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Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 17. Dezember 2020

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund des § 8 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 17. Dezember 2020 für die benannten Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
STO
SLG
ÜB
Sigmaringen*
Sigmaringen*
Sigmaringen*
*
Amtlicher Hinweis: Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Berlin, den 17. Dezember 2020

StV21/7362.2/3-02

Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht