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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Berichtigung
der Bekanntmachung
über die Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für das Maler- und Lackiererhandwerk

Vom 12. Juni 2024

Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Maler- und Lackiererhandwerk vom 16. Mai 2024 (BAnz AT 06.06.2024 B2) ist wie folgt zu berichtigen:

Der Bezeichnung des Tarifvertrags mit dem Zusatz des erstmaligen Kündigungsdatums lautet richtig wie folgt:

„Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk (TZA Maler-Lackierer) vom 27. Oktober 2023

– kündbar zum 31. Dezember 2025, jedoch verlieren die Bestimmungen der §§ 20 bis 22 ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2025 –“

Die geänderte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Berlin, den 12. Juni 2024

IIIa6-31241-Ü-14c/36

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert