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Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Änderung
der Richtlinie für die Bundesförderung
Wohneigentum für Familien (Bestandsförderung)
„Jung kauft Alt“

Vom 17. November 2025

Die Richtlinie für die Bundesförderung Wohneigentum für Familien (Bestandsförderung) „Jung kauft Alt“ vom 30. September 2025 (BAnz AT 14.10.2025 B3) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 5.3 wird der fünfte Absatz, der mit „Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:“ beginnt, wie folgt gefasst:
„Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
bis zu zehn Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (endfälliges Darlehen)
bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zins­bindung für die gesamte Kreditlaufzeit
bis zu 25 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
bis zu 35 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.“
2.
Die Änderungen treten am 10. Dezember 2025 in Kraft.
Berlin, den 17. November 2025

Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Auftrag
Annett Jura