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Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bekanntmachung
des Medians und des dritten Quartils
der vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 erfassten
bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten
für Mastrinder, Mastschweine, Masthühner und Mastputen
nach § 58c Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes
Vom 3. März 2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aus den ihm mitgeteilten
Angaben zur jeweiligen halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeit für Rinder,
Schweine, Hühner und Puten, die zum Zweck der Mast gehalten werden,
1.
als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten halbjährlichen
Therapiehäufigkeiten liegen) und
2.
als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen
betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen)
gemäß § 58c Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung vom 12. Dezember 2005
(BGBI. I S. 3394), der durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013
(BGBl. I S. 3813) eingefügt worden ist, für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember
2021 ermittelt und macht diese nachfolgend bekannt:
Tierart/Nutzungsart
Median
drittes Quartil
Mastkälber bis 8 Monate
0
2,526
Mastrinder älter als 8 Monate
0
0
Ferkel bis 30 kg Körpergewicht
1,350
7,363
Mastschweine über 30 kg Körpergewicht
0,244
2,626
Masthühner
21,572
31,169
Mastputen
14,382
27,469
Berlin, den
3. März 2022
Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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