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Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Änderung
der Richtlinie
für die Bundesförderung
– Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment –

Vom 12. November 2025

Die Richtlinie für die Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – vom 19. August 2025 (BAnz AT 10.09.2025 B3) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5.3.1 wird im ersten Absatz der zweite Aufzählungspunkt „5 Prozent Zuschuss auf maximal 100 000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit“ durch „bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit“ ersetzt.
2.
In Nummer 5.3.1 wird im ersten Absatz der dritte Aufzählungspunkt „5 % Zuschuss auf bis zu 1 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, bei maximal 5 Millionen Euro förderfähigen Kosten pro Vorhaben“ durch „bis zu 1 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, bei maximal 5 Millionen Euro förderfähigen Kosten pro Vorhaben“ ersetzt.
3.
Nummer 5.3.1 wird um einen vierten Absatz „Die Bezuschussung der förder­fähigen Kosten aus Bundesmitteln beträgt bis zu 40 Prozent und ist im zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Merkblatt KNN festgelegt.“ ergänzt.

Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 12. November 2025

Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Auftrag
Dirk Scheinemann