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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
(Kälte-Klima-Richtlinie)
Vom 20. Oktober 2017
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 1. Dezember 2016
(BAnz AT 19.12.2016 B7) wird geändert.
1.
Nummer 4.3 lautet nunmehr wie folgt:
„Es gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150 000 Euro pro Maßnahme sowie eine
Begrenzung auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben.“
2.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.
Berlin, den
20. Oktober 2017
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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