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vom: 04.11.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAnz AT 19.11.2025 B1
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Bekanntmachung
zur Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen
Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse
für neuartige Halbleitertechnologien (IPCEI AST)
Präambel
Deutschland ist der führende Mikroelektronikstandort in der Europäischen Union (EU) und verfügt über einen hohen Wertschöpfungsanteil in industriellen Kernbereichen. Die deutsche Industrie ist auf leistungsfähige und innovative Halbleitertechnologien angewiesen, unter anderem im Automobil- und Maschinenbau sowie für Künstliche Intelligenz und Quantencomputing. Die Stärkung des Mikroelektronikstandorts ist daher ein zentrales industriepolitisches Ziel, um die technologische Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Resilienz und die nationale Sicherheit zu festigen und auszubauen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, der wachsenden strategischen Bedeutung von Halbleitern in Schlüsselbranchen sowie globaler Lieferkettenrisiken ist es unerlässlich, dass Deutschland und Europa ihre Position im weltweiten Halbleitermarkt konsequent ausbauen. Um eine nachhaltige Versorgungssicherheit mit innovativen Halbleitertechnologien zu gewährleisten und den Industriestandort Europa langfristig zu stärken, sind unter anderem Investitionen in Forschung, Entwicklung und erste gewerbliche Fertigung, den Ausbau der Fachkräftebasis sowie eine enge Kooperation zwischen Industrie, Wissenschaft und Politik erforderlich.
Zur Erreichung dieser Ziele plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, sich an dem „Important Projects of Common European Interest Advanced Semiconductor Technologies“ (IPCEI AST) zu beteiligen. Dieses europäische Beihilfeinstrument gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermöglicht die Unterstützung von transnational bedeutsamen Projekten, die einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität leisten. Gefördert werden Projekte mit hohem Innovationsgrad, die ohne staatliche Unterstützung nicht umgesetzt werden könnten. Durch das IPCEI AST sollen neuartige Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in Halbleiter-Schlüsseltechnologien in Europa gezielt in die erste gewerbliche Nutzung überführt werden, um Wertschöpfungsketten aus- und aufzubauen und die Resilienz der europäischen Industrie nachhaltig zu erhöhen.
1 Förderziele, Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziele
Das übergeordnete wirtschaftspolitische Ziel des BMWE im Rahmen dieser Förderbekanntmachung ist es, über das IPCEI-Förderinstrument Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, die über den weltweiten Stand der Technik hinausgehen, innerhalb ausgewählter Schlüsselfelder der Mikroelektronik (siehe Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“) in eine erste gewerbliche Nutzung zu überführen, die Projektergebnisse in Deutschland und Europa industriell zu verwerten und die technologische Souveränität nachhaltig zu stärken. Hierdurch wird ein maßgeblicher Beitrag zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU geleistet.
Weitere wichtige Aspekte der Förderbekanntmachung sind die Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit sowie die Stärkung des Mikroelektronik-Ökosystems über die Fördermaßnahmen hinaus. Ferner soll ein deutscher Beitrag zur Umsetzung der europäischen Industriepolitik (insbesondere Industriestrategie1, Digitalstrategie2, Grüner Deal3) geleistet werden.
Die Fördermaßnahme soll insgesamt dazu beitragen, über erstmalig kommerzialisierte Produkte und Dienstleistungen (im Rahmen einer ersten gewerblichen Nutzung, sogenannte First Industrial Deployment, FID), die zukünftigen europäischen Bedarfe von Endanwendern wie beispielsweise der Automobilindustrie, dem Anlagenbau, der Energiewirtschaft oder der Digitalwirtschaft zu adressieren. Damit setzt sie einen Teil der am 15. Oktober 2025 veröffentlichten Nationalen Mikroelektronikstrategie der Bundesregierung4 um.
1.2 Zuwendungszweck
Zur Erreichung dieser Ziele sollen innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte als Einzelprojekte (FuEuI-Projekte) bis zur ersten gewerblichen Nutzung gefördert werden, deren Durchführung ohne Förderung nicht wirtschaftlich umsetzbar wäre. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind in die erste gewerbliche Nutzung (bis TRL 8 nach Definition der Europäischen Kommission5) zu überführen. Innovation soll hier anhand herausragender Eigenschaften des vorläufigen Endprodukts oder durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer Technologien (Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“) abgebildet werden. Eine Verwertung der Projektergebnisse innerhalb Deutschlands beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (einschließlich Schweiz) ist verpflichtend. Bedingung ist zudem, dass Komponenten, Materialien und Produktionsanlagen, soweit technologisch möglich, bei Unternehmen innerhalb des EWR und der Schweiz bezogen werden.
Des Weiteren sollen die neuartigen Halbleitertechnologien (Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“), die kommerzialisierten Produkte und Dienstleistungen durch besondere Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit gekennzeichnet sein und einer nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung Vorschub leisten.
1.3 Rechtsgrundlagen
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMWE als Bewilligungsbehörde aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung werden ausgewählte FuEuI-Projekte auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und vorbehaltlich der Einhaltung der beihilferechtlichen Vorschriften und der beihilferechtlichen Genehmigung bewilligt.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) in aktueller Fassung zum Bewilligungszeitpunkt.
Für die geplante Förderung ist ein Notifizierungsverfahren für Projekte, deren Förderhöhe die Anmeldeschwelle nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung6 (AGVO) für Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben übersteigt, bei der Europäischen Kommission gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV erforderlich. Die beihilferechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission erfolgt nach Maßgabe der IPCEI-Mitteilung der Europäischen Kommission7. Unternehmen mit diesen Projekten werden im IPCEI AST als direkte Teilnehmende bezeichnet.
Für Projekte, deren Förderhöhe unter die Anmeldeschwelle nach der AGVO für Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fällt, kann eine Beihilfe auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b und/oder 2 Buchstabe c der AGVO gewährt werden, sofern die darin aufgeführten Voraussetzungen sowie die weiteren erforderlichen Voraussetzungen der AGVO erfüllt sind. Unternehmen mit diesen Projekten werden im IPCEI AST als assoziierte Teilnehmende bezeichnet.
Die Notifizierung der Beihilfe bei der Europäischen Kommission und die Meldung der Beihilfe in der Beihilfentransparenzdatenbank TAM („Transparency Award Module“) wird durch das BMWE auf Grundlage der von den Unternehmen eingereichten Dokumente (vergleiche Nummer 7), soweit diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen, vorgenommen. Die Unternehmen sind im Rahmen der beihilferechtlichen Verfahren und Vorgänge zur Mitwirkung verpflichtet, etwa durch Beibringung notwendiger Unterlagen und Informationen.
2 Gegenstand der Förderung
Im Fokus des IPCEI AST stehen hoch innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Industrialisierungsprojekte einschließlich der ersten gewerblichen Nutzung (FID), die sich mindestens einem der folgenden Bereiche zuordnen lassen und den weltweiten Stand der Technik übertreffen:
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KI-Chips und Beschleuniger
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Chiplets und Heterointegration
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Photonische integrierte Schaltungen
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Disruptive Sensoren für die Automatisierung
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Leistungselektronik mit disruptiven Energiesparlösungen
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Sichere Kommunikation sowie
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Schlüsseltechnologien der Mikroelektronik-Wertschöpfungskette, die Technologieentwicklungen in den zuvor genannten Bereichen ermöglichen, zum Beispiel Rohwafer, Chipdesign, Advanced Packaging, Fertigungsanlagen und Metrologie
Außerdem muss sich ein geplantes Projekt in einen oder mehrere der thematischen Bereiche (Workstreams) des IPCEI AST einordnen lassen. Diese befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden im laufenden Verfahren in der zweiten Verfahrensstufe den ausgewählten Unternehmen (siehe Nummer 7.2) mitgeteilt.
