der IT-Planungsrat nimmt das „Gutachten Evaluierung der Kieler Beschlüsse II“ sowie den „Leitfaden zur Gestaltung vertraglicher Software-Kooperationen“ zur Kenntnis und empfiehlt deren Anwendung.
2) Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung von IT-Kooperationen im öffentlichen Bereich bittet der IT-Planungsrat den Bund, das Gutachten und den Leitfaden in die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24 EU einzubeziehen.
3) In einer dreijährigen Erprobungsphase des Gutachtens und des Leitfadens wird der IT-Planungsrat prüfen, ob an der Einrichtung eines zentralen interaktiven Informationsangebots sowie an einer Neufassung der Kieler Beschlüsse ­Bedarf besteht.
Maßnahme „IT- und E-Government-Ausbildung von Fach- und Führungskräften der Verwaltung (E-Ausbildung)“
Beschluss 2014/32
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe „E-Ausbildung“ zur Kenntnis.
2) Der IT-Planungsrat beschließt die Fortführung der Maßnahme unter der neuen Bezeichnung „E-Government-Kompetenz von Fach- und Führungskräften in der Verwaltung (E-Government-Kompetenz)“ und bittet die Federführer, zur 18. Sitzung erneut zu berichten.
Gemeinschaftsstand des IT-Planungsrats bei der CeBIT 2016 ff.
Beschluss 2014/33
Der IT-Planungsrat nimmt das vorgelegte Grobkonzept zur Kenntnis und bittet um erneute Evaluierung nach der CeBIT 2015.
Finanzplan 2015
Beschluss 2014/34
1) Der IT-Planungsrat beschließt den Finanzplan des IT-Planungsrats für 2015.
2) Der IT-Planungsrat nimmt die Bedarfsanmeldungen des Finanzplans für 2016 zur Kenntnis. Der Beschluss des Finanzplans für 2016 soll in der Herbstsitzung 2015 des IT-Planungsrats erfolgen.
Aktionsplan des IT-Planungsrats
Beschluss 2014/35
Der IT-Planungsrat beschließt den Aktionsplan für das Jahr 2015
Bericht des IT- Planungsrats für die Besprechung ChefBK/CdS
Beschluss 2014/36
1) Der IT-Planungsrat nimmt den vorgelegten Bericht für die Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zur Kenntnis.
2) Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramtes und den Chefinnen und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien folgenden Beschluss:
  Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Bericht des IT-Planungsrats zur Kenntnis.
Regelung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats
Beschluss 2014/37
Der IT-Planungsrat beschließt die vorgelegte Regelung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats.
Umsetzung Leitlinie für Informationssicherheit
Beschluss 2014/38
1) Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe Informationssicherheit zur Kenntnis.
2) Die Arbeitsgruppe Informationssicherheit wird gebeten, dem IT-Planungsrat im Jahr 2015 zu seiner 17. Sitzung erneut zum Umsetzungsstand der Leitlinie für Informationssicherheit zu berichten.
Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE)
Beschluss 2014/39
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Deutschland (LG GDI-DE) zur Kenntnis.
Maßnahme „Optimierung der Informations- und Kommunikationsbeziehungen des IT-Planungsrats“ OptIK II
Beschluss 2014/40
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Erfassung der Unterstützungsstrukturen und die Zusammenfassung zum Sachstand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens zur Optimierung seiner Informations- und Kommunikationsbeziehungen zur Kenntnis und dankt der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit.
Richtlinie öffentliche Aufträge in der Cloud
Beschluss 2014/41
1) Der IT-Planungsrat nimmt den vorgelegten Sachstandsbericht zur Kenntnis.
2) Er bittet die Länder Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern und den Bund, dem IT-Planungsrat zur 16. Sitzung einen mit den Ländern abgestimmten Bericht zum weiteren Vorgehen vorzulegen und hierbei sowohl die „Richtlinienempfehlung für die Ausschreibung, die Vergabe und den Betrieb von öffentlichen Aufträgen in der Cloud“ der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Datenzentralen der Bundesländer als auch die „Orientierungshilfe Cloud ­Computing“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einzubeziehen.