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Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Richtlinie
zur Förderung von
Veranstaltungsreihen für junge Forschende in der empirischen Bildungsforschung
zum Thema Transfer- und Wirkungsorientierung

Vom 4. März 2026

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Eine wissenschaftlich exzellente und praxisrelevante Bildungsforschung in Deutschland basiert auf gut ausgebildeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und einer leistungsstarken Forschungscommunity. Um relevante Fragen der empirischen Bildungsforschung weiterhin verlässlich zu untersuchen, bedarf es der kontinuierlichen Förderung der jungen Forschergeneration. Nachwuchsförderung stellt sicher, dass methodische und theoretische Grundlagen der empirischen Bildungsforschung langfristig erhalten und durch innovative Perspektiven, aktuelle gesellschaftsrelevante Fragestellungen und neue methodische Ansätze weiterentwickelt werden. Daher fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im aktuellen Rahmenprogramm empirische Bildungs­forschung „Gemeinsam für bessere Bildung“ (https://www.empirische-bildungsforschung-bmbfsfj.de/img/BMBF_Rahmenprogr_EmpirBiFo_BITV.pdf) gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase.

Um die Relevanz und Zukunftsfähigkeit der empirischen Bildungsforschung in Deutschland langfristig zu stärken, bedarf es hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht nur inhaltlich und methodisch exzellent forschen, sondern auch den erfolgreichen Transfer von Forschungserkenntnissen in die Anwendung sowie eine gelingende Kooperation von Wissenschaft und Praxis im Blick haben und über Kompetenzen in den Bereichen Transfer- und Wirkungsorientierung sowie Wissenschaftskommunikation verfügen. Damit können sie die Bildungspraxis, Bildungsadministration und Bildungspolitik bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen im Bildungs­bereich unterstützen und somit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Bildungssystems beitragen.

Mit der vorliegenden Fördermaßnahme möchte das BMBFSFJ gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase befähigen, im Kontext des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung praxis­relevante Forschungserkenntnisse wirksam zu kommunizieren und für die Praxis nutzbar zu machen. In mehrjährigen Veranstaltungsreihen sollen junge Bildungsforschende in der Entwicklung und Umsetzung von Transferstrategien, Transferforschung, Wirkungsorientierung sowie der Wissenschaftskommunikation unterstützt werden und so die Möglichkeit erhalten, in diesen Bereichen Kompetenzen und berufspraktische Fähigkeiten zu entwickeln und gezielt anzuwenden. Dies soll den jungen Forschenden die Möglichkeit eröffnen, ihre Sichtbarkeit, Reputation und Ver­netzung zu erhöhen und das Selbstverständnis zu entwickeln, mit ihrer empirischen Forschung zur Bewältigung von Herausforderungen im Bildungssystem beizutragen.

1.1 Förderziel

Diese Förderrichtlinie zielt darauf ab, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase in der Bildungsforschung beim Erwerb der genannten Kompetenzen gezielt zu unterstützen. Damit soll der Anwendungsbezug bildungswissenschaftlicher Forschung verbessert werden. Zugleich sollen die Netzwerkbildung, innovative Perspektiven, der wissenschaftliche Austausch (auch interdisziplinär und international) sowie der Austausch mit der Praxis gestärkt werden. Auf diese Weise soll eine exzellente, anwendungsorientierte empirische Bildungsforschung in Deutschland gesichert werden.

Die Förderrichtlinie leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zu den Zielen des BMBFSFJ und des Rahmen­programms empirische Bildungsforschung, den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis zu unterstützen und ein wechselseitiges Transferverständnis zu entwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass (insbesondere junge) Forschende entsprechende (Handlungs-)Kompetenzen erwerben, ausbauen und im praktischen Austausch mit der Praxis umsetzen.

