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Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Richtlinie Nr. 17/26/32
über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
zur Arbeitserleichterung, Arbeitskräfteeinsparung und Erhöhung
der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft
durch digitale Robotik- und Automatisierungslösungen

Vom 14. September 2026

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck und Förderziel

Die Landwirtschaft steht vor der Herausforderung, die Arbeitsproduktivität aufgrund steigender Lohnkosten und weiterer allgemeiner Kostensteigerungen deutlich zu erhöhen, die körperliche Belastung der Arbeitskräfte zu reduzieren, dem zunehmenden Arbeitskräftemangel zu begegnen und insgesamt wettbewerbsfähig zu bleiben. In arbeits­intensiven Bereichen der Landwirtschaft zeigt sich zudem ein zunehmender Mangel an Arbeitskräften, der sich infolge des demografischen Wandels sowie der Abwanderung potenzieller Arbeitskräfte in städtische Regionen weiter verschärfen wird. Neben der mangelnden Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften fehlt es zunehmend auch an qualifiziertem Fachpersonal. Besonders herausfordernd für die Landwirtschaft sind jedoch die steigenden Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte, so dass händische Arbeiten zunehmend automatisiert werden müssen, um wettbewerbsfähig gegenüber Mitbewerbern inner- und außerhalb des EU-Binnenmarktes zu bleiben. Der Einsatz von Robotik, Automatisierung und Künstlicher Intelligenz kann dabei nicht nur zur Entlastung vorhandener Arbeitskräfte beitragen, sondern auch die Wahrnehmung und Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe stärken und damit langfristig zur Sicherung von Fach- und Arbeitskräften beitragen.

Zweck der Förderung ist es, innovative Technologien zur Automatisierung von Arbeitsprozessen zu entwickeln und anzuwenden sowie intelligente Robotik-Systeme zu erproben, um arbeitsintensive und körperlich belastende Tätigkeiten zu erleichtern, betriebliche Abläufe zu unterstützen und innovative Lösungen in die landwirtschaftliche Praxis zu überführen.

Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Erprobung praxistauglicher, möglichst marktnaher Lösungen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zu einer effizienten und resilienten Gestaltung betrieblicher Abläufe sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität landwirtschaftlicher Berufe beitragen. Damit soll ein Beitrag zur langfristigen Sicherung leistungsfähiger Betriebe und zur Stabilität der landwirtschaftlichen Produktion geleistet werden.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Reduzierung körperlich belastender, monotoner und zeitintensiver Routinetätigkeiten. Durch deren Automatisierung und die Unterstützung durch intelligente Robotik-Systeme können, insbesondere im Obst-, Gemüsebau und dem Anbau von Sonderkulturen, Arbeitskräfte gezielt entlastet, vorhandene personelle Ressourcen effizienter eingesetzt, die Abhängigkeit von Saisonarbeitskräften reduziert und Arbeitsprozesse nachhaltig verbessert werden.

