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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien
im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Vom 14. September 2018

Gemäß der Bekanntmachung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (BAnz AT 15.05.2013 B1) werden nach Nummer 6.1.6 kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes erstellt und in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen.

Die Leitlinie „Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit anerkannt. Die Leitlinien werden gemäß der Anlage in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen und bekannt gemacht.

Bonn, den 14. September 2018

512 - 32114/0001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. W. Kloos
Anlage

Nationaler Aktionsplan
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

− Anerkennung der Leitlinie „Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern in Deutschland“ −

Anhang 1

Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes

Nummer Verband/Autor Titel Inkrafttreten Bemerkung
3 Deutsche Bahn AG Leitlinie
„Integrierter Pflanzenschutz im DB-Konzern
in Deutschland“
14.09.2018 https://www.nap-pflanzenschutz.de//fileadmin/
user_upload/_imported/fileadmin/SITE_MASTER/
content/Dokumente/Integrierter_Pflanzenschutz/
Leitlinien_IPS/Leitlinie_IPS_DeutscheBahn.pdf