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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
der dritten Änderung der Bekanntmachung
der Zolllager und der Lager in Freizonen,
die für die Lagerung von nicht den Anforderungen an die Einfuhr
entsprechenden Waren zugelassen sind
Vom 1. Oktober 2019
Auf Grund des § 16 Satz 2 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997) macht das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:
In der Bekanntmachung der Zolllager und der Lager in Freizonen, die für die Lagerung
von nicht den Anforderungen an die Einfuhr entsprechenden Waren zugelassen sind vom
15. Mai 2018 (BAnz AT 04.06.2018 B3), die durch Bekanntmachung vom 23. April 2019 geändert worden ist, wird im Teil I im Abschnitt
„Hamburg“ nach der Position „DE-HH-I-16“ folgende Position angefügt:
Bundesland
Veterinär-
kontroll-Nr.
Betrieb
TRACES-Kennung
der für das Lager
zuständigen Behörde
„DE-HH-I-17
iCargo Internationale Logistik und
Handels GmbH
Liebigstraße 103
22113 Hamburg
DE 181 02“.
Bonn, den
1. Oktober 2019
323-36015/14
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
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