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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bekanntmachung
über sicherheitstechnische Regeln, Entwürfe und weitere Beschlüsse
des Kerntechnischen Ausschusses

Vom 11. November 2015

Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 10.12.2012 B2) gebe ich hiermit bekannt, dass der Kerntechnische Ausschuss am 10. November 2015 auf seiner 70. Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst hat.

Es wurden folgende Entwürfe zur Änderung der sicherheitstechnischen Regeln (Regeländerungsentwürfe) in der Fassung 2015-11 beschlossen:

KTA 1201
Anforderungen an das Betriebshandbuch
KTA 1503.1
Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei bestimmungsgemäßem Betrieb
KTA 2501
Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken
KTA 3201.4
Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsüberwachung
KTA 3204
Reaktordruckbehälter-Einbauten
KTA 3401.2
Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl;
Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung
KTA 3403
Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken
KTA 3405
Dichtheitsprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters
KTA 3413
Ermittlung der Belastungen für die Auslegung des Volldrucksicherheitsbehälters gegen Störfälle innerhalb der Anlage
KTA 3504
Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken

Die Entwürfe können vom vertreibenden Verlag gegen eine Schutzgebühr

KTA 1201 66,50 €
KTA 1503.1 84,00 €
KTA 2501 35,00 €
KTA 3201.4 138,00 €
KTA 3204 204,00 €
KTA 3401.2 105,00 €
KTA 3403 80,50 €
KTA 3405 138,60 €
KTA 3413 66,50 €
KTA 3504 105,00 €

bezogen werden. Bestellungen nimmt auch die Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter, entgegen.

Änderungsvorschläge zu den Entwürfen können innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kerntechnische Ausschuss die Änderungsvorschläge behandeln und über die Aufstellung der Regeln beschließen.

Gehen zu den Regeländerungsentwürfen von KTA 1201, KTA 2501, KTA 3201.4, KTA 3204, KTA 3401.2, KTA 3403, KTA 3405, KTA 3413 und KTA 3504 keine Änderungsvorschläge ein, dann gelten diese Regeln in der bekannt gemachten Fassung 2015-11 als aufgestellt.

Der Kerntechnische Ausschuss hat ferner die Regeln bzw. Regeländerungen

KTA 1408.1
Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken;
Teil 1: Eignungsprüfung
KTA 1408.2
Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken;
Teil 2: Herstellung
KTA 1408.3
Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken;
Teil 3: Verarbeitung
KTA 1504
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser
KTA 2101.1
Brandschutz in Kernkraftwerken;
Teil 1: Grundsätze des Brandschutzes
KTA 2101.2
Brandschutz in Kernkraftwerken;
Teil 2: Brandschutz an baulichen Anlagen
KTA 2101.3
Brandschutz in Kernkraftwerken;
Teil 3: Brandschutz an maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
KTA 2103
Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren
(allgemeine und fallbezogene Anforderungen)
KTA 2201.5
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 5: Seismische Instrumentierung
KTA 2201.6
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 6: Maßnahmen nach Erdbeben
KTA 3101.3
Auslegung der Reaktorkerne von Druck- und Siedewasserreaktoren;
Teil 3: Mechanische und thermische Auslegung
KTA 3103
Abschaltsysteme von Leichtwasserreaktoren
KTA 3205.2
Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen;
Teil 2: Komponentenstützkonstruktionen mit nichtintegralen Anschlüssen für druck- und aktivitäts­führende Komponenten in Systemen außerhalb des Primärkreises
KTA 3211.1
Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises;
Teil 1: Werkstoffe
KTA 3301
Nachwärmeabfuhrsysteme von Leichtwasserreaktoren
KTA 3303
Wärmeabfuhrsysteme für Brennelementlagerbecken von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren
KTA 3501
Reaktorschutzsystem und Überwachungseinrichtungen des Sicherheitssystems
KTA 3503
Typprüfung von elektrischen Baugruppen der Sicherheitsleittechnik
KTA 3505
Typprüfung von Messwertgebern und Messumformern der Sicherheitsleittechnik

in der Fassung 2015-11 aufgestellt, deren Bekanntmachung vorbereitet wird.

