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Fragen & Antworten
Was ist der Bundesanzeiger?
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
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Zweite Änderung
der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm
„MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
Vom 26. März 2026
Die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung
starten durch“ vom 27. April 2022 (BAnz AT 02.05.2022 B3), die durch die Bekanntmachung
vom 2. April 2025 (BAnz AT 16.04.2025 B3) geändert worden ist, wird geändert.
In Nummer 7 wird nach Nummer 7a eine neue Nummer 7b wie folgt eingefügt:
„7b Fortführung eines Verbundprojekts nach Wegfall des Zuwendungsempfängers (Fortführungsantrag)
Soweit nach dem 31. Dezember 2025 einzelne Zuwendungsempfänger das Projekt nicht fortführen
können, besteht bei Verbundprojekten die Möglichkeit der Fortsetzung durch einen Teilvorhabenpartner.
Der Teilvorhabenpartner muss hierzu über das Internet-Portal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) einen eigenen Antrag in elektronischer Form stellen.
Der Antragsteller muss ergänzend darlegen, wie er die bisherige Arbeit des Projekts
fortsetzen will. Die inhaltliche Prüfung des Antrags erfolgt durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales im Vieraugenprinzip anhand der ergänzten Projektauswahlkriterien
vom 12. Juli 2022, die auf der Seite www.esf.de veröffentlicht sind.“
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