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Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Richtlinie
zur Förderung von Projekten zum Thema
„Untersuchung risikoreicher Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung“
(Experiment!Material)

Vom 12. August 2025

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Diese Förderrichtlinie ist Teil der Umsetzung des Fachprogramms des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“. Das Materialforschungsprogramm ist eingebettet in die übergeordnete Strategie des BMFTR „Technologisch souverän in Deutschland und Europa“, konkret im Rahmenprogramm „Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030 (FITS2030)“.

Die Förderung origineller, wissenschaftlich fundierter Ideen im Bereich der Material- und Werkstoffforschung soll es ermöglichen, erste Machbarkeitsnachweise für unkonventionelle Hypothesen, Methoden oder Technologien zu erbringen, die auf andere Weise nicht erlangt werden können. Motivation ist die Schaffung eines Anreizes zur Untersuchung hochriskanter und disruptiver Forschungsansätze. Eine Ergebnisverwertung in Form von Anschlussvorhaben, zum Beispiel unter Beteiligung der Industrie oder auch in Form von Ausgründungen/Start-ups, ist ein wünschenswertes Ergebnis, aber nicht notwendiges Ziel dieser Maßnahme.

1.2 Zuwendungszweck

Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von FuE-Projekten zur Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe mit Fokus auf die Machbarkeit und den Informationszugewinn hinsichtlich grundlegender, neuer, innovativer und hoch risikobehafteter Forschungsansätze. Für ein im Bereich FuE immer mögliches Scheitern der Forschungs- beziehungsweise Innovationsidee wird dabei ein höheres Risiko als gewöhnlich in Kauf genommen.

Die Förderung versteht sich dabei nicht nur als Anschubfinanzierung für Innovationen, sondern vielmehr auch als Anschub für weitere Maßnahmen, darunter jene der Bundesagentur für Sprunginnovationen oder auch das EXIST-Gründungsstipendium, die auf der Basis der grundsätzlichen Machbarkeit adressiert werden können. Das Förderverfahren zeichnet sich durch vereinfachte Beantragung sowie innovative Auswahlmethoden aus, um auch unkonventionellen Ideen größeren Raum zu bieten.

Im Rahmen der Richtlinie werden vorwettbewerbliche FuE-Projekte an Hochschulen und Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtungen gefördert. Die Vorhaben sollen die Ziele der Förderrichtlinie unmittelbar adressieren. Die Projekte sollen eine Laufzeit von 18 Monaten nicht überschreiten.

Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mittel- bis langfristig werkstoffbasierte Innovationen sowie dafür notwendige Werkzeuge für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in Deutschland beziehungsweise für die in Deutschland wichtigen Industriezweige sowie zentralen Anwendungsfelder zu schaffen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMFTR fördert mit dieser Richtlinie grundlegende, besonders risikoreiche und explorative Ideen und Experimente im frühen (vorwettbewerblichen) Stadium, ausschließlich als Einzelvorhaben. Die Vorhaben sollen material­wissenschaftliche Fragestellungen mit theoretisch nach dem Stand der Wissenschaft und Technik fundierten, hohem erwartbaren Innovationspotenzial bearbeiten, denen es noch an grundlegenden Entwicklungsarbeiten fehlt, die jedoch bereits jetzt mögliche Einsatzszenarien erkennen lassen. Eine unmittelbare Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis ist daher nicht Ziel dieser Maßnahme, Anschlussmöglichkeiten sollen sich jedoch ergeben können.

Gefördert werden themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben theoretischer und/oder experimenteller Natur im Bereich Material- und Werkstoffinnovationen. Betrachtet werden soll dabei die prinzipielle Entwicklung neuer Materialien beziehungsweise von Materialien und Werkstoffen mit neuen oder verbesserten Eigenschaften. Dies umfasst ebenso alle beteiligten oder neu beteiligten Prozesse zur Herstellung beziehungsweise Synthese sowie die Ver- und Bearbeitung von Materialien.

Folgende Punkte sollen dabei betrachtet werden:

Material- beziehungsweise Werkstoffbezug im Bereich der Natur- oder Ingenieurwissenschaften muss im Fokus der Arbeiten stehen.
Disruptiver Forschungsansatz statt inkrementelle Vorgehensweise erwünscht.
Verwendung oder Etablierung bislang wenig betrachteter Vorgehensweisen.
Neuheitsgrad der Forschungsinhalte beziehungsweise neue Forschungsrichtungen im bisher unbekannten Terrain.
Durchführung von Machbarkeitsnachweisen beziehungsweise Arbeiten für den Nachweis hinsichtlich einer prinzipiellen Tauglichkeit und Akzeptanz (Proof of Concept).
Etablierung neuartiger Charakterisierungs- und Analytikverfahren zur Untersuchung von Werkstoffen in un­konventionellen Anwendungsfeldern.
Einsatz fortschrittlicher Fertigungstechnologien.

