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Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien

Bekanntmachung Nr. 8/2013
über jugendgefährdende Trägermedien

Vom 16. Juli 2013

Folgendes Trägermedium wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemäß § 23 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.

Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG

Aufnahme in Teil A der Liste

Tonträger

NWA
des Interpreten „Shindy“
bushidoersguterjunge GmbH, Berlin
Sony BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, München
wird gemäß § 23 Absatz 5 JuSchG vorläufig in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Die Frist des § 23 Absatz 6 Satz 1 JuSchG wird um einen Monat verlängert.
Entscheidung Nr. VA 1/13 vom 16. Juli 2013
(Pr. 629/13)

Bonn, den 16. Juli 2013

Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien

Elke Monssen-Engberding