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Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bekanntmachung
des Medians und des dritten Quartils
der vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 erfassten
bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten
für Mastrinder, Mastschweine, Masthühner und Mastputen
nach § 58c Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes

Vom 3. März 2022

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat aus den ihm mitgeteilten Angaben zur jeweiligen halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten, die zum Zweck der Mast gehalten werden,

1.
als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen) und
2.
als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen)

gemäß § 58c Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung vom 12. Dezember 2005 (BGBI. I S. 3394), der durch Artikel 1 Nummer 7 des Gesetzes vom 10. Okto­ber 2013 (BGBl. I S. 3813) eingefügt worden ist, für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 ermittelt und macht diese nachfolgend bekannt:

Tierart/Nutzungsart Median drittes Quartil
Mastkälber bis 8 Monate 0 2,526
Mastrinder älter als 8 Monate 0 0
Ferkel bis 30 kg Körpergewicht 1,350 7,363
Mastschweine über 30 kg Körpergewicht 0,244 2,626
Masthühner 21,572 31,169
Mastputen 14,382 27,469
Berlin, den 3. März 2022

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag
Prof. Dr. Thomas Heberer