Die strukturellen Ziele der Förderung gelten als erreicht, wenn sich mittelfristig eine erhöhte Beteiligung von Bildungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern der neuen Generation an Aktivitäten der Wissenschaftskommunikation, des Wissenschafts-Praxis-Dialogs, des Transfers und der Wirkungsorientierung von Forschungsergebnissen sowie der Transferforschung zeigt. Dies wird unter anderem gemessen an der Anzahl von Beiträgen, Transferaktivitäten sowie über die Veranstaltungsevaluation. Langfristig zielt die Förderung darauf ab, die berufliche Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der empirischen Bildungsforschung, insbesondere mit Blick auf Transferkompetenzen, nachhaltig zu stärken – messbar etwa durch erhöhte Sichtbarkeit des Themas Transfer in der Forschungscommunity, eine höhere Beteiligung an Forschungsnetzwerken zum Thema Transfer sowie erhöhte Anschlussfähigkeit an außerakademische Berufsfelder.

1.2 Zuwendungszweck

Zuwendungszweck ist die Förderung von Projekten zur Ausrichtung von mehrjährigen Veranstaltungsreihen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase in der empirischen Bildungsforschung.

Mit der aktiven Teilnahme an den geförderten Veranstaltungsreihen wird diesen die Möglichkeit eröffnet, sich insbesondere im Bereich des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung, in die Bildungsadministration und -politik, der Transferforschung, der Wirkungsorientierung, der Wissenschaftskommunikation sowie des Wissenschafts-Praxis-Dialogs weiter zu qualifizieren, konkrete Transferaktivitäten umzusetzen und sich mit Gleichgesinnten und ausgewiesenen Expertinnen und Experten sowie mit Akteurinnen und Akteuren aus der Bildungspraxis zu vernetzen. Die Veranstaltungsformate sollen zudem Räume schaffen für den interdisziplinären Dialog und innovative Ideen im Sinne der Praxisnähe wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel durch die Berücksichtigung transdisziplinärer Forschungsmethoden und Reallabore als praxisnahe Settings für Forschung und Transfer. Durch gezielte Angebote für den Erwerb von Kompetenzen in Wissenschaftskommunikation und Transfermanagement wird die Sichtbarkeit und Wirkung der empirischen Bildungsforschung erhöht.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des ehemaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei einer Beteiligung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) bilden § 96 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (zur Finanzierung) und § 34 BHO sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften die Rechtsgrundlagen für eine Förderung.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBFSFJ beabsichtigt, Projekte zur Ausrichtung von Veranstaltungsreihen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase in der empirischen Bildungsforschung zu fördern. Die Förderung umfasst die Konzeption, Organisation und Durchführung, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nachbereitung und Evaluation der Veranstaltungsreihen zu einem Handlungsfeld des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung, wobei alle Bildungsetappen und -bereiche sowie die Übergänge dazwischen in den Blick genommen werden können. Berufliche Bildung und lebensbegleitendes Lernen sind dabei neben der allgemeinbildenden Schule, der außerschulischen Bildung und der frühen Bildung wichtige Themen.

Veranstaltungsreihen sind hier definiert als mehrjährige aufeinander aufbauende oder aufeinander bezogene Ver­anstaltungsmodule (zum Beispiel Workshops, Summer Schools und digitale Austausch-/Qualifizierungsformate) mit einer Projektlaufzeit von insgesamt bis zu drei Jahren und sollen in erster Linie einrichtungs- und standortübergreifend an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase gerichtet sein,

von der Ebene der Masterstudierenden über Promovierende bis hin zu Postdoktorandinnen und Postdoktoranden;
aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Disziplinen der empirischen Bildungsforschung in Deutschland.

Im Sinne eines angestrebten bidirektionalen Transferverständnisses ist jedoch eine Öffnung der Veranstaltungsreihen auch für Akteure aus der Bildungsadministration und -praxis möglich und ausdrücklich erwünscht. Der Anteil der Akteure aus der Bildungsadministration und -praxis sollte dabei in der Regel ein Viertel nicht überschreiten.

Die Förderung der Veranstaltungsreihen erfolgt unter dem Fokus auf Transfer, Wirkungsorientierung und Wissenschaftskommunikation themenoffen, mit inhaltlichem Bezug zum Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung. Entsprechend der Fokussierung sind Anwendungs- und Transferbezug sowie die Verknüpfung des inhaltlichen Themas mit der Wissenschaftskommunikation, dem Wissenschafts-Praxis-Dialog, der Wirkungsorientierung, dem Transfer von Forschungsergebnissen oder der Transferforschung in Anlage und Ausführung der Veranstaltungsreihe explizit herzustellen.

