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Zweite Änderung
der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
– Wohngebäude (BEG WG)
Vom 15. September 2022
Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
vom 7. Dezember 2021 (BAnz AT 25.01.2022 B1), die durch die Bekanntmachung – Änderung
von Richtlinien vom 21. Juli 2022 (BAnz AT 27.07.2022 B1) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
Zur Dokumentation der geförderten Maßnahmen sind im Verwendungsnachweis nach Nummer 9.5
Rechnungen vorzulegen. Die Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung
sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt
sein. Werden Teilrechnungen/Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine
zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten. Rechnungen sind unbar zu begleichen
und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren
bzw. einzureichen.
Diese Bekanntmachung tritt am 21. September 2022 in Kraft.
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