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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
der dritten Änderung der Bekanntmachung
der Zolllager und der Lager in Freizonen,
die für die Lagerung von nicht den Anforderungen an die Einfuhr
entsprechenden Waren zugelassen sind

Vom 1. Oktober 2019

Auf Grund des § 16 Satz 2 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997) macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:

In der Bekanntmachung der Zolllager und der Lager in Freizonen, die für die Lagerung von nicht den Anforderungen an die Einfuhr entsprechenden Waren zugelassen sind vom 15. Mai 2018 (BAnz AT 04.06.2018 B3), die durch Bekanntmachung vom 23. April 2019 geändert worden ist, wird im Teil I im Abschnitt „Hamburg“ nach der Position „DE-HH-I-16“ folgende Position angefügt:

Bundesland Veterinär-
kontroll-Nr.
Betrieb TRACES-Kennung
der für das Lager
zuständigen Behörde
  „DE-HH-I-17 iCargo Internationale Logistik und
Handels GmbH
Liebigstraße 103
22113 Hamburg
DE 181 02“.
Bonn, den 1. Oktober 2019

323-36015/14

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. B. Hoffmann