Reine Kapazitätsaufbauprojekte sowie Projekte ohne den notwendigen weltweiten Neuartigkeitscharakter werden nicht berücksichtigt. Zuwendungen für die Modernisierung bereits bestehender Anlagen/Geräte beziehungsweise Ersatzbeschaffungen ohne maßgebliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten allein können nach Maßgabe dieser Förderbekanntmachung nicht gewährt werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Antragstellung im Rahmen der Verfahrensstufe 3 (vergleiche Nummer 7).
Es ist möglich, als gewerbliches Unternehmen ohne Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland an Verfahrensstufe 1 (vergleiche Nummer 7) teilzunehmen. Zur Teilnahme an Verfahrensstufe 3 ist ein Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erforderlich.
Die Beteiligung von KMU, Start-ups und Small Mid-Cap-Unternehmen an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. KMU und Small Mid-Cap Unternehmen im Sinne dieser Förderbekanntmachung sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition8 beziehungsweise Definition für Small-Mid-Cap-Unternehmen9 der EU erfüllen.
Unternehmen in Schwierigkeiten10 sind von der Förderung ausgeschlossen. Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von Deutschland gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, darf keine Förderung nach dieser Bekanntmachung gewährt werden. Das BMWE kann Unternehmen aufgrund von Zuverlässigkeitsbedenken ausschließen.
4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Mit der Einreichung einer Projektskizze erklären die beteiligten Unternehmen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am europäischen IPCEI AST, zum Beispiel durch Partizipation in der Governance Struktur des IPCEI AST und der Zuarbeit zu europäischen Berichtspflichten.
Um eine Beihilfe zu erhalten, müssen die geplanten Projekte entsprechend Artikel 107 AEUV mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar sein. Hierfür müssen entweder die Anforderungen der IPCEI-Mitteilung oder der AGVO (Artikel 25) erfüllt sein. Dafür ist es unter anderem notwendig, dass:
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Projekte durch grenzübergreifende Kooperationen mit direkten Teilnehmenden aus anderen beteiligten Mitgliedstaaten in das europäische IPCEI AST integriert sind,
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Projekte im Hinblick auf ihren FuEuI-Charakter den weltweiten Stand der Technik übertreffen,
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Projekte die Überführung des entwickelten Produkts oder der Dienstleistung in eine erste gewerbliche Nutzung beinhalten und im nationalen Förderzeitraum (bis Ende 2031) keine Massenproduktionsphase umfassen,
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Projekte einen konkreten, klaren und erkennbaren wichtigen Beitrag zu den Zielen oder Strategien (vergleiche insbesondere Industriestrategie, Digitalstrategie, Grüner Deal in Nummer 1.1) der EU leisten,
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positive Effekte für den Europäischen Wirtschaftsraum durch das Projekt plausibel dargelegt werden,
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sich zu Spill-Over-Aktivitäten mit breitem Nutzen für die europäische Wirtschaft – insbesondere auch für KMU, Startups und SMC – und Gesellschaft verpflichtet wird12,
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das Projekt den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 berücksichtigt.
Im Rahmen des mehrstufigen Auswahlverfahrens (vergleiche Nummer 7) müssen die Unternehmen eine negative Finanzierungslücke inklusive das zur Bestimmung der Finanzierungslücke angenommene kontrafaktische Szenario, das Vorhandensein eines Anreizeffektes sowie die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Beihilfe darlegen und nachweisen. Eine Verwertung der in den Projekten erzielten Ergebnisse darf bis zum Ende der Zweckbindungsfrist ausschließlich in Deutschland und dem EWR einschließlich Schweiz erfolgen.