Die Maßnahme hat als Gesamtziel, die notwendigen, grundlagenorientierten Untersuchungen zu ermöglichen, um weitere Informationen und disruptive Potenziale sowie erhaltene Ergebnisse später in Anschlussaktivitäten zu überführen. Dabei wird hiermit explizit nur eine zeitlich und finanziell begrenzte Erprobungsphase gefördert. Ein Scheitern der Arbeiten wird dabei in Kauf genommen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Entwicklungen von Batteriematerialien, von Materialien zur Wasserstoff­speicherung, zur Nutzung von CO2 als Rohstoffquelle sowie Anwendungen im Bereich Lebensmittel und Kosmetika, da diese Schwerpunkte in anderen Förderaktivitäten des BMFTR gesondert adressiert werden.

Querschnittsthemen wie beispielsweise die Materialsicherheit, Standardisierung und Normung, die Weiterentwicklung von Messmethoden wie auch die Modellierung und Simulation können berücksichtigt werden, soweit diese für den Nachweis der Machbarkeit notwendig sind.

Kriterien, anhand derer der Erfolg der geförderten Maßnahme – auch im Hinblick auf die Erreichung der förder­politischen Zielsetzung – geprüft wird, umfassen das disruptive Potenzial der geförderten Vorhaben. Es werden daher nur Vorhaben gefördert, die perspektivisch Antworten auf drängende wissenschaftlich-technische und gegebenenfalls verbundene wirtschaftliche Fragestellungen im Kontext Material- und Werkstoffinnovation geben werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die/den leitende/n Wissenschaftler/in (Förderinteressenten) gekoppelt.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten/Ausgaben, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).1

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vor­wettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Zur Einreichung einer Projektskizze sind Förderinteressenten mit abgeschlossenem Masterstudium oder höherer akademischer Qualifizierung im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder außeruniversitären Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung berechtigt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und den Förderinteressenten in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Eine entsprechende Erklärung der aufnehmenden Einrichtung ist der Bewerbung beizulegen.

Die Förderinteressenten müssen dazu nicht zwingend bereits an der Einrichtung tätig sein. Auch sind Projektskizzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zurzeit im Ausland arbeiten, einen Wechsel der Einrichtung anstreben oder für ein Wirtschaftsunternehmen tätig sind und beabsichtigen, sich für die Dauer der Förderung befristet freistellen zu lassen, erwünscht und besonders aufgefordert.

Die Einbindung von Kooperationspartnern aus Wissenschaft und Industrie im In- und Ausland als assoziierte Partner ohne Förderung ist möglich. Das konkrete Interesse am Forschungsvorhaben ist durch eine schriftliche Absichts­erklärung des/der beteiligten Kooperationspartner hinsichtlich der geplanten Kooperation beziehungsweise Be­teiligung zum Ausdruck zu bringen.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von regelmäßigen Austauschformaten vorgesehen, die dem Erfahrungsaustausch dienen, auf eine stärkere Vernetzung abzielen und zusätzliche Synergien erzeugen sollen. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten leitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Be­wertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Förderinteressenten sollten sich mit den Angeboten der Plattform „MaterialDigital“ (PMD, https://www.materialdigital.de) vertraut machen. Im Vorhaben generierte Daten sind IP-konform sowie nach den sogenannten FAIR-Prinzipien2 zu speichern, um die Grundlage für eine perspektivische Anbindung an die PMD zu schaffen. Sofern datengetriebene Arbeiten im Fokus des Vorhabens stehen, fließen mögliche Anknüpfungspunkte an einschlägige Datenökosysteme in die Bewertung ein (siehe Nummer 7.2.1).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.

Die Anzahl der zu fördernden Vorhaben richtet sich nach dem Ergebnis der Begutachtung sowie nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Bei den zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten ist Folgendes zu beachten:

