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Eisenbahn-Bundesamt
– Zentrale Bonn –

Öffentliche Bekanntmachung
von Genehmigungen
zur dauernden Einstellung des Betriebes (Stilllegung)
und zur Verringerung der Kapazität von Eisenbahnstrecken
gemäß § 11 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Vom 1. Juli 2014

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Bescheid vom 1. Juli 2014 dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG mit Sitz in Frankfurt am Main eine Genehmigung gemäß § 11 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur mehr als geringfügigen Verringerung der Kapazität einer Strecke erteilt. Es handelt sich um die

Eisenbahnstrecke Nummer 3730 Limburg (Lahn)–Altenkirchen (Ww).

Die Kapazitätsminderung wird eintreten, weil die DB Netz AG beabsichtigt, den Bahnhof Rotenhain aufzulassen und in einen Haltepunkt umzuwandeln. Sie hat nunmehr Gelegenheit, die Maßnahme bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 zu vollziehen.

Der Genehmigungsbescheid kann auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter der Rubrik Infothek/Stilllegung eingesehen und abgerufen werden.

Bonn, den 1. Juli 2014

1170 - 11rb/038 - 1106#039

Eisenbahn-Bundesamt
– Zentrale Bonn –

Im Auftrag
Dr. Muthmann