Digitale Technologien – insbesondere Automatisierung, KI-gestützte Robotik und intelligente Assistenzsysteme – bieten hierfür erhebliche Potenziale. Die Digitalisierung bildet dabei eine wesentliche technologische Grundlage für die Entwicklung intelligenter, autonomer und vernetzter Automatisierungs- und Robotiklösungen. Sie ermöglichen eine zielgerichtete Gestaltung betrieblicher Abläufe, Erhöhung der Arbeitsproduktivität, reduzieren körperliche Belastungen und unterstützen einen zielorientierten Einsatz verfügbarer Arbeitskräfte. KI-gestützte Robotik wird dabei voraussichtlich eine maßgebliche Rolle für die Weiterentwicklung einer leistungsfähigen, ressourceneffizienten und zukunftsfähigen Landwirtschaft einnehmen. Fortschritte in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Sensorik, Daten­verarbeitung und autonome Systeme eröffnen zunehmend die Möglichkeit, komplexe Aufgaben in dynamischen landwirtschaftlichen Umgebungen zu übernehmen, Entscheidungen in Echtzeit zu treffen und sich flexibel an wechselnde Bedingungen anzupassen. Durch die Übernahme wiederkehrender und zeitintensiver Tätigkeiten können Arbeits­spitzen abgefedert, Betriebsabläufe stabilisiert und personelle Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Dadurch entstehen neue Potenziale – etwa bei der Unterstützung arbeitsintensiver Produktionsprozesse, der präzisen Bewirtschaftung von Flächen, dem gezielten Ressourceneinsatz oder der Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Die technologischen Entwicklungen tragen somit nicht nur zur Optimierung bestehender Prozesse bei, sondern leisten zugleich einen Beitrag zur Bewältigung struktureller und gesellschaftlicher Herausforderungen im Agrarsektor.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Wirtschaft und Industrie im Verbund mit Wissenschaft und landwirtschaftlicher Praxis gefördert werden. Die Vorhaben sollen den Forschungsbedarf der landwirtschaftlichen Praxis gezielt aufgreifen und auf Entwicklungen ausgerichtet sein, die bis zum Abschluss des Vorhabens möglichst nahe an die Marktreife herangeführt werden. Dabei sollen insbesondere solche Ansätze unterstützt werden, die einen nachvollziehbaren Weg in die betriebliche Anwendung und ein plausibles Verwertungskonzept erkennen lassen. Im Mittelpunkt stehen innovative Technologien zur Automatisierung von Arbeitsprozessen sowie intelligente Robotik-Systeme, die einen konkreten Mehrwert für die landwirtschaftliche Praxis bieten. Der konkrete Nutzen der entwickelten Lösungen soll sichtbar gemacht und ihre Überführung in marktfähige Anwendungen beschleunigt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, des Programms zur Innovations­förderung, der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungsgeberin entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt, die auf die Entwicklung, Erprobung und praxisnahe Anwendung von digitalen Technologien für die Automatisierung landwirtschaftlicher Arbeitsprozesse sowie von KI-gestützten Robotik- und Assistenzsystemen ausgerichtet sind. Die geförderten Lösungen sollen auf der Nutzung und intelligenten Verknüpfung digitaler Technologien und datenbasierter Ansätze beruhen, die einen wesentlichen technologischen Mehrwert für die Automatisierung und Robotik sowie die Erleichterung landwirtschaftlicher Arbeitsprozesse bieten. Hierzu zählen insbesondere digitale Datenverarbeitung und -auswertung, intelligente Sensorik und sensorbasierte Entscheidungsunterstützung, digitale Steuerungs- und Regelungssysteme, Vernetzung und Kommunikation sowie digitale Mensch-Maschine-Schnittstellen und die Integration in bestehende digitale Betriebs- und Dateninfrastrukturen. Gefördert werden Lösungen, die zur Entlastung von Arbeitskräften beitragen, körperlich belastende sowie monotone Routinetätigkeiten reduzieren und die Effizienz betrieblicher Abläufe in der Landwirtschaft erhöhen. Die Vorhaben sollen den konkreten Bedarf der landwirtschaftlichen Praxis adressieren und in enger Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden. Im Fokus stehen insbesondere Entwicklungen mit hohem Anwendungspotenzial, die auf eine Überführung in die betriebliche Praxis angelegt sind und bis zum Ende der Projektlaufzeit einen möglichst hohen technologischen Reifegrad erreichen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ihren Schwerpunkt im Themenfeld Robotik und Automatisierung zur Arbeitskräfteeinsparung, Erhöhung der Arbeitsproduktivität oder Arbeitserleichterung unter Nutzung digitaler Technologien und datenbasierter Ansätze mit folgenden beispielhaften Inhalten als Anwendungsfälle haben:

–
Entwicklung von autonom oder teilautonom arbeitenden Landmaschinen, Anbaugeräten und Drohnen unter Einsatz digitaler Technologien zur sensorbasierten Erfassung und Verarbeitung von Umgebungs- und Betriebsdaten sowie zur automatisierten Steuerung und Entscheidungsunterstützung
–
Entwicklung und Erprobung KI-gestützter Robotik- und Automatisierungslösungen zur Unterstützung oder Übernahme wiederkehrender sowie arbeitsintensiver Tätigkeiten (zum Beispiel Ernteassistenz, Pflege- und Mährobotik sowie Anwendungen in Sonderkulturen)
–
Forschung und Erprobung kooperativer Arbeitsprozesse zwischen Mensch und Robotiksystemen
–
Entwicklung intelligenter digitaler und KI-basierter Unterstützungssysteme sowie datenbasierter Anwendungen zur Optimierung und Automatisierung landwirtschaftlicher Arbeitsprozesse
–
Entwicklung von Technologien zur Reduzierung körperlich belastender, monotoner und zeitintensiver Tätigkeiten sowie zur ergonomischen Unterstützung landwirtschaftlicher Arbeitsschritte, beispielsweise bei der Unkrautregulierung, der Bestandskontrolle und Bonitur, der Erfassung von Pflanzen- und Bodendaten, der Erkennung von Krankheiten und Schädlingen sowie beim Heben, Tragen und Transportieren von Betriebsmitteln
–
Entwicklung und Erprobung von Lösungen zur Verringerung des Arbeitskräftebedarfs und zur effizienteren Nutzung verfügbarer personeller Ressourcen

