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FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 23. Oktober 2020

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der ­Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den ­Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 23. Oktober 2020

FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
Yacine Chettouh
Anlage

Nachnutzungsmodell FIT-Store
Beschluss 2020/40

1. Der IT-Planungsrat beschließt das FIT-Store Konzept.
2. Der Entwurf der standardisierten Vertragsbedingungen zum Einstellungsvertrag für das SaaS-Modell wird zur Kenntnis genommen. Der IT-Planungsrat bittet die Arbeitsgruppe die standardisierten Vertragsbedingungen (Einstellungs- und Nachnutzungs-AGB und entsprechende Mustervertragsformulare) für das SaaS-Modell bis zum 30. November zum Beschluss im Umlaufverfahren vorzulegen und Vertragsbedingungen für möglich alternative Modelle im Rahmen des FIT-Stores spätestens bis zur 34. Sitzung des IT-Planungsrates zu finalisieren.
 
 

Unternehmenskonto
Beschluss 2020/41

1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Berichterstatters zur Kenntnis.
2. Der IT-Planungsrat begrüßt die Überlegungen Bayerns zur Weiterentwicklung des ELSTER-Unternehmenskontos hin zu einer Infrastrukturkomponente für einen Single Point of Contact für die Wirtschaft in Deutschland.
3. Der IT-Planungsrat beauftragt den Freistaat Bayern die hierfür erforderlichen Anforderungen zu erheben.
4. Der IT-Planungsrat beauftragt den Freistaat Bayern, das Modul 1 des ELSTER-Unternehmenskontos im Sinne einer nutzerfreundlichen Anbindung unternehmensrelevanter Leistungen auf Basis der vorgelegten Aufwandsplanung weiterzuentwickeln.
5. Der IT-Planungsrat bittet den Freistaat Bayern die Weiterentwicklung des Moduls 1 mit Blick auf die bestehenden Funktionalitäten des PVOG in enger Abstimmung mit den Projektverantwortlichen des PVOG und des Verwaltungsportals des Bundes vorzunehmen.
6. Der IT-Planungsrat beauftragt den Freistaat Bayern und das Land NRW mit der Pilotierung eines Modells für die nutzerfreundliche Anbindung von Landesportalen an das ELSTER-Unternehmensportal.
 
 

FINK – Umsetzung interoperabler Servicekonten
Beschluss 2020/42

1. Der IT-Planungsrat nimmt den technischen Abschlussbericht für den Aufbau von FINK und die Nutzerreise für interoperable Servicekonten zur Kenntnis.
2. Für die Erfüllung der folgenden Aufgaben wird das Projekt bis zum 31. Dezember 2021 fortgeführt: Test der technischen Infrastruktur im produktivnahen Einsatz, Anschluss aller Servicekonten und Postfächer an die technische Infrastruktur.
3. Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, die technische Infrastruktur FINK ab dem 1. Januar 2022 als Produkt in das Produktmanagement aufzunehmen. Er bittet die FITKO, den Transitionsprozess frühzeitig in 2021 zu beginnen und für einen reibungslosen Übergang zu sorgen. Er bittet Bayern und FITKO, Prozesse und Regelungen für den dauerhaften Betrieb und die permanente Weiterentwicklung zu definieren und in der 36. Sitzung entsprechend zu berichten.
4. Der IT-Planungsrat sagt Bayern, vertreten durch das Bay. Staatsministerium für Digitales, die dauerhafte Finanzierung der für das zukünftige Produkt FINK notwendigen Technologie ab dem 1. Januar 2021 zu.
5. Für das Projekt werden für das Jahr 2021 gegenüber den Planungen aus 2019 zusätzlich 5 Mio. Euro benötigt. Die erforderlichen Mittel werden über das Digitalisierungsbudget zur Verfügung gestellt.
6. Ab dem Jahr 2022 erfolgt die Finanzierung aus dem Stammbudget des IT-Planungsrates. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bringt das Projekt in die Haushaltsplanungen für 2022 ein.
 
 

eID-Strategie:
Aktualisierte Rolloutplanung Interoperable Servicekonten Initiale Rolloutplanung
Interoperable Postfächer
Beschluss 2020/43

1. Der IT-Planungsrat nimmt die aktualisierte Rolloutplanung der Teilnehmer der Projektgruppe eID-Strategie für eine flächendeckende Interoperabilität der Servicekonten für Bürger in Bund und Ländern zur Kenntnis.
2. Der IT-Planungsrat nimmt die initiale Rolloutplanung der Teilnehmer der Projektgruppe eID-Strategie für eine flächendeckende Interoperabilität der Postfächer für Bürger in Bund und Ländern zur Kenntnis.
 
 

FIT Connect
Beschluss 2020/44

1. Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Hessen, Bayern und dem Bund, bis zur AL-Runde am 8. Dezember 2020 ein überarbeitetes Architekturbild für die FIT-Connect Antragsübermittlung als Grundlage für eine künftige Ent­scheidung vorzulegen. Dieses soll vorrangig auf bestehenden Produkte und Standards des IT-Planungsrats basieren (insbesondere DVDV, Anwendung Governikus, OSCI, XZufi, XTA, FIM, XFALL), sowie europäische Standards und Entwicklungen in die Betrachtungen einbeziehen. Es soll gegebenenfalls erforderliche Weiterentwicklungsbedarfe identifizieren. Darüber hinaus sind die datenschutzrechtlichen Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des Registermodernisierungsgesetzes (Entwurf) zu rechtlichen und technischen Vorgaben der Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen zu klären und zu dokumentieren. Der weitere Aufbau der föderalen Antragsübertragungsarchitektur und -infrastruktur FIT-Connect erfolgt gem. dem dann vereinbarten Architekturbild, das unter Einbeziehung der oben genannten Basiskomponenten und Infrastrukturen entwickelt wurde.
2. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO mit dem technischen und organisatorischen Aufbau des Föderalen Entwicklerportals gem. dem skizzierten Aufbau und der Konzeption der initialen Inhalte bis zur 36. Sitzung des IT-Planungsrats.
3. Vorbehaltlich einer einstimmigen Zustimmung des Bundes und der Länder in der AL-Runde am 8. Dezember 2020 beauftragt der IT-Planungsrat die FITKO mit dem Aufbau der FIT-Connect-Plattform als modulares Ökosystem von technischen und organisatorischen Bausteinen für föderale Integrationsaufgaben, die vorrangig der ­Beschleunigung der OZG-Umsetzung im Allgemeinen und länderübergreifend genutzten Softwarelösungen wie „Einer-für-Alle“-Diensten im Speziellen dienen. Zu den bis spätestens zur 36. Sitzung des ITPLR abzuschließenden Aufgaben gehören
  i. die initiale Konzeption einer föderalen Plattformarchitektur und Architekturprinzipien, die ein optimiertes Zusammenspiel zentraler und dezentraler Komponenten ermöglicht, sowie die Organisation der in enger Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgenden Fortschreibung;
  ii. die initiale Erstellung einer Roadmap mit weiteren Bausteinen der FIT-Connect-Plattform für föderale Integrationsaufgaben sowie die Organisation der in enger Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgenden Fortschreibung;
  iii. die Konzeption einer Organisationsstruktur und rechtlicher Grundlagen für die Steuerung und den Betrieb der FIT-Connect-Bausteine sowie die Organisation der in enger Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgenden Fortschreibung.
4. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, regelmäßig in der AL-Runde zu den Fortschritten des Projekts zu berichten und bis zur 34. Sitzung des IT-Planungsrats einen initialen Zeit- und Kostenplan zur Realisierung von FIT-Connect als möglichem Produkt des IT-Planungsrats vorzulegen. Ein Projektabschlussbericht inkl. einer abschließenden Prüfung der Infrastrukturvarianten soll bis zur 36. Sitzung des IT-Planungsrats vorgelegt werden.
 
 

Umsetzung SDG-Verordnung (EU-Verordnung 2018/1724)
Beschluss 2020/45

1. Der IT-Planungsrat beschließt die Umsetzung der Lösungsskizzen in den Bereichen Informationserhebung, Feedback, Statistik sowie Hilfs- und Problemlösungsdienste.
2. Der IT-Planungsrat ist sich bewusst, dass die Bereitstellung von SDG-Informationen deutschlandweit erst ab Mai 2021 erfolgen kann – als Konsequenz des Beschlusses der Steuerungsgruppe PVOG vom 21. Juli 2020 zur Umsetzung der SDG-Anforderungen im Rahmen des PVOG auf Basis von XZuFi 2.2 bis Ende April 2021. Interimslösungen zur SDG-Anbindung sind nur unter der Maßgabe umzusetzen, dass Neuentwicklungen von Schnittstellen hierfür vermieden werden.
 
 

Verbindungsnetz – Preise
Beschluss 2020/46

1. Der in der 32. Sitzung genehmigte Leistungskatalog (mit Preisliste) der Version 2.5 wird für das Jahr 2020 vorläufig fortgeschrieben.
2. Aufgrund von Korrekturen an der Kostenstruktur des Providers können die Preise für 2020 für die Teilnehmer nachträglich angepasst werden. Der Bund wird gebeten, die angepassten Preise für das Jahr 2020 dem IT-PLR in der 34. Sitzung 2021 zur Entscheidung vorzulegen.
 
 

Anbindung der Kommunen an das Verbindungsnetz
Beschluss 2020/47

1. Der IT-Planungsrat nimmt den Sachstandsbericht „Kommunale Anbindung an das Verbindungsnetz im Sinne von Artikel 91c Absatz 4 GG“ zur Kenntnis.
2. Der IT-Planungsrat bittet die Länder und Kommunen, die Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen über das Verbindungsnetz zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation weiter voranzutreiben.
3. Der IT-Planungsrat bittet die Länder in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, die E-Mail-Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Kommunen über das Verbindungsnetz, wie im Leitfaden „Sichere E-Mail-Kommunikation im VN“ beschrieben, umzusetzen.
 
 

eSiegel als pragmatische Schriftform in Bescheiden
Beschluss 2020/48

1. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, eine Siegelfunktion für die Digitalisierung von Verwaltungsakten, die der Schriftform bedürfen, technisch und rechtlich zu prüfen.
 
 

Gesetzentwurf zur Registermodernisierung
Beschluss 2020/49

1. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen eine notwendige Voraussetzung zur Umsetzung des Once-Only Prinzips und damit zur Realisierung attraktiver OZG-Verwaltungsleistungen ist. Auch für die registerbasierte Durchführung des Zensus und zur Erfüllung europäischer Anforderungen nach der SDG-Verordnung bedarf es eines registerübergreifenden Identitätsmanagements.
2. Er stellt fest, dass das derzeit verwendete Verfahren zur Identifikation natürlicher Personen anhand ihrer Grunddaten, auch aus Gründen des Datenschutzes und der Datensparsamkeit, einer Verbesserung bedarf.
3. Er begrüßt deshalb grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die rechtliche Grundlage für ein datenschutzkonformes Identitätsmanagement für natürliche Personen schafft, welches den Anforderungen einer modernen Verwaltung mit digitalisierten Verwaltungsleistungen entspricht.
4. Er bekräftigt seine Absicht, die Umsetzung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements aktiv zu unterstützen und bittet das Koordinierungsprojekt Registermodernisierung im Zuge der laufenden Erstellung eines Zielbildes für eine modernisierte Registerlandschaft auch gegebenenfalls erforderliche Weiter- und Neuentwicklungen zur bestehenden Referenzarchitektur in den Blick zu nehmen.
 
 

Fortbildung in der Informationssicherheit
Beschluss 2020/50

1. Die Durchführung der Jahrestagung der IT-Sicherheitsbeauftragten in Ländern und Kommunen obliegt dem jeweiligen Vorsitz des IT-PLR. Dabei wird er inhaltlich durch ein Gremium bestehend aus LSI BY, BAköV, BSI und FITKO sowie dem Vorsitz der AG Informationssicherheit unterstützt. Der Freistaat Bayern wird gebeten, das Organisationsmanagement für die Jahrestagung zu übernehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung dauerhaft bei der Messe Nürnberg stattfinden kann.
2. Die FITKO wird gebeten, die Möglichkeit der Vereinbarung eines gemeinsamen Rahmenvertrags zu prüfen, aus dem Länder und Kommunen künftig Fortbildungsveranstaltungen zur Informationssicherheit abrufen können.
 