Folgende Regeln hat der Kerntechnische Ausschuss überprüft und festgestellt, dass keine Änderungsbedürftigkeit gegeben ist:

KTA 1203 (2009-11)
Anforderungen an das Notfallhandbuch
(BAnz. Nr. 3a vom 7. Januar 2010)

KTA 3706 (2000-06)
Sicherstellung des Erhalts der Kühlmittelverlust-Störfallfestigkeit von Komponenten der Elektro- und Leittechnik in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke
(BAnz. Nr. 159a vom 24. August 2000)

Für die folgenden Regeln hat der Kerntechnische Ausschuss ein Änderungsverfahren eingeleitet:

KTA 1301.1 (2012-11)
Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken;
Teil 1: Auslegung

KTA 1403 (2010-11)
Alterungsmanagement in Kernkraftwerken

KTA 1501 (2010-11)
Ortsfestes System zur Überwachung von Ortsdosisleitungen innerhalb von Kernkraftwerken

KTA 1502 (2013-11)
Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der Raumluft von Kernkraftwerken

KTA 1503.2 (2013-11)
Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen

KTA 1503.3 (2013-11)
Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffen

KTA 1505 (2011-11)
Nachweis der Eignung von festinstallierten Messeinrichtungen zur Strahlungsüberwachung

KTA 1507 (2012-11)
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe bei Forschungsreaktoren

KTA 1508 (2006-11)
Instrumentierung zur Ermittlung der Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre

KTA 2501 (2010-11)
Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken

KTA 3201.4 (2010-11)
Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsüberwachung

KTA 3403 (2010-11)
Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken

KTA 3405 (2010-11)
Dichtheitsprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters

KTA 3413 (1989-06)
Ermittlung der Belastungen für die Auslegung des Volldrucksicherheitsbehälters gegen Störfälle innerhalb der Anlage

KTA 3601 (2005-11)
Lüftungstechnische Anlagen in Kernkraftwerken

KTA 3603 (2009-11)
Anlagen zur Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser in Kernkraftwerken

KTA 3604 (2005-11)
Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken

KTA 3605 (2012-11)
Behandlung radioaktiv kontaminierter Gase in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren

Berichtigung zu
KTA 3206 (2014-11)
Nachweise zum Bruchausschluss für druckführende Komponenten
in Kernkraftwerken

Die Regel KTA 3206, Fassung 2014-11, Bekanntmachung vom 16. Dezember 2014 (BAnz AT 15.01.2015 B3), ist im Anhang D „Beispiele für eine bruchmechanische Analyse“ wie folgt zu berichtigen:

1.
Im Abschnitt D 1.4.2 (2) muss der erste Satz richtig wie folgt lauten:
„Der Risswinkel 2α des Durchrisses, bei welchem ein Versagen des rissbehafteten Rohrs unter den o. g. Beanspruchungen (Gleichung D 1.4-1 und D 1.4-3) nicht ausgeschlossen ist, wird mit Gleichung B 2.1-13 unter Berücksichtigung eines Durchrisses mit a/s = 1 berechnet.“
2.
Der Titel des Bildes D 1-8 muss richtig wie folgt lauten:
„Instabilitätsanalyse für Innendruck“
3.
Im Abschnitt D 2.4.1 muss es nach Gleichung D 2.4-2 richtig heißen:
„Axialspannung aus Moment (Biegespannung) nach Gleichung B 2.1-15 mit M = 3 737 kNm:“
Bonn, den 11. November 2015

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
– RS I 5 –

Im Auftrag
Sperling

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1201
„Anforderungen an das Betriebshandbuch“

Diese Regel ist anzuwenden auf den Inhalt und die Gestaltung des Betriebshandbuchs eines Kernkraftwerks. Hierzu gehören:

Anforderungen an den Inhalt des Betriebshandbuchs
(Allgemeines; Sicherheitsspezifikationen (SSp))
Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung des Betriebshandbuchs
(Allgemeines; Aufbau und Aufmachung; Schriftart und Schriftgrad; Textstrukturierung und -gestaltung; Kennzeichnungen und Hervorhebungen; Bezeichnungen und Abkürzungen; Handlungsanweisungen und Hinweise; Fließ­diagramme und sonstige graphische Elemente; Sicherheitsspezifikationen)
Anforderungen an Teil 0 des Betriebshandbuchs
(Gesamtinhaltsverzeichnis und Einführung)
Anforderungen an Teil 1 des Betriebshandbuchs (Betriebsordnungen)
(Allgemeines; Personelle Betriebsorganisation – SSp; Warten- und Schichtordnung – SSp; Instandhaltungsordnung – SSp; Strahlenschutzordnung – SSp; Wach- und Zugangsordnung SSp; Alarmordnung – SSp; Brandschutzordnung – SSp; Erste-Hilfe-Ordnung – SSp)
Anforderungen an Teil 2 des Betriebshandbuchs (Betrieb der Gesamtanlage)
(Voraussetzungen und Bedingungen zum Betrieb – SSp; Sicherheitstechnisch wichtige Grenzwerte – SSp; Prüfliste – SSp; Kriterien für meldepflichtige Ereignisse – SSp; Normalbetrieb; anomaler Betrieb)
Anforderungen an Teil 3 des Betriebshandbuchs (Störfälle)
Anforderungen an Teil 4 des Betriebshandbuchs (Betrieb der Systeme)
Anforderungen an Teil 5 des Betriebshandbuchs (Stör- und Gefahrenmeldungen)
Anforderungen an den Anhang des Betriebshandbuchs
Änderungsverfahren
Aufbewahrungsort des Betriebshandbuchs

Anhang:
Bestimmungen auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 1503.1
„Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe;
Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft
bei bestimmungsgemäßem Betrieb“

Diese Regel ist anzuwenden auf die Einrichtungen zur Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren während des bestimmungsgemäßen Betriebs. Hierzu gehören:

Messobjekte und Messverfahren
(Allgemeine Anforderungen; radioaktive Edelgase; an Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe; radioaktives gasförmiges Jod; Tritium; radioaktives Strontium; Alphastrahler; Kohlenstoff-14)
Probenentnahme
Ausführung der Überwachungseinrichtungen
(Auslegung und Unterbringung, statistische Sicherheit, Schwellenwerte der festinstallierten Messeinrichtungen; Messwertanzeige und Aufzeichnung der festinstallierten Messeinrichtungen; Prüfbarkeit)
Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen
(Wartung und Instandsetzung; Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen; Prüfungen für nicht festinstallierte Messeinrichtungen)
Messergebnisse
(Dokumentation; Berichterstattung an die Behörden)

Anhang:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 2501
„Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken“

Diese Regel gilt für Bauwerksabdichtungen, die zum Schutz von sicherheitstechnisch wichtigen Anlagenteilen gegen das Eindringen von Wasser herangezogen werden bei Beanspruchungen aus

a)
ionisierender Strahlung im bestimmungsgemäßen Betrieb,
b)
Erdbeben nach KTA 2201.1,
c)
Hochwasser nach KTA 2207 und
d)
anlageninternen Störfällen, einschließlich ionisierender Strahlung.

Sie gilt außerdem für Bauwerksabdichtungen, die als Ergänzung zu den Maßnahmen nach KTA 3603, KTA 3604 und KTA 2207 zusätzlich herangezogen werden zum Schutz von Wasser und Boden gegen das Austreten von radioaktiven Flüssigkeiten, freigesetzt infolge Belastungen aus Erdbeben oder anlageninternen Störfällen.

Hierzu gehören

Allgemeine Anforderungen
Schutz gegen das Eindringen von Wasser
(Dynamische Beanspruchungen; Druckanstieg auf der Innenseite; thermische und chemische Beanspruchungen; Beanspruchung durch ionisierende Strahlung)
Schutz gegen das Austreten von radioaktiven Flüssigkeiten
Prüfungen
(Prüfung der Planung; baubegleitende Prüfung und Überwachung)

Anhang:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3201.4
„Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren;
Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsüberwachung“

Diese Regel ist anzuwenden nach der ersten Kritikalität auf wiederkehrende Prüfungen und auf die Betriebsüber­wachung von druckführenden Komponenten des Primarkreises von Leichtwasserreaktoren. Hierzu gehören