Die Vorhaben sollen einen Beitrag dazu leisten, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu stärken, die Produktivität zu steigern, Arbeitskräfte zu entlasten und Arbeitsspitzen zu reduzieren. Bei der Entwicklung und Erprobung autonomer oder teilautonomer Systeme sind zudem geeignete Sicherheitskonzepte vorzusehen, die eine Gefährdung von Menschen und Tieren im bestimmungsgemäßen Betrieb und bei unvorhersehbaren Fehlbedingungen möglichst ausschließen. Hierzu können insbesondere geeignete Sensorik, Notfall- und Abschaltmechanismen sowie realitätsnahe Sicherheitstests, beispielsweise unter Einsatz geeigneter Dummies, zum Einsatz kommen.

Zusätzlich sollen die Vorhaben einen Beitrag zur Wissenstransferplattform FARMWISSEN leisten, welcher entsprechend im Arbeitsplan abzubilden ist.

Der Erfolg dieses Förderrahmens wird anhand folgender Kriterien evaluiert werden (die Reihenfolge der Kriterien gibt nicht die Priorität wieder):

Ziel des Förderrahmens Indikator/Kriterium
Aus der Förderbekanntmachung resultierende Innovationen und Entwicklungen zur Arbeitserleichterung
(Bundesinteresse: Machbarkeit)
Umgesetzte Anwendungsfälle
Anzahl erprobter robotischer beziehungsweise KI-gestützter Anwendungen
Neue innovative Assistenzsysteme, Prozesse und Produkte
Reduzierung monotoner und zeitintensiver Routine­tätigkeiten durch Automatisierung, Robotik oder Assistenzsysteme
Reduzierung körperlich belastender Tätigkeiten
Anzahl Produkt-, System- oder Technologie­verbesserungen
Fortschritt des Technologiereifegrads (technology readiness level, TRL)
Sichtbarkeit und Rezeption in der Gesellschaft und Praxis
(Bundesinteresse: gesellschaftliche Akzeptanz)
Medienresonanz
Auflage und Empfängerzahlen eigenen Newsletters, Flyer et cetera
Webseiten mit relevanten, projektbezogenen Schlagworten
Demonstrationen praxisreifer Technologien und Prototypen
Beiträge zur Akzeptanz KI-gestützter Robotiklösungen bei Anwendergruppen
Erhebliche technische Vorteile der entwickelten Lösungen gegenüber dem Stand der Technik (Bundesinteresse: Ausstrahlungskraft auf weitere Bereiche (Spill-over), Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale der digitalen Technologien, Arbeitserleichterung) Patentanmeldungen und Patente
Technische Verbesserungen gegenüber dem Stand der Technik
Effizienzsteigerungen
Produktivitätssteigerungen
Beiträge zur Arbeitserleichterung
Durch die Fördermaßnahme initiierte Transfer-/Markterschließungsaktivitäten, Nachahmungseffekte und Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen
(Bundesinteresse: Übertragungseffekte)
Übernahme in die landwirtschaftliche Praxis
Vernetzung im Umfeld der Förderung (neue Kooperationen mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Stärkung langfristiger Kooperationen)
Nachfolgeprojekte und Folgeinvestitionen
Bekannt gewordene Nachahmer-Initiativen
Wissenstransfer und Beiträge zu Politikberatung beziehungsweise Weiterentwicklung des Rechtsrahmens
(Bundesinteresse: Übertragungseffekte, Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit auf politischer und wirtschaftlicher Ebene)
Studien, Benchmarks, Ergebnisse der Technologie­vorausschau
Wirkungsanalyse (intendierte und nicht-intendierte Wirkungen)
Mitwirkung in Gremien
Beiträge im Rahmen der Verbändeanhörung bei Gesetzgebungsvorhaben
Vorschläge und Initiativen
Mandatierte Normen
Beiträge zu regulatorischen, ethischen oder sicherheitsbezogenen Fragestellungen beim Einsatz autonomer Systeme
Beiträge zur Wissenstransferplattform FARMWISSEN

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- beziehungsweise Umsatzwachstum haben oder anstreben.

