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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
(Kälte-Klima-Richtlinie)

Vom 20. Oktober 2017

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 1. Dezember 2016 (BAnz AT 19.12.2016 B7) wird geändert.

1.
Nummer 4.3 lautet nunmehr wie folgt:
„Es gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150 000 Euro pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben.“
2.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 20. Oktober 2017

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag
Berthold Goeke