Die Veranstaltungsreihen sollen darüber hinaus der Netzwerkbildung, der Stärkung von Interdisziplinarität und Innovation dienen.

Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden eigene aktive Beiträge zu den Veranstaltungen leisten, beispielsweise in Form eines Posters, eines Vortrags, einer Veröffentlichung oder der Mitwirkung an einer Podiumsdiskussion. Weiterhin wird erwartet, dass sie während der Laufzeit der Veranstaltungsreihen Transferaktivitäten auch aktiv umsetzen, indem sie zum Beispiel im Rahmen von Wissenschafts-Praxis-Partnerschaften mit Praxisakteuren im Feld kooperieren und zur Kommunikation der Ergebnisse gemeinsam Social Media Beiträge, Blogbeiträge, Videoclips, Podcasts, Erklärvideos, animierte Kurzfilme oder digitale Policy Briefs verfassen beziehungsweise produzieren. Die Ergebnisse der Veranstaltungsreihen sollen für die Teilnehmenden, die wissenschaftliche Community und wo sinnvoll auch für eine breitere interessierte Öffentlichkeit in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.

Zur Evaluation der Veranstaltungsreihen müssen geeignete Indikatoren zur Erfolgsmessung im Antrag beschrieben werden: Unmittelbar messbare Erfolgsindikatoren der Förderung sind die Anzahl und Diversität der Veranstaltungsteilnehmenden (unter anderem in Bezug auf Fachdisziplinen, institutionelle Zugehörigkeit, beruflichen Hintergrund), die ihre Fähigkeiten im Bereich Transfer verbessern konnten (gemäß Evaluation, Selbsteinschätzungen), Anzahl und Art von Beiträgen und Transferaktivitäten, die im Rahmen der Veranstaltungsreihe initiiert oder weiterentwickelt wurden sowie positive Feedback-Bewertungen zu Relevanz und Praxisbezug der Inhalte der Veranstaltungsreihe im Hinblick auf den Erwerb entsprechender Kompetenzen.

Nicht gefördert werden reine Transferveranstaltungen/-fortbildungen ohne bildungswissenschaftlichen Bezug und entsprechend theoretisch-methodisch fundierte Grundlagen sowie grundständige Methodenkurse.

Eine Veranstaltungsreihe kann eine Kombination unterschiedlicher aufeinander aufbauender oder aufeinander bezogener Veranstaltungsmodule umfassen, zum Beispiel in Form von Workshops, Seminaren, Fachtagungen, Summer-/Winter-Schools. Die Berücksichtigung digitaler und interaktiver Formate ist ausdrücklich erwünscht. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Veranstaltungsmodule an größere wissenschaftliche Veranstaltungen anzugliedern. Hierbei muss der eigenständige Charakter der Veranstaltungsmodule deutlich erkennbar sein.

Die Einbindung von Akteuren aus der Bildungspraxis und/oder -administration sowie (internationalen) Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern, unter anderem für eine gemeinsame Erarbeitung von Transferaktivitäten ist ausdrücklich erwünscht.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen, die bei der Umsetzung der Veranstaltungs­reihen mitwirken (zum Beispiel auch Landesinstitute). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs­einrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Das BIBB kann sich entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorgaben des § 34 BHO in Einzel-/Verbundvorhaben beteiligen. Es ist unbeschadet seiner Rechtsstellung als vom Bund grundfinanzierte, bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts antragsberechtigt.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).1

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in einem Projekt mindestens ein Zuwendungsempfänger eine Hochschule oder außeruni­versitäre Forschungseinrichtung ist. Anträge von Verbundprojekten sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus zwei oder mehr antragstellenden Einrichtungen, zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Praxispartnern, Organisationen, Landesinstituten, Qualitätseinrichtungen der Länder), die für die Umsetzung der Veranstaltungsreihe notwendig sind, zusammen.

Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten vorausgesetzt. Innerhalb eines Verbunds ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator zu benennen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere Kriterien nachgewiesen werden (siehe im Formularschrank im Bereich BMFTR, Nr. 0110 „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“).2

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Projektleiterinnen und Projektleiter der antragstellenden Institutionen müssen durch einschlägige Expertise in der empirischen Bildungsforschung, im Bereich der Transfer- und Wissenschaftskommunikation sowie der Durchführung von Weiterbildungsangeboten/-veranstaltungen für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausge­wiesen sein.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Zeitraum einer Veranstaltungsreihe, inklusive der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung, kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen.