In einem Verbund mit vorstehend genannten Unternehmen sind ebenfalls Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn die Selbstkosten (Eigenanteil und Zuwendung) der am Projekt beteiligten Unternehmen mehr als 40 Prozent der Gesamtmittel des Verbundvorhabens ausmachen. Verbundvorhaben ohne die geforderte substanzielle Projektbeteiligung der Wirtschaft können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen, Erkenntnisse und wirtschaftlich verwertbare Forschungsergebnisse in den genannten Anwendungsfeldern erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen sowie Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse muss klar erkennbar sein und plausibel hergeleitet werden. Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit Vernetzungs- und Transfermaßnahmen voraus. Dies kann unter anderem die Verpflichtung zur Teilnahme an Statusseminaren, zur Beteiligung an evaluierenden Maßnahmen sowie zum Beispiel an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen und zur Bereitstellung von Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahmen beinhalten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Anteilsfinanzierung, in begründeten Fällen auch als Vollfinanzierung gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) geändert worden ist.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden im Anwendungsbereich der AGVO – mit Ausnahme der Nummern 2.4.2 bis 2.4.5 – die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKFTR 2026, Stand: Juli 2026). An die Stelle der Nummern 2.4.2 bis 2.4.5 NKFTR 2026 tritt die Gemeinkosten­pauschale nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe e AGVO mit der Maßgabe, dass ausschließlich die Personalkosten (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a AGVO) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden dürfen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NAFTR 2026).

Im Fall einer Projektförderung ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren „profi-Online“ zur vereinfachten Projektabwicklung verpflichtend.

Des Weiteren verpflichten sich die Projektbeteiligten im Fall einer Projektförderung, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt unter www.ble.de/digitalisierung im unteren Reiter „Vorlagen“ zu entnehmen. Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.

Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.

Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaft­lichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Personalausgaben für Mitarbeiter, die zum ohnehin bezahlten Personal gehören und bereits vor Projektbeginn beschäftigt waren (Stammpersonal), sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

7 Verfahren

7.1 Projektträger

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMLEH die BLE als Projektträger beauftragt (www.ble.de):

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger
Referat 326 – Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Ansprechpartnerin ist:

Frau Dr. Anja Löbmann
Telefon: (0228) 6845-3141

E-Mail: Digi-KI@ble.de

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse foerderportal.bund.de im Formularschrank der BLE abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: foerderportal.bund.de/easyonline.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens

Dienstag, den 1. Dezember 2026, 12 Uhr (Ausschlussfrist),

über easy-Online beim Projektträger einzureichen.

Über die fristgemäße elektronische Einreichung der kompletten Unterlagen hinaus ist keine Zusendung der Projektskizze auf dem Postweg erforderlich. Die elektronische Signatur oder eine papierbasierte Unterschrift entfallen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die Projektskizze, die in deutscher Sprache abzufassen ist, muss alle notwendigen Informationen enthalten, um einem Expertinnen- und Expertengremium eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart: Times New Roman; Schriftgröße: 12 pt, Zeilenabstand: 1,2-fach) substanzielle Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten des geplanten Vorhabens zu machen sind.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnerinnen oder Partnern eine Projektkoordinatorin oder ein Projektkoordinator zu benennen, die/der für das geplante Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient.

Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.

Die Projektbeschreibung ist folgendermaßen zu gliedern:

1.
Deckblatt mit Titel des Vorhabens und Akronym,
2.
Gesamtziel des Projekts sowie wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele und Bezug zu den Zielen dieser Förderbekanntmachung (maximal zwei Seiten),
3.
Stand der Wissenschaft und der Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten und bestehende Schutzrechte (maximal zweieinhalb Seiten),
4.
Arbeits- und Zeitplan (maximal sieben Seiten),
5.
Erfolgsaussichten und Verwertung (maximal zwei Seiten),
6.
Darstellung des Konsortiums und der Partner (maximal zwei Seiten),
7.
Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal eine halbe Seite).

Als Anhang sind zusätzlich beizufügen:

–
Kurzdarstellung der Projektpartnerinnen oder Projektpartner,
–
Vorkalkulationen/Finanzierungspläne,
–
Verwertungsplan „Skizzenphase“,
–
Forschungsdatenmanagementplan „Skizzenphase“.

Der „Leitfaden für die Skizzeneinreichung“ (www.ble.de/digitalisierung im unteren Reiter „Vorlagen“) ist dabei zu beachten.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

–
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Skizzeneinreicherin oder des Skizzeneinreichers (inklusive der eingebundenen Partnerinnen oder Partner), vorhandene Vorleistungen/Ressourcen,
–
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes,
–
agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Innovationskraft,
–
Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft,
–
überzeugender Verwertungsplan mit konkreten Verwertungszielen, hohe Praxisrelevanz,
–
Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz.

Das BMLEH und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen unabhängige Expertinnen und Experten hinzuzuziehen, unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit. Das Votum dient als Entscheidungsgrundlage für das BMLEH und hat empfehlenden Charakter.

Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicherinnen und Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach Prüfung entschieden wird.

8 Inkrafttreten

Die Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. September 2026

Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Im Auftrag
Prof. Dr. Arkenau