Sicherstellung der Integrität im Betrieb
Prüfverfahren und -techniken
(Allgemeine Anforderungen; Prüfung der Oberflächen; Volumenprüfung; Prüfung des Allgemeinzustands; Druck­prüfung; Funktionsprüfungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung)
Prüfumfange und -intervalle
(Allgemeine Anforderungen; Prüfumfange; Prüfintervalle)
Prüfliste
(Erstellung; Aktualisierung)
Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen
(Allgemeines; Vorbereitung; Durchführung; Anforderungen an das Prüfpersonal)
Bewertung der Prüfergebnisse
(Allgemeines; Volumenprüfung sowie Prüfung der Oberflache und oberflächennahen Bereiche; Prüfung des Allgemeinzustands; Druckprüfung; Funktionsprüfungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung)
Betriebsüberwachung
(Allgemeines; Überwachung der Belastungen; Überwachung der Wasserqualität; Überwachung von Radiolysegasansammlungen; Überwachung der Änderung von Werkstoffeigenschaften; Lecküberwachung; Überwachung des Primärkreises auf lose Teile; Überwachung der Einhaltung des zulässigen RDB-Innendrucks)
Beteiligung bei wiederkehrenden Prüfungen und der Betriebsüberwachung
Dokumentation
(Allgemeines; erforderliche Unterlagen bei wiederkehrenden Prüfungen; Aufbewahrungsfristen bei wiederkehrenden Prüfungen; erforderliche Unterlagen bei der Überwachung der mechanischen und thermischen Belastungen)

Anhang:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3204
„Reaktordruckbehälter-Einbauten“

Diese Regel ist anzuwenden

a)
auf die Reaktordruckbehälter-Einbauten (RDB-Einbauten) von Leichtwasserreaktoren sowie auf die Werkzeuge und Hilfsmittel, die zum Einbau, Ausbau und zum Abstellen von Bauteilen und Baugruppen der Reaktordruckbehälter-Einbauten eingesetzt werden,
b)
für Schweißnähte zwischen den RDB-Einbauten und Pufferungen oder Plattierungen auf dem RDB,
c)
für Lastanschlagpunkte an RDB-Einbauten,
d)
für direkte Anschweißnähte der RDB-Einbauten am RDB, die außerhalb der Abstandsgrenze nach (3) liegen (Bild 1-1a) und keine drucktragende Wand der DFU darstellen.

Hierzu gehören:

Anforderungsstufen
Vorprüfung
Dokumentation
(Allgemeingültige Anforderungen; in die Dokumentation aufzunehmende Unterlagen)
Konstruktion und Festigkeitsnachweis
(Konstruktion; Festigkeitsnachweis)
Werkstoffe und Werkstoffprüfung
(Geltungsbereich; Voraussetzungen für die Lieferungen; Prüfungen der Werkstoffe; Kennzeichnung der Erzeugnisse)
Herstellung
(Allgemeingültige Festlegungen; Anforderungen an den Hersteller, Fertigungsverfahren, Wärmebehandlung; Mangelbeseitigung; Verfahrensprüfungen für Schweißen, Hochtemperaturlöten, Hartauftragsschweißen und thermisches Spritzen; Arbeitsprüfungen; Prüfungen während der Fertigung; Anforderungen an die zerstörungsfreien Prüfungen und Bewertung der Prüfergebnisse)
Betriebsüberwachung und Prüfungen
(Geltungsbereich; Prüfzeitpunkte; Inspektionen; Schwingungsmessungen; Schwingungsüberwachung; Überwachung auf lose Teile)

Werkstoffanhang W 1:
Austenitische, nichtrostende Stahle
Werkstoffanhang W 2:
Nickellegierungen
Werkstoffanhang W 3:
Nichtrostender austenitischer Feinguss
Werkstoffanhang W 4:
Schweißzusätze, Lote und Pulver für thermisches Spritzen
Werkstoffanhang W 5:
Maschinenelemente
Werkstoffanhang W 6:
Sonstige Werkstoffe

Anhang A:
Stabilitätsanalyse
Anhang B:
Grenztragfähigkeitsanalyse
Anhang C:
Spannungsverhältnismethode
Anhang D:
Experimentelle Methoden
Anhang E:
Prüfung auf Heißrissanfälligkeit (Ring-Segment-Probe)
Anhang F:
Prüfung auf Heißrissanfälligkeit (Zylinderprobe)
Anhang G:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird
Anhang H:
Literaturangaben
Anhang I:
Änderungen gegenüber der Fassung 2008-11 und Erläuterungen (informativ)

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3401.2
„Reaktorsicherheitsbehälter aus Stahl;“
Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung“

Diese Regel gilt für die Auslegung, Konstruktion und Berechnung von Reaktorsicherheitsbehältern aus Stahl für ortsfeste Leichtwasserreaktoren einschließlich der mit dem Reaktorsicherheitsbehälter fest verbundenen Stutzen und für drucktragende Teile von Schleusen. Hierzu gehören:

