Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0kostenpflichtig
Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.
Fragen & Antworten
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
Wo finde ich was?
Ein vollständiges Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers wird Ihnen angezeigt, wenn Sie in der Fußzeile auf „Sitemap“ klicken. Alle Teile und Rubriken des Bundesanzeigers finden Sie unter „So geht’s – Inhalte“ oder über die Suchfunktion.
Wie kann ich suchen?
Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den gesamten Bundesanzeiger nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Eine Volltextsuche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Veröffentlichungszeitraum oder Bereich, weiter einzuschränken.
Wie kann ich optimal drucken?
Stellen Sie im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat ein. Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Es steht meist eine Druckversion zur Verfügung.
Warum kann ich kein Lesezeichen/Bookmark setzen?
Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen. Es wird nach 30 Minuten ungültig.
Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Änderung
der Richtlinie
für die Bundesförderung
– Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment –
Vom 12. November 2025
Die Richtlinie für die Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
– vom 19. August 2025 (BAnz AT 10.09.2025 B3) wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 5.3.1 wird im ersten Absatz der zweite Aufzählungspunkt „5 Prozent Zuschuss
auf maximal 100 000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit“ durch „bis zu 100 000 Euro
pro Wohneinheit“ ersetzt.
2.
In Nummer 5.3.1 wird im ersten Absatz der dritte Aufzählungspunkt „5 % Zuschuss auf
bis zu 1 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, bei maximal 5 Millionen Euro
förderfähigen Kosten pro Vorhaben“ durch „bis zu 1 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
bei maximal 5 Millionen Euro förderfähigen Kosten pro Vorhaben“ ersetzt.
3.
Nummer 5.3.1 wird um einen vierten Absatz „Die Bezuschussung der förderfähigen Kosten
aus Bundesmitteln beträgt bis zu 40 Prozent und ist im zum Zeitpunkt der Antragstellung
geltenden Merkblatt KNN festgelegt.“ ergänzt.
Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den
12. November 2025
Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Wir setzen Statistik-Cookies ein, um unsere Webseiten optimal für Sie zu gestalten und unsere Plattformen für Sie zu verbessern. Sie können auswählen, ob Sie neben dem Einsatz technisch notwendiger Cookies der Verarbeitung aus statistischen Gründen zustimmen oder ob Sie nur technisch notwendige Cookies zulassen wollen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Ihre Auswahl jederzeit zu ändern und erteilte Einwilligung zu widerrufen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit einem Klick auf Allen zustimmen willigen Sie in die Verarbeitung zu statistischen Zwecken ein.