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vom: 22.09.2015
Der Bundeswahlleiter
BAnz AT 29.09.2015 B3
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Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I S. 1255) geändert worden ist, gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Deutschen Bundestages Katherina Reiche – gewählt im Wahlkreis 061 in Brandenburg als Bewerberin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Niederschrift erklärt, dass sie auf ihre Mitgliedschaft im 18. Deutschen Bundestag mit Ablauf des 4. September 2015 verzichte.
Auf Grund der Entscheidung des Präsidenten des Deutschen Bundestages ist sie gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 Satz 1 BWG mit Ablauf des 4. September 2015 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden.
Die gemäß § 48 Absatz 1 BWG nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Landesliste der CDU für Brandenburg, Frau Andrea Voßhoff, hat erklärt, dass sie die Nachfolge nicht annehme.
Damit ist die Landesliste der CDU für Brandenburg erschöpft. Gemäß § 48 Absatz 1 Satz 4 BWG bleibt der Sitz unbesetzt.
W/31491000 - WB4025
Der Bundeswahlleiter
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