Eine Förderung setzt zudem voraus, dass Unternehmen, die eine Zuwendung erhalten, Investitionsgüter, Verbrauchsmaterialien und sonstige für die Umsetzung des Projekts notwendigen Güter und Dienstleistungen – soweit technisch möglich – grundsätzlich innerhalb des EWR und der Schweiz beziehen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Genehmigungspflichtige Projekte erhalten eine Beihilfe in Höhe der national festgelegten Förderquote, die in der Verfahrensstufe 2 den ausgewählten Unternehmen (siehe Nummer 7.2) mitgeteilt wird, maximal aber eine Beihilfe in Höhe der in der beihilferechtlichen Genehmigung von der Europäischen Kommission überprüften und der Entscheidung zugrunde gelegten Finanzierungslücke.
Im Fall eines nach der AGVO freigestellten Projekts richtet sich die Höhe der Beihilfe nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere Artikel 25 Absatz 3, 5 und 6, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i AGVO).
Die Zuwendung wird
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im Fall der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses gewährt. In diesem Fall wird eine Rückzahlung durch die Einrichtung eines Rückforderungsmechanismus (sogenannte Claw-Back-Mechanismus) bedingt, der für die gesamte Fördermaßnahme durch die Europäische Kommission im Einklang mit beihilferechtlichen Vorgaben und der beihilferechtlichen Praxis in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten definiert wird.
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im Fall der Förderung auf Basis der AGVO in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderung erfolgt dabei im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung an den zuwendungsfähigen Kosten. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projekts. Im Rahmen der Antragstellung ist daher nachzuweisen, dass die Antragsteller in der Lage sind, ihre jeweiligen Eigenanteile an den gesamten Projektkosten aufzubringen und dass dies ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht übersteigt (Bonitätsnachweis). Die Antragsteller müssen zudem die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendigen Qualifikationen und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts sicherstellen.
Der Vordruck „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMWE ist zu beachten. Der angestrebte Förderzeitraum ist bis Ende 2031 beschränkt.
Bei einer Förderung ist eine Kofinanzierung der Länder, in denen Projekte durchgeführt werden sollen, beabsichtigt. Das BMWE stimmt sich mit den betroffenen Ländern zur Länderbeteiligung ab.
Bei den Zuwendungen handelt es sich um Subventionen im Sinne von § 264 Absatz 8 des Strafgesetzbuchs. Die Antragsteller werden dazu im Zusammenhang mit dem Antrag über die subventionserheblichen Tatsachen informiert. Der Antragsteller muss zudem die Kenntnis der Strafbarkeit des Subventionsbetrugs und der subventionserheblichen Tatsachen auf einem dafür zur Verfügung gestellten Formular bestätigen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis“ (ANBest-P-Kosten).
Die Antragsteller müssen sich im Antrag auf Förderung damit einverstanden erklären und werden im Zuwendungsbescheid dazu verpflichtet, dass
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sämtliche mit dem Antrag oder im weiteren Verfahren eingereichte Unterlagen dem BMWE oder dem Projektträger zur Verfügung stehen, sie dem Bundesrechnungshof und den Prüforganen der Europäischen Union auf Verlangen erforderliche Auskünfte erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen gestatten und entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen;
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die Förderung auf Grundlage von § 44 BHO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nummer 9.1 und 9.2 zu § 44 BHO in einem zentralen System des Bundes erfasst wird (Zuwendungsdatenbank);
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alle im Zusammenhang mit der Förderung bekannt gewordenen Daten und Nachweise
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von der administrierenden Stelle, dem BMWE oder einer von einem der beiden beauftragten Stelle gespeichert werden können,
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zum Zweck der Erfolgskontrolle gemäß der VV zu § 7 BHO weiterverarbeitet werden können,
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vom BMWE an zur Vertraulichkeit verpflichtete, mit einer Evaluation beauftragte Dritte weitergegeben und dort weiterverarbeitet werden können,
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für Zwecke der Bearbeitung und Kontrolle der Anträge, der Statistik, des Monitorings, wissenschaftlicher Fragestellungen, der Verknüpfung mit amtlichen Daten, der Evaluation und der Erfolgskontrolle des Förderprogramms verwendet und ausgewertet werden;
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die anonymisierten beziehungsweise aggregierten Auswertungsergebnisse veröffentlicht und an den Bundestag und an Einrichtungen des Bundes und der Europäischen Union weitergeleitet werden können.
