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Fragen & Antworten
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
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Bekanntmachung Nr. 8/2013
über jugendgefährdende Trägermedien
Vom 16. Juli 2013
Folgendes Trägermedium wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
gemäß § 23 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden
Medien aufgenommen.
Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG
Aufnahme in Teil A der Liste
Tonträger
NWA
des Interpreten „Shindy“
bushidoersguterjunge GmbH, Berlin
Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, München
wird gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien
aufgenommen.
Die Frist des § 23 Absatz 6 Satz 1 JuSchG wird um einen Monat verlängert.
Entscheidung Nr. VA 1/13 vom 16. Juli 2013
(Pr. 629/13)
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