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Freistaat Sachsen

Bekanntmachung
über die Ungültigkeitserklärung einer Erlaubnis
nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)

Vom 15. Juli 2025

Die nachstehend genannte Erlaubnis, ausgestellt nach § 7 SprengG, ist in Verlust geraten. Sie wird hiermit für ungültig erklärt. Vor Missbrauch wird gewarnt.

Erlaubnis-Nummer: E32/K-1/36/01
Erlaubnisinhaber: Volker Reisen – Sächsisches Ingenieurbüro zur Erkundung von Rüstungs- und Militärischen Altlasten und Partner
Sitz: Bergstraße 1
04769 Sornzig-Ablaß, Ortsteil Lichtenstein
Ausstellungsdatum: 20. September 2001
Tätigkeiten: beschränkter Umgang und Verkehr, Verbringung mit/von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, Fundmunition/Kampfmittel, sprengfähige Kriegswaffen, soweit diese unter den Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes fallen
Ausstellende Behörde: Landesdirektion Sachsen
Dresden, den 15. Juli 2025

Landesdirektion Sachsen

Im Auftrag
Weller