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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 5. Dezember 2025

Herr Bundesminister a. D. Christian Lindner hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, nach dem Ausscheiden aus dem Amt folgende Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:

1.
Mitglied im Beirat der Hagedorn Unternehmensgruppe;
2.
Mitglied in den Kuratorien der Stiftung Familienunternehmen sowie der Stiftung Familienunternehmen und Politik;
3.
Tätigkeit als Senior Advisor bei der Rheinkalk Holding GmbH;
4.
Tätigkeit als Senior Advisor bei der Teneo Germany GmbH;
5.
Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Autoland AG;
6.
Fellowship an der School of Public Policy der London School of Economics.

Die Bundesregierung hat hierzu in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Für die beabsichtigte Tätigkeit als Mitglied in den Kuratorien der Stiftung Familienunternehmen und der Stiftung Familienunternehmen und Politik wird eine Karenzzeit für die Dauer von jeweils 15 Monaten ab dem Ausscheiden aus dem Amt ausge­sprochen. Für die beabsichtigte Tätigkeit als Senior Advisor bei der Teneo Germany GmbH wird eine Karenzzeit für die Dauer von 16 Monaten ab dem Ausscheiden aus dem Amt ausgesprochen.

Gegen die angezeigten Tätigkeiten als Mitglied im Beirat der Hagedorn Unternehmensgruppe, als Senior Advisor bei der Rheinkalk Holding GmbH und als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Autoland AG sowie für das geplante Fellowship an der School of Public der London School of Economics bestehen nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken.

Die Bundesregierung schließt sich insoweit den Empfehlungen des beratenden Gremiums an und macht sich dessen Erwägungen zu eigen.

Berlin, den 5. Dezember 2025

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf