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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Zweite Änderung
der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm
„MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“

Vom 26. März 2026

Die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ vom 27. April 2022 (BAnz AT 02.05.2022 B3), die durch die Bekanntmachung vom 2. April 2025 (BAnz AT 16.04.2025 B3) geändert worden ist, wird geändert.

In Nummer 7 wird nach Nummer 7a eine neue Nummer 7b wie folgt eingefügt:

„7b Fortführung eines Verbundprojekts nach Wegfall des Zuwendungsempfängers (Fortführungsantrag)

Soweit nach dem 31. Dezember 2025 einzelne Zuwendungsempfänger das Projekt nicht fortführen können, besteht bei Verbundprojekten die Möglichkeit der Fortsetzung durch einen Teilvorhabenpartner. Der Teilvorhabenpartner muss hierzu über das Internet-Portal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) einen eigenen Antrag in elektronischer Form stellen. Der Antragsteller muss ergänzend darlegen, wie er die bisherige Arbeit des Projekts fortsetzen will. Die inhaltliche Prüfung des Antrags erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Vieraugenprinzip anhand der ergänzten Projektauswahlkriterien vom 12. Juli 2022, die auf der Seite www.esf.de veröffentlicht sind.“

Berlin, den 26. März 2026

I6-93100/6

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Dr. A. Wilde