Eine Veranstaltungsreihe kann mit einer Zuwendung von in der Regel bis zu 150 000 Euro gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Förderfähig sind auch Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, die geplante Veranstaltungsreihe beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des ehemaligen BMBF.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können beispielsweise:

Mittel für das zusätzlich notwendige Projektpersonal, dazu gehören auch Personalmittel zur Unterstützung der Transferaktivitäten (zum Beispiel Netzwerkarbeit sowie Aufbereitung der Ergebnisse für die Bildungspraxis);
Mittel für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte;
Sach-, Investitions- und Reisemittel, unter anderem für
Open-Access-Veröffentlichungen wie Abstract-, Ergebnis- und Tagungsbände (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open-Access-Zeitschriften, Open-Access-Druckerzeugnisse oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden) oder offene Bildungsmaterialien („Open Educational Resources“);
Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation der Projektergebnisse (die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft), einschließlich Druckkosten;
Maßnahmen für Transferaktivitäten;
Druckkosten für Einladungen und Programmhefte: Im Sinne einer nachhaltigen Medienproduktion ist dies nur in begründeten Einzelfällen möglich. Vorzuziehen ist die Nutzung digitaler Medien/Veröffentlichungsmöglichkeiten;
Ausgaben für Software beziehungsweise Lizenzen, die zwingend für die Durchführung der Veranstaltungsmodule beschafft werden müssen und nicht im Rahmen der verfügbaren Infrastruktur genutzt werden können (zum Beispiel für Videokonferenz, Livestream, Webcast);
die An- und Abreise sowie gegebenenfalls Unterbringung der an den Veranstaltungsmodulen teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase sowie gegebenenfalls Praxispartner aus Deutschland;
Ausgaben für Reisen, Unterkunft und gegebenenfalls Honorare der Referentinnen und Referenten aus Deutschland und dem Ausland (bis zu den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes);
Raummieten einschließlich der notwendigen technischen Ausstattung und unter bestimmten Bedingungen Catering- und Bewirtungsausgaben für die Durchführung der Veranstaltungsmodule;
die Einrichtung von Informations- und Kommunikationsplattformen im Internet;
Reisen des Projektpersonals zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungsmodule und zu Konferenzen im In- und Ausland: Dafür können maximal pro beantragter wissenschaftlicher Stelle pro Jahr in der Regel für bis zu zwei Reisen bis zu 600 Euro je Reise sowie zu nationalen Tagungen und Kongressen bis zu 800 Euro je Reise und für in der Regel maximal eine Reise ins europäische Ausland bis zu 1 200 Euro beantragt werden. Für außereuropäische Reisen sind immer gesonderte Erläuterungen und Kalkulationen vorzulegen;
Reisen zur Bildungsforschungstagung des BMBFSFJ, die unter anderem zur Vernetzung und zur Präsentation der im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung geförderten Projekte dient und in der Regel alle zwei Jahre stattfindet. In diesem Zusammenhang können in der Regel für bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen pro Tagung bis zu 400 Euro beantragt werden (bei Verbundprojekten für bis zu zwei Personen pro Teilprojekt). Die nächste Tagung findet voraussichtlich 2027 statt;
in begründeten Fällen auch Mittel für Aufträge an Dritte.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBFSFJ oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Das BMBFSFJ unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMBFSFJ-Projekten. Änderungen in BMBFSFJ-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an das zuständige Fachreferat beziehungsweise den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.

Wenn der Zuwendungsempfänger die resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBFSFJ begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Wenn der Zuwendungsempfänger zur Bearbeitung der Forschungsfrage (Bildungs-)Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zeitnah als Open Educational Resources und unter Verwendung geeigneter Lizenzen über fach­spezifische Plattformen oder OER-Repositorien zur Verfügung gestellt werden.