Allgemeine Grundsätze
Lastfälle und Beanspruchungsstufen
(Allgemeines; Lastfälle (Anlagenzustände); Belastungen; Beanspruchungsstufen; Zuordnung von Lastfällen, Belastungen, Beanspruchungsstufen und durchzuführende Spannungs- und Stabilitätsnachweise)
Konstruktive Gestaltung
(Allgemeines; Beanspruchungsgünstige Gestaltung; Werkstoff-, fertigungs- und prüfgerechte Konstruktion; wartungsfreundliche Konstruktion; Konstruktionsdetails)
Tragsicherheitsnachweis
(Allgemeines; isotrope Flächentragwerke; anisotrope Flächentragwerke und Stabwerke; geschraubte Verbindungen; Ermüdungsanalyse; Formabweichungen)

Anhang:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3403
„Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken“

Diese Regel ist auf die Auslegung, Konstruktion, Berechnung, Werkstoffe, Herstellung, Montage, Prüfungen, Lagerung und den Transport von Kabeldurchführungen, die den Reaktorsicherheitsbehälter (im Regeltext Sicherheitsbehälter genannt) von ortsfesten Kernkraftwerken durchdringen. Hierzu gehören:

Räumliche Anordnung der Kabeldurchführungen an der Sicherheitsbehälterwandung
(Einbaubereiche am Sicherheitsbehälter; räumliche Trennung; Reservekabeldurchführungen; Zugänglichkeit zu den Kabeldurchführungen für Prüfung und Instandsetzung; Kennzeichnung)
Mechanische Anforderungen
(Allgemeines; Werkstoffe; Temperaturbeständigkeit in Sonderfällen; Einflüsse des Stromes; Strahlenbeständigkeit; Dekontaminierbarkeit; Brandschutz; Druckbeständigkeit; Gasdichtheit; Abdeckhauben; Befestigung der Kabeldurchführungen an der Sicherheitsbehälterwandung; elektrische und optische Anschlüsse; gasförmige Hilfsmedien)
Funktionale Anforderungen
(Anforderungen an Kabeldurchführungen mit elektrischen Leitern; Anforderungen an Kabeldurchführungen mit optischen Leitern)
Mechanische Prüfungen
(Vorprüfung; Bauprüfung; Montage und Prüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen, Prüfungen nach Insandsetzung; Dokumentation)
Prüfungen an elektrischen Kabeldurchführungen
(Vorprüfung; Bauprüfung; Montage und Prüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen; Prüfung nach Instandsetzung; Dokumentation)
Prüfungen an optischen Kabeldurchführungen
(Vorprüfung; Bauprüfung; Montage und Prüfungen auf der Baustelle; wiederkehrende Prüfungen; Prüfung nach Instandsetzung; Dokumentation)
Anforderungen an das Personal für zerstörungsfreie Prüfungen

Anhang:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3405
„Dichtheitsprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters“

Diese Regel gilt für die Dichtheitsprüfung (Prüfung der Barrierenfunktion) des Reaktorsicherheitsbehälters (im Regeltext Sicherheitsbehälter genannt) für ortsfeste Kernkraftwerke nach einem Druckänderungsverfahren. Hierzu gehören:

Anforderungen
(Messsysteme; Prüfer)
Prüfprogramm
(Allgemeines; Prüfdruck; Beruhigungsdauer; Auswertezeitraum; Prüfzeitpunkt)
Prüfungsvorbereitung
(Messgeräte; Druckerzeuger; Prüfobjekt; Anlagenteile)
Durchführung der Prüfung
Auswertung der Messergebnisse
(Allgemeines; Berechnung der reduzierten Drücke; Berechnung der Leckrate; Berechnung der Vertrauensgrenzen der Leckrate; Umrechnung auf Auslegungsdruck; Umrechnung zulässiger Werte von einer Leckrate in eine Leckagerate)
Bewertung des Ergebnisses
Dokumentation
(Vor-Ort-Bericht; Abschlussbericht)

Anhang A:
Formelzeichen und Einheiten
Anhang B:
Formblätter
Anhang C:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3413
„Ermittlung der Belastungen für die Auslegung des Volldrucksicherheitsbehälters
gegen Störfälle innerhalb der Anlage“

Diese Regel ist auf die Ermittlung der Belastungen für die Auslegung eines Volldrucksicherheitsbehälters aus Stahl für wassergekühlte Reaktoren, einschließlich der mit diesem Sicherheitsbehälter fest verbundenen Stutzen und Schleusen, im folgenden Sicherheitsbehälter genannt, gegen Störfälle innerhalb der Anlage durch Kühlmittelverlust anzuwenden. Sie ist ferner anzuwenden auf die Ermittlung von Belastungen, die aus einer Fehlfunktion der Lüftungsanlage resultieren können.