Der Zuwendungsempfänger wird verpflichtet, alle im Rahmen der Erfolgskontrolle benötigten und vom Zuwendungsgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle benannten Daten bereitzustellen, an vom Zuwendungsgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle für die Erfolgskontrolle beziehungsweise Evaluation vorgesehenen Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilzunehmen und gegebenenfalls an einer vom Zuwendungsgeber beauftragten Evaluation mitzuwirken. Dies gilt auch für Prüfungen durch den Bundesrechnungshof gemäß § 91 BHO.
Die Informationen werden ausschließlich für die vorgenannten Zwecke verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen, Unternehmen oder Einrichtungen nicht möglich ist.
7 Verfahren
7.1 Projektträger
Zur Administration sowie fachlichen Beratung der Antragsteller bindet das BMWE folgenden Projektträger ein:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Zentrale Ansprechpersonen bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH sind:
Herr Michael Müller, Telefon: + 49 351/486797-51
E-Mail: pt.ipcei@vdivde-it.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
7.2 Dreistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt.
Die erste Stufe besteht aus einem nationalen Interessenbekundungsverfahren und der Einreichung von Projektskizzen sowie der Auswahl von Unternehmen als potenzielle direkte Teilnehmende. Die zweite Stufe beinhaltet im Rahmen der Teilnahme an einem EU-weiten Matchmaking die Überführung der Projektskizze in eine detaillierte Projektbeschreibung zur Darstellung des integrierten Charakters des Projekts im europäischen IPCEI AST. Die dritte Stufe beinhaltet die Durchführung des europäischen Beihilfeverfahrens (Notifizierung der Beihilfe) im Rahmen der Notifizierung des IPCEI AST beziehungsweise die Anzeige der Förderung nach AGVO und die Antragstellung auf nationaler Ebene.
Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Einreichung einer Projektskizze und endet nach einer Auswahl von passfähigen Projekten durch den Zuwendungsgeber. Das Prüfergebnis über die Passfähigkeit wird den beteiligten Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Die Auswahl steht unter dem Vorbehalt des späteren Nachweises grenzübergreifender europäischer Kooperationen mit direkten Teilnehmenden anderer beteiligter Mitgliedstaaten. Nach Abschluss von Stufe 1 werden die ausgewählten Unternehmen über die geplante Förderquote informiert.
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten direkten Teilnehmenden zu einem europäischen Matchmaking mit direkten Teilnehmenden anderer Mitgliedstaaten eingeladen. Daraus resultierende europäische grenzübergreifende Kooperationen bilden die Grundlage des Nachweises des integrierten Charakters des Projekts und sind Voraussetzung für die Beihilfegenehmigung eines Projekts. Aufbauend auf den Ergebnissen des Matchmakings erarbeiten die Unternehmen eine detaillierte Projektbeschreibung. Stufe 2 endet mit der Auswahl der Projekte, die bei der Europäischen Kommission pränotifiziert werden sollen.
In der dritten Stufe wird das europäische Beihilfeverfahren auf Grundlage der eingereichten Projektskizzen sowie der Gesamtvorhabenbeschreibung (Chapeautext) des IPCEI AST durchgeführt und endet mit der Beihilfegenehmigung. In dieser Stufe (siehe Nummer 7.2.3) erfolgt parallel die nationale Antragsaufforderung. Mit Einreichung vollständiger nationaler Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren fort und endet, unter der Voraussetzung einer vorliegenden Beihilfegenehmigung, mit der Bewilligung oder Ablehnung des Förderantrags.
Auf Grundlage der eingereichten Dokumente entscheidet der Zuwendungsgeber, welche Projekte unter der AGVO freigestellt werden können. Für diese Projekte entfällt der Schritt der Beihilfegenehmigung.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Stufe 1)
Vorlage einer Projektskizze
In Stufe 1 ist dem Projektträger zunächst eine Projektskizze in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool (https://submission.vdivde-it.de/d/2509)
| bis spätestens 15. Januar 2026 |
vorzulegen. Die nach diesem Stichtag eingehenden Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Projektskizze besteht aus einer deutschsprachigen Kurzbeschreibung des Projekts und einer englischsprachigen Kurzfassung der Projektbeschreibung (Project Portfolio).
Die deutschsprachige Kurzbeschreibung sollte einen Umfang von 4 DIN-A4-Seiten (Word-Format) nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 10 Punkt, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm).
Die englischsprachige Kurzfassung der Projektbeschreibung sollte in dieser Stufe einen Umfang von bis zu 20 DIN-A4-Seiten (Word-Format) nach der vorgegebenen Vorlage nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 10 Punkt, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm).
Die zu verwendenden Dokumentenvorlagen werden über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Der Projektträger steht als Ansprechpartner für Rückfragen zu den Dokumentenvorlagen bereit und wird zusätzlich über oben genannten Link eine FAQ-Liste zur Verfügung stellen.
Die englischsprachige Kurzfassung der Projektkurzbeschreibung ist entsprechend der Dokumentenvorlage folgendermaßen gegliedert:
Introduction
In diesem Abschnitt ist ein Überblick über das Unternehmen, die Projektinhalte (zum Beispiel Zusammenfassung der geplanten Technologie(n), Verwertung der Ergebnisse und Anzahl der geplanten Arbeitsplätze) sowie die Ziele und damit verbundenen Herausforderungen des Projekts zu geben.
Contribution of the individual project to EU objectives and strategies
In diesem Abschnitt soll projektspezifisch angegeben werden, zu welchen EU-Strategien und strategischen Zielen beigetragen wird, die im zentralen Narrativ13 des IPCEI AST und seinem Anhang beschriebenen Technologie- und Themenbereichen sowie den Voraussetzungen, die in der IPCEI-Mitteilung der Europäischen Kommission beschrieben werden. Beiträge zum europäischen Halbleiterökosystem sind darzulegen.
Research, Development, Innovation and First Industrial Deployment
In diesem Abschnitt sollen zunächst Forschungsprojekte, die den Startpunkt des vorgeschlagenen Projekts markieren, beschrieben werden. Außerdem sollen die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Tätigkeiten zur Überführung der Ergebnisse in eine erste gewerbliche Nutzung im Rahmen des Projekts ausführlich beschrieben werden. Insbesondere sind hier Projektziele inklusive KPIs, Projektdauer, der Arbeitsplan (inkl. GANTT-Chart), der aktuelle Stand der Technik, davon abgegrenzt die Innovationshöhe des Projekts im Vergleich zum weltweiten Stand der Technik und der Umsetzungsplan für die erste gewerbliche Nutzung konkret zu benennen.
Necessity of Aid
In diesem Abschnitt ist darzustellen, warum eine Beihilfe notwendig für die Projektdurchführung ist. Eine Abschätzung der Verhältnismäßigkeit ist anhand einer Schätzung der Finanzierungslücke (Funding Gap) und unter Berücksichtigung des technischen und wirtschaftlichen Risikos zu begründen. Zu diesem Zweck ist das kontrafaktische Szenario des Projekts zu beschreiben. Eine Vorlage zur Berechnung der Förderlücke steht unter dem oben genannten Link zur Verfügung.
Außerdem sind in diesem Abschnitt die Annahmen zu den Kosten des Projekts darzulegen. Entstehende Kosten sind nach beteiligtem Standort (Bundesland) aufzuschlüsseln. Sofern keine detaillierte Aufschlüsselung möglich ist, sind Schätzungen anzugeben.
Spill-Over Effects
In diesem Abschnitt ist explizit auf unterschiedliche Spill-Over-Ebenen14 einzugehen und es müssen erste konkrete und detaillierte Aussagen zu den geplanten Aktivitäten getroffen werden.
