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Öffentliche Bekanntmachung
von Genehmigungen zur dauernden Einstellung des Betriebes (Stilllegung) und zur Verringerung der Kapazität von Eisenbahnstrecken gemäß § 11 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Vom 1. Juli 2014
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Bescheid vom 1. Juli 2014 dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen
DB Netz AG mit Sitz in Frankfurt am Main eine Genehmigung gemäß § 11 Absatz 2 des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur mehr als geringfügigen Verringerung der Kapazität
einer Strecke erteilt. Es handelt sich um die
Eisenbahnstrecke Nummer 3730 Limburg (Lahn)–Altenkirchen (Ww).
Die Kapazitätsminderung wird eintreten, weil die DB Netz AG beabsichtigt, den Bahnhof
Rotenhain aufzulassen und in einen Haltepunkt umzuwandeln. Sie hat nunmehr Gelegenheit,
die Maßnahme bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 zu vollziehen.
Der Genehmigungsbescheid kann auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter der
Rubrik Infothek/Stilllegung eingesehen und abgerufen werden.
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