Hierzu gehören:

Belastungsarten
Zu ermittelnde Belastungen
(Globale Belastungen; großflächige Belastungen; lokale Belastungen)
Berechnungsverfahren
(Rechenmodelle; Randbedingungen und Annahmen; Validierung und Nachweise)
Lastangaben
(Globale Belastungen; großflächige Belastungen; lokale Belastungen; Überlagerungen)

Anhang A:
Wärmeübergang
Anhang B:
Strukturunterteilung
Anhang C:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird
Anhang D:
Literaturangaben

Inhalt des Entwurfs
der Regel KTA 3504
„Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken“

Diese Regel ist anzuwenden auf elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken. Hierzu gehören in dieser Regel Stellantriebe, Betätigungsmagnete für Ventile, Antriebe von Arbeitsmaschinen und Steuerelementantriebe. Hierzu gehören:

Übergeordnete Anforderungen für das Zusammenwirken von elektrischen Antrieben und Sicherheitseinrichtungen
(Grundlegende Anforderungen; Versagen auslösende Ereignisse; Ausfallannahmen; verfahrenstechnische Auslegung; Prüfbarkeit und Überwachung der elektrischen Antriebe des Sicherheitssystems; Beanspruchungen bei Leckratenprüfungen des Reaktorsicherheitsbehälters; Redundanz und Unabhängigkeit)
Eignungsnachweis
Auslegung der Stellantriebe
(Allgemeines; grundsätzliche Anforderungen; für die Armatur erforderliches Drehmoment; vom Stellantrieb zu lieferndes Drehmoment; Drehmomentüberhöhungen; Auslegung des Antriebsmotors; elektrische Energieversorgung; Absteuerung, Drehmomentbegrenzung und Stellungsrückmeldungen; Festigkeitsauslegung; Auslegung für Bedingungen eines Störfalls; Handbetrieb, Überwachung und mechanische Sicherungen; Absteuerzeit; Unterlagen)
Auslegung der Betätigungsmagnete für Ventile
(Grundsätzliche Anforderungen; Ermittlung der Magnetgegenkraft und der Rückstellkraft; elektrotechnische Aus­legung; elektrische Energieversorgung; Auslegung für Bedingungen eines Störfalls; Überwachung und mechanische Sicherungen; Unterlagen)
Auslegung der elektrischen Antriebe von Arbeitsmaschinen
(Grundsätzliche Anforderungen; Leistung und Momentenverlauf; elektrische Energieversorgung; Ausführung des Antriebsmotors; Auslegung für Bedingungen eines Störfalls; Überwachung; Aggregatschutz; Unterlagen)
Elektrotechnische Auslegung der Steuerelementantriebe
Grundsätzliche Anforderungen an Typprüfungen von elektrischen Antrieben des Sicherheitssystems
Typprüfungen von Stellantrieben
(Nachweis der Drehmomentauslegung; Festigkeitsnachweis; praktische Prüfung)
Typprüfungen von Betätigungsmagneten für Ventile
(Nachweis der Magnetkraftauslegung; Festigkeitsnachweis; praktische Prüfung)
Typprüfungen von elektrischen Antrieben von Arbeitsmaschinen
Eignungsüberprüfung von elektrischen Antrieben des Sicherheitssystems
Werksprüfungen
Inbetriebsetzungsprüfungen
Wiederkehrende Prüfungen
Prüfungen bei Wartung oder nach Instandsetzung
Prüfnachweise
Prüfer
Dokumentation
(Dokumentation der Prüfung der Unterlagen; Dokumentation der praktischen Prüfungen; Prüfberichte; Gültigkeit der Prüfbescheinigung; Aufbewahrung und Archivierung)

Anhang:
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird