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Fragen & Antworten
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
Wo finde ich was?
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Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den gesamten Bundesanzeiger nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Eine Volltextsuche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Veröffentlichungszeitraum oder Bereich, weiter einzuschränken.
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Bekanntmachung
über die Ungültigkeitserklärung einer Erlaubnis
nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
Vom 15. Juli 2025
Die nachstehend genannte Erlaubnis, ausgestellt nach § 7 SprengG, ist in Verlust geraten.
Sie wird hiermit für ungültig erklärt. Vor Missbrauch wird gewarnt.
Erlaubnis-Nummer:
E32/K-1/36/01
Erlaubnisinhaber:
Volker Reisen – Sächsisches Ingenieurbüro zur Erkundung von Rüstungs- und Militärischen
Altlasten und Partner
beschränkter Umgang und Verkehr, Verbringung mit/von explosionsgefährlichen Stoffen
und Gegenständen mit Explosivstoff, Fundmunition/Kampfmittel, sprengfähige Kriegswaffen,
soweit diese unter den Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes fallen
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