Personalkosten/-ausgaben: Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können Personalkosten beziehungsweise -ausgaben in einem Umfang von bis zu einem Vollzeitäquivalent für die gesamte Vorhabenlaufzeit berücksichtigt werden (entspricht maximal 18 Personenmonaten verteilt auf das gesamte vorgesehene Personal). Der Ansatz ist dabei nicht nur auf die Förderinteressentin/den Förderinteressenten beschränkt, sondern kann weiteres wissenschaftliches und/oder technisches Personal umfassen. Zusätzlich können wissenschaftliche Hilfskräfte in begrenztem Umfang (bis zu zehn Stunden pro Woche) die Arbeiten unterstützen. Personalkosten beziehungsweise -ausgaben sind nur für Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Einrichtung ausgewiesen sind. Bei der Einstufung sind tarifliche Regelungen zu berücksichtigen.
Sächliche Verwaltungsausgaben/Materialkosten (Ausgaben/Kostenbasis): Aufwendungen können mit bis zu 20 000 Euro in der Skizze kalkuliert werden. Bei Förderung sind nur die tatsächlich entstandenen und nach­zuweisenden Aufwendungen abrechnungsfähig.
Dienstreisen/Reisekosten: Aufwendungen ausschließlich für Forschungsaufenthalte der Förderinteressentin/des Förderinteressenten sowie für die Unterbringung einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers können bis maximal 3 500 Euro in der Skizze kalkuliert werden. Bei Förderung sind nur die tatsächlich entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen abrechnungsfähig.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Ansätze für die Vergabe von Aufträgen sowie für Gegenstände und Ab­schreibungen. Geräte und die nötige Ausstattung sollen grundsätzlich von der aufnehmenden Einrichtung gestellt werden; ein bestätigendes Schreiben der aufnehmenden Einrichtung ist erforderlich.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Das BMFTR unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung in BMFTR-Projekten. Änderungen in BMFTR-geförderten Projekten an Hochschulen oder institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die aufgrund familienbedingter Ausfallzeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen sinnvoll und notwendig sind, werden mit geringem administrativem Aufwand gewährt. Insbesondere kommen Verlängerungen der Projektlaufzeit und, soweit erforderlich, zusätzliche Mittel für die den familienbedingten Ausfallzeiten entsprechenden Nachholzeiten in Betracht. Ausreichend ist ein entsprechender, kurz begründeter schriftlicher Antrag (per E-Mail) von der Projektleitung an den zuständigen Projektträger. Voraussetzung für eine solche Änderung des Vorhabens ist, dass die Nachwuchswissenschaftlerin beziehungsweise der Nachwuchswissenschaftler einen Beitrag zur Erreichung des Projektziels leistet.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgende Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
(weitere Informationen unter www.werkstofftechnologien.de)

Ihre Ansprechpartner sind:

Dr. Tobias Breitbach
Telefon: 02461/61-85433
E-Mail: t.breitbach@ptj.de
Dr. Marc Schmitz
Telefon: 02461/61-85495
E-Mail: marc.schmitz@ptj.de
und
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ihr Ansprechpartner ist:

Sebastian Kammann
Telefon: 0211/6214-951
E-Mail: kammann@vdi.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ein­zureichen.

Alle Unterlagen sind, sofern nicht anders vermerkt, in deutscher Sprache zu erstellen.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können den beauftragten Projektträgern beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form zu jährlichen Stichtagen vorgelegt werden. Diese sind:

1. November 2025
1. Juni 2026
1. Juni 2027
1. Juni 2028
1. Juni 2029

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden.

Die Projektskizze, bestehend aus dem „easy-Online“-Projektblatt zur Skizze und den nachfolgend aufgeführten, teilweise anonymisierten Unterlagen, ist über das Internetportal „easy-Online“ zu erstellen und einzureichen. Das Portal ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistenten den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

Ministerium: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Fördermaßnahme: Experiment!Material – Risikoreiche Ideen im Bereich Materialforschung

Förderbereich: Risikoreiche Ideen im Bereich Materialforschung (S)

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Erstellung des „easy-Online“-Projektblatts:

Bitte nutzen Sie ausschließlich das „easy-Online“-Projektblatt zur Angabe näherer Informationen hinsichtlich Einrichtung, Projektleitung und Kontaktdaten. Als Ansprechperson der Projektleitung ist zwingend die/der Förderinteressent/in anzugeben.
Ein grober Finanzierungsplan ist ausschließlich im „easy-Online“-Projektblatt darzustellen.

Die zur Projektskizze gehörige Projektbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (I – IV) zu erstellen und darf maximal drei DIN-A4-Seiten (Schriftform Arial, Größe 10 pt, 1,15-facher Zeilenabstand, normaler Zeichenabstand) umfassen. Eine Vorlage zur Erstellung der Skizze kann bei den zuständigen Projektträgern (siehe Nummer 7.1) an­gefordert oder unter www.werkstofftechnologien.de heruntergeladen werden.

I.
Motivation und Gesamtziel des Vorhabens (Problembeschreibung und Ausgangssituation, Forschungslücke im internationalen Stand der Technik, angestrebte Innovation, Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie).
II.
Lösungsansatz (grobe Darstellung der geplanten Arbeiten, mögliche Risiken und Gegenmaßnahmen, gegebenenfalls mögliche Anknüpfungspunkte an einschlägige Datenökosysteme bei datengetriebenen Arbeiten).
III.
Verwertungsaussichten (Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen, mögliches Alleinstellungsmerkmal des Ergebnisses, Einsatzszenarien auch bei einem Scheitern der Arbeiten).
IV.
Nennung von drei Publikationen, die nicht durch die Interessentin beziehungsweise den Interessenten angefertigt wurden, die aber besonders eng mit der Idee verwandt sind und deren Wichtigkeit unterstützen.

Die Skizze kann bis zu zwei Abbildungen enthalten, die Bildunterschrift ist jeweils auf maximal zwei Zeilen zu beschränken.

Die Projektbeschreibung ist vollständig anonymisiert zu erstellen. Bitte verzichten Sie daher auf jegliche personen­bezogenen Angaben und Selbstzitationen, die eine Identifizierung beteiligter Personen oder Einrichtungen ermöglichen könnten. Bei Nichtbeachtung ist ein Ausschluss im Bewerbungsverfahren möglich.

Weiterhin sind folgende Anlagen Bestandteil der Projektskizze:

Wissenschaftlich-technisch aussagekräftige Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache (maximal 400 Wörter). Die Kurzfassung muss den allgemeinen Anforderungen an Abstracts wissenschaftlicher Publikationen in Fachjournalen genügen.
Gemeinsame Erklärung mit der aufnehmenden Einrichtung. Eine Vorlage zur Erstellung der Erklärung kann ebenfalls bei den zuständigen Projektträgern (siehe Nummer 7.1) angefordert oder unter www.werkstofftechnologien.de heruntergeladen werden.
Gegebenenfalls Absichtserklärungen der Kooperationspartner.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit den zuständigen Projektträgern Kontakt aufzunehmen.

Die Auswahl der Skizzen erfolgt nach folgendem Schema:

1.
Die eingegangenen Projektskizzen werden durch die beauftragten Projektträger zunächst auf Plausibilität und ihren Beitrag zu den Zielen dieser Förderrichtlinie geprüft. Sofern datengetriebene Arbeiten im Fokus der Vorhaben stehen, fließen zudem mögliche Anknüpfungspunkte an einschlägige Datenökosysteme in die Bewertung ein. Alle Skizzen, welche Schritt 1 positiv durchlaufen, werden in der weiteren Auswahl berücksichtigt (Punkt 2 und 3).
2.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Auswahlgremium bewertet die Skizzen nach den folgenden Kriterien als unbedingt zu fördern, grundsätzlich förderfähig und nicht zu fördern:
grundsätzliche wissenschaftliche Plausibilität und Machbarkeit und damit Förderfähigkeit; Verneinung führt zum Ausschluss aus dem Bewerberpool
wissenschaftliche Originalität des Projektvorschlags mit Potenzial zur Disruption
Qualität des Lösungsansatzes, um die Projektziele zu erreichen, realistische Benennung von Risiken
Relevanz und Verwertungsaussichten der Projektarbeiten sowohl im Erfolgsfall als auch bei einem Scheitern
Das Auswahlgremium erhält zur Bewertung der Skizzen ausschließlich die anonymisierte Projektbeschreibung (keine Nennung der Einrichtung, keine Nennung des Namens des Bewerbers).
3.
Zusätzlich zu den in Schritt 2 ausgewählten Skizzen wird eine gleich hohe Anzahl an Skizzen aus dem grundsätzlich als förderfähig bewerteten verbleibenden Bewerberpool ausgelost, um auch solchen Projekten, die in der Diskussion des Auswahlgremiums weniger Beachtung fanden, die Gelegenheit zur Erprobung des Forschungs­ansatzes zu bieten.

Das BMFTR behält sich zudem vor, im Auswahlverfahren auf die Nutzung datenschutzkonformer digitaler Werkzeuge zurückzugreifen. Auf die Einholung schriftlicher Fachgutachten wird dabei verzichtet.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Dabei wird nicht offengelegt, ob die Projektskizze durch das Auswahlgremium vorgeschlagen wurde oder die Entscheidung durch Auslosen erfolgt ist.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gemeinsam mit ihrer Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind die für das Vorhaben spezifischen Beschreibungen analog zur Gliederung der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1) vorzulegen, insbesondere mit folgenden zusätzlichen Angaben:

kurzer, schlüssiger Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung (siehe die in Nummer 5 be­schriebenen zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten)
Notwendigkeit der Zuwendung

Eventuelle Auflagen sind bei der Erstellung des Antrags zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die Anträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und der Erläuterungen
Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des zur Förderung empfohlenen Finanz­rahmens

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig.

Bonn, den 12. August 2025

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Im Auftrag
Peter Hassenbach
1
Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
2
https://www.go-fair.org/fair-principles/
3
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.