Um Ergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBFSFJ derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Abteilung Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechperson ist:

Frau Dr. Jana Kleine (Jana.Kleine@dlr.de, Telefon: +49 228/3821-1952)

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=NW-TAGUNG&b=RUNDE_2026). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Einstufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Ein förmlicher Förderantrag ist dem Projektträger

bis spätestens 8. Juni 2026

in elektronischer Form vorzulegen.

Die Unterlagen sind mit Hilfe des oben genannten elektronischen Antragssystems einzureichen. Die Vorhaben­beschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung.

Wird die Endfassung des Förderantrags nicht elektronisch signiert, muss der Förderantrag nach der elektronischen Einreichung ausgedruckt und durch die Bevollmächtigte beziehungsweise den Bevollmächtigten der antragstellenden Institution rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der rechtsverbindlich unterschriebene Förderantrag ist in diesem Fall in Papierform auf dem Postweg an den DLR Projektträger zu übersenden.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Formantrag hoch­geladen werden. Der Antrag eines Verbunds gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn alle Formanträge (jeweils inklusive der identischen Vorhabenbeschreibung) der beteiligten Verbundpartner entweder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben beim Projektträger eingereicht wurden.

Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die vorzulegende Vorhabenbeschreibung hat, in Anlehnung an die Richtlinien für Zuwendungsanträge, die grundsätzlich zu beachten sind, den folgenden Vorgaben zu entsprechen.

Der maximale Umfang für die Vorhabenbeschreibung beträgt für die Abschnitte A bis C der Gliederung insgesamt zehn DIN-A4-Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen, Fußnoten et cetera; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-zeilig) zuzüglich der in Abschnitt D genannten Anlagen. Überschreitungen und darüber hinaus gehende beigefügte Darstellungen und/oder Anlagen werden bei der Begutachtung gegebenenfalls nicht berücksichtigt. Die Vorhabenbeschreibung ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A.
Allgemeine Angaben zur Veranstaltungsreihe (Deckblatt):
Titel/Thema des Projekts und Akronym
Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt
Projektleitung (Hauptansprechperson, nur eine Person) beziehungsweise bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechperson, nur eine Person), jeweils mit vollständiger Dienstadresse (einschließlich Telefon und E-Mail) und Projektleitungen der Teilprojekte im Verbund (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person)
geplante Laufzeit mit Angabe zum gewünschten Beginn
Fördersumme
B.
Inhaltsverzeichnis
C.
Inhaltliche Beschreibung und Begründung der geplanten Veranstaltungsreihe:
0.
Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite)
I.
Ziele:
Kurzbeschreibung der Veranstaltungsreihe und der Veranstaltungsziele
Bezug des Projekts zu den Zielen des Rahmenprogramms
wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele der Veranstaltungsreihe zur Stärkung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase
II.
Darstellung der bundesweiten Unterstützungsbedarfe junger Bildungsforschenden in den durch die Veranstaltungsreihe adressierten Teilbereichen der empirischen Bildungsforschung einschließlich der eigenen Forschungs- und Lehrarbeiten im Feld sowie im Bereich des Transfers und der Wissenschaftskommunikation:
Herleitung des Bedarfs und Begründung des Konzepts anhand der Situation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase
bisherige Arbeiten der/des Antragstellenden (hinsichtlich der eigenen Forschungs-, Transfer- und Lehr­leistungen sowie der Durchführung von ähnlichen Veranstaltungen/Weiterbildungen)
III.
Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans:
Darstellung der Bedeutung der Veranstaltungsreihe für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase insgesamt
Darstellung des Beitrags der Veranstaltungsreihe zur Qualifizierung im Themenbereich Transfer/Wirkungsorientierung/Wissenschaftskommunikation, Vernetzung und Stärkung der Interdisziplinarität der jungen Forschenden
Definition der Zielgruppe: voraussichtliche Zahl, Qualifikationsstufe und Disziplinzugehörigkeit der Teilnehmenden (Masterstudierende, Promovierende, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden und gegebenenfalls weitere Akteure)
Beschreibung der Formate, Gegenstände, Veranstaltungsinhalte, Ergebnissicherung sowie Evaluation für die einzelnen geplanten Veranstaltungsmodule, für die Veranstaltungsreihe sowie das Gesamtkonzept anhand der Anzahl und Diversität der Veranstaltungsteilnehmenden, die ihre Fähigkeiten im Bereich Transfer verbessern konnten, Anzahl und Art von Beiträgen sowie Transferaktivitäten, die im Rahmen der Veranstaltungsreihe initiiert oder weiterentwickelt wurden sowie positive Feedback-Bewertungen zu Relevanz und Praxisbezug der Inhalte der Veranstaltungsreihe im Hinblick auf den Erwerb entsprechender Kompetenzen
Beschreibung der Arbeitspakete inklusive des notwendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/s Balkenplan/Gantt-Chart) und projektbezogener Ressourcen­planung, zum Beispiel Zuordnung der benötigten Personalressourcen zu den Arbeitspaketen (sowie bei Verbundprojekten Zuständigkeiten der Verbundpartner)
Darstellung des innovativen Potenzials der Veranstaltungsreihe (beispielsweise hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung oder des Formats)
IV.
Verwertungsplan (inklusive einer kurzen Darstellung des Transfer- und gegebenenfalls Distributionskonzepts):
wirtschaftliche Erfolgsaussichten
wissenschaftliche und – sofern zutreffend – technische Erfolgsaussichten (zum Beispiel Anwendungsmöglichkeiten der zu erwartenden Ergebnisse bezogen auf verschiedene Ebenen und/oder verschiedene Bereiche der Bildungsforschung sowie auf die Ausbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; Vorgehensweise, wie die Ergebnisse einem breiteren Adressatenkreis aus der Wissenschaft und Praxis zugänglich gemacht werden)
wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (unter anderem Vorgehensweise für eine erfolg­reiche Umsetzung und gegebenenfalls den Transfer der Ergebnisse)
V.
Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
bei Verbundprojekten und bei Kooperationen (zum Beispiel mit Akteurinnen und Akteuren aus der Bildungspraxis und -administration, Organisationen oder Verbänden):
Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterung zum wechselseitigen Mehrwert
VI.
Notwendigkeit der Zuwendung
D.
Anlagen (außerhalb des angegebenen Gesamtumfangs):
I.
CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter (pro Person maximal eine Seite)
II.
Eigene Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter als Auflistung zu folgenden Punkten (unabhängig von der Personenzahl insgesamt maximal zwei Seiten):
einschlägige Publikationen und Transferaktivitäten der letzten fünf Jahre (maximal zehn)
Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Weiterbildungen/laufender Dritt­mittelprojekte sowie Transferaktivitäten mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang)
III.
Literaturverzeichnis
IV.
Entwurf des Veranstaltungsprogramms
V.
Interessen- und/oder Absichtserklärungen (LOI) von Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartnern (zum Beispiel aus der Bildungspraxis und/oder Administration) mit konkreten Angaben zur geplanten Zusammenarbeit.

Die Vorhabenbeschreibung muss die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Vorhabenbeschreibungen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Eine relevante Überschreitung der Seitenzahl führt aus Gründen der Gleichbehandlung zum Ausschluss aus dem Begutachtungsverfahren.

Die eingegangenen Förderanträge werden nach Ablauf der Vorlagefrist gegebenenfalls unter Einbeziehung eines teilrandomisierten Verfahrens sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Relevanz des Gesamtprojekts hinsichtlich der Ziele und der Fördergegenstände dieser Richtlinie sowie des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung
Beitrag der Veranstaltungsreihe zur Weiterqualifizierung und Vernetzung der teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase
Reichweite des angesprochenen Teilnehmendenkreises
Beitrag der Veranstaltungsreihe zum Transfer/Wissenstransfer und Wissenschafts-Praxis-Dialog
Qualität der ergebnissichernden Maßnahmen (unter anderem Dokumentation/Dissemination)
Qualität des Designs der Veranstaltungsreihe einschließlich der theoretisch-methodischen Fundierung und Angemessenheit der ausgewählten Veranstaltungsformate, -medien und -frequenz
Expertise der beteiligten Personen/Institutionen
Struktur des Arbeitsplans
Angemessenheit der zeitlichen Umsetzung
Angemessenheit des Finanzierungsplans
Wirkungskraft/Reichweite des Verwertungspotenzials

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 gültig.

Berlin, den 4. März 2026

Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag
Stefanie Eckstein
1
Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
2
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMFTR, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
3
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.