Compliance with the „Do No Significant Harm“ principle
In diesem Abschnitt muss bestätigt und erläutert werden, dass das Projekt mit den Umweltkriterien der Verordnung (EU) 2020/852 konform ist.
Auswahlentscheidung und Prüfkriterien
Die Projekte, die die formalen Kriterien der Förderbekanntmachung erfüllen (unter anderem Antragsberechtigung und Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen), werden in den Prüfprozess überführt.
Die eingegangenen Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Es werden auf Grundlage der in den Nummern 1 und 2 dargestellten Förderziele und Fördergegenstände folgende Kriterien bei der Bewertung angelegt:
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Passfähigkeit zu den im Dokument „Zentrales Narrativ des IPCEI AST“15 und seinem Anhang beschriebenen Technologie- und Themenbereichen sowie den Voraussetzungen, die in der IPCEI-Mitteilung der Europäischen Kommission beschrieben werden, wie zum Beispiel Abgrenzung der Innovationshöhe zum weltweiten Stand der Technik
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Auswirkungen auf das Europäische Ökosystem (Positive Auswirkungen auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette in Europa, Spill-Over-Aktivitäten, Verwertung, Aufbau von Arbeitsplätzen)
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Nachhaltigkeit des Projekts
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Plausibilität und Erfolgsaussichten der Projektbeschreibung unter Berücksichtigung der gesetzten Zeit- und Ressourcenplanung
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Projektrealisierung durch ein gewerbliches Unternehmen mit angemessener Expertise im adressierten Themenbereich
7.2.2 Integration der Projekte in das europäische IPCEI AST (Stufe 2)
Die in Stufe 1 ausgewählten direkten Teilnehmenden werden in der zweiten Stufe zu einem europäischen Matchmaking mit direkten Teilnehmenden anderer Mitgliedstaaten eingeladen. Daraus resultierende grenzübergreifende Kooperationen bilden die Grundlage des Nachweises des integrierten Charakters des Projekts und sind unter anderem Grundvoraussetzung für die Weiterverfolgung und eine Beihilfegenehmigung des Projekts. Aufbauend auf den Ergebnissen des Matchmaking erarbeiten Unternehmen eine detaillierte Projektbeschreibung.
In Stufe 2 ist dem Projektträger eine detaillierte Projektbeschreibung in elektronischer Form vorzulegen. Grundlage ist die in Stufe 1 eingereichte Projektskizze, die weiter konkretisiert wird. Über das Einreichungsdatum werden die entsprechenden Unternehmen direkt informiert. Eine detaillierte Projektbeschreibung besteht aus einer englischsprachigen Kurzfassung der Projektportfolio („Project Portfolio“) sowie einer Funding Gap Analyse. Die zu verwendenden Dokumentenvorlagen werden über den Projektträger in der 2. Stufe elektronisch zur Verfügung gestellt.
Das englische Projektportfolio sollte einen Umfang von 60 DIN-A4-Seiten (Word-Format) inklusive des Deckblatts und der Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 10 Punkt, einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm).
Die Funding Gap Analyse (Excel-Datei) dient der Berechnung der Finanzierungslücke. Der Berechnung der Finanzierungslücke liegen zahlreiche Annahmen zugrunde, wie beispielsweise die Höhe der anrechenbaren Projektkosten, die geplanten Absatzzahlen und Verkaufspreise oder auch der Ansatz zum Ermitteln des Restwerts von Investitionen. Grundsätzlich müssen die angegebenen Zahlen und Berechnungsmethoden und -ansätze in diesem Kapitel nachvollziehbar dargelegt und konkret nachgewiesen werden. Dies betrifft beispielsweise Markttrends, marktübliche Gegebenheiten oder Vorverträge mit Kunden.
Die zweite Stufe endet mit der Auswahl der Projekte, die bei der Europäischen Kommission pränotifiziert werden sollen. Hierzu muss neben dem Nachweis des integrierten Charakters insbesondere die Vereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt ausgearbeitet werden.
Auf Grundlage der eingereichten Dokumente entscheidet das BMWE, welche Projekte unter der AGVO freizustellen sind.
7.2.3 Beihilfeverfahren und Einreichung förmlicher Förderanträge (Stufe 3)
Nachdem die Projekte zur Weiterverfolgung ausgewählt wurden (positive Mitteilung nach Ende der Stufe 2), werden die ausgewählten Projekte mit der detaillierten Projektbeschreibung und der Funding Gap Analyse bei der Europäischen Kommission mit dem Ziel einer beihilferechtlichen Genehmigung pränotifiziert. Hierzu könnten gegebenenfalls vor Einreichung noch Überarbeitungen der Dokumente durch die Unternehmen notwendig sein.
Die Anmeldung der Beihilfe bei der Europäischen Kommission erfolgt durch das BMWE. Im Rahmen des Pränotifizierungsverfahrens erfolgt durch die Unternehmen eine Überarbeitung der eingereichten Dokumente anhand der Nachfragen und Hinweise der Europäischen Kommission. Aus der Einleitung eines Beihilfeverfahrens bei der Europäischen Kommission kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Für AGVO-Projekte ist dieser Schritt nicht notwendig.
Die nationale Antragstellung erfolgt nach Aufforderung durch das BMWE über das Antragsportal easy-Online. Der Beihilfeempfänger darf grundsätzlich erst nach diesem Zeitpunkt mit den Arbeiten für das Projekt beginnen.
Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft das BMWE in der dritten Verfahrensstufe – bei Einzelbeihilfen nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäischen Kommission – nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, der förderpolitischen Zielsetzung und nach Maßgabe der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und der beihilferechtlichen Genehmigung.
7.3 Informationsveranstaltung
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu der hier vorliegenden, nationalen Förderbekanntmachung findet am 9. Dezember 2025 statt. In dieser Veranstaltung werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie der Prozess und das Verfahren der Antragstellung erläutert sowie Fragen beantwortet. Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Unternehmen unter:
https://vdivde-it.de/de/veranstaltung/infoveranstaltung-ipcei-ast
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Markus Heß
- 1
- Europäische Industriestrategie – Kommission: https://single-market-economy.ec.europa.eu/industry/strategy_en?prefLang=de&etrans=de
- 2
- Europas digitale Dekade: Ziele für 2030 – Kommission: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/europes-digital-decade-digital-targets-2030_de
- 3
- Der Europäische Grüne Deal – Kommission: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de?prefLang=de
- 4
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/mikroelektronik-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=18
- 5
- TRL 8 – system complete and qualified; Europäische Kommission, SWD (2018) 307 final, Annex, S. 4
- 6
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), in der Fassung der der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 2022/2473 (ABl. L 167 vom 30.06.2023, S. 1).
- 7
- Mitteilung 2021/C 528/02 der Kommission über die Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (ABl. C 528 vom 30.12.2021, S. 10).
- 8
- Vergleiche Anhang I der AGVO.
- 9
- Empfehlung der Kommission 2025/1099 vom 21. Mai 2025 zur Definition kleiner Midcap-Unternehmen.
- 10
- Vergleiche Artikel 2 Nummer 18 der AGVO.
- 11
- Non-Paper zum Markt- und Systemversagen wird im Downloadbereich zur Skizzeneinreichung zur Verfügung gestellt.
- 12
- Non-Paper zu Spill-over Aktivitäten wird im Downloadbereich zur Skizzeneinreichung zur Verfügung gestellt.
- 13
- Dokument wird im Downloadbereich zur Skizzeneinreichung zur Verfügung gestellt.
- 14
- Non-Paper zu Spill-over Aktivitäten wird im Downloadbereich zur Skizzeneinreichung zur Verfügung gestellt.
- 15
- Dokument wird im Downloadbereich zur Skizzeneinreichung zur Verfügung gestellt.