 

FITKO/KoSIT Einzelvereinbarungen
Beschluss 2020/51

1. Der IT-Planungsrat stimmt den vorgelegten Entwürfen der Einzelvereinbarungen zwischen KoSIT und FITKO zu.
 
 

Datenaustausch im Hochschulwesen
Beschluss 2020/52

1. Der IT-Planungsrat begrüßt die formale Beschreibung eines potentiell bestehenden Standardisierungsbedarfs für die genannten Nachweise im Bildungswesen bzw. in den genannten Anwendungsfällen und wird die Bearbeitung des Bedarfs als Thema in seinen nächsten Sitzungen weiterverfolgen.
2. Der IT-Planungsrat nimmt den Standardisierungsbedarf zur weiteren Bearbeitung auf die Agenda auf und beauftragt das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem BMBF und unter Einbezug der Hochschulen über die KMK das Thema weiter zu bearbeiten.
 
 

Bildungs- und Weiterbildungsplattform E-Government
Beschluss 2020/53

1. Der IT-Planungsrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Hessen wird gebeten, einen Sachstandsbericht zur 35. Sitzung in der AL-Runde vorzulegen.
 
 

AG Cloud Computing und Digitale Souveränität
Beschluss 2020/54

1. Der IT-Planungsrat nimmt das Konzept „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie – Föderaler Ansatz“ zur Kenntnis.
2. Der IT-Planungsrat beauftragt die Arbeitsgruppe Cloud-Computing und Digitale Souveränität auf Grundlage der definierten Standardisierungsbereiche und den Anforderungen eine Zielarchitektur zu erarbeiten und dem IT-Planungsrat in der 34. Sitzung über den Fortschritt zu berichten.
 
 

Governikus Projekt Service-orientierte Standardbausteine
Beschluss 2020/55

1. Der IT-Planungsrat nimmt die positive Prüfung des Projektantrags „Service-orientierte Standardbausteine als integrale Elemente einer föderalen Plattformarchitektur zur effizienten Umsetzung von OZG-Maßnahmen“ durch die FITKO sowie den positiven Grundsatzbeschluss der Abteilungsleiter in der 10. Sitzung zur „Sicherstellung der arbeitsteiligen OZG-Umsetzung“ am 23. Juni 2020 zur Kenntnis.
2. Der IT-Planungsrat bittet das Land Bremen um die Umsetzung des Projektes „Service-orientierte Standardbausteine als integrale Elemente einer föderalen Plattformarchitektur zur effizienten Umsetzung von OZG-Maßnahmen“ und stellt dafür Mittel in Höhe von 755 T€ aus dem Digitalisierungsbudget (Aktivität Nummer 5 „(Weiter-)Entwicklung fachunabhängiger und fachübergreifender Standards und Schnittstellen“) bereit.
 
 

Messen und Veranstaltungen 2021
Beschluss 2020/56

1. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachkongress des IT-Planungsrats 2021 in hybrider Form (Präsenz- und virtuelles Format) in Dresden ausgerichtet wird.
2. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachkongress aufgrund des hybriden Formates die Anzahl der Fachforen/Fachworkshops (auf ca. 12) einschränkt.
3. Der IT-Planungsrat stimmt der Erhöhung des Budgets von 80 000 € auf 160 000 € zu.
 
 

Formalisierung der AL-OZG Runde
Beschluss 2020/57

1. Der IT-Planungsrat stimmt dem Vorschlag zu, dass die AL-Runde „Sicherstellung der OZG-Umsetzung“ in die AL-Runde zur Vorbereitung der IT-Planungsratssitzungen aufgeht.
2. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO ab 2021 das Sitzungsmanagement für die erweiterte AL-Runde zu übernehmen und eine entsprechende Stelle aus dem Wirtschaftsplan 2021 bereitzustellen.
3. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO zu seiner 34. Sitzung einen Vorschlag für eine überarbeitete Geschäftsordnung vorzulegen.
 
 

IT-Planungsrat-Controlling
Beschluss 2020/58

1. Der IT-Planungsrat nimmt das Konzept IT-Planungsrat-Controlling zur Kenntnis und beauftragt die FITKO mit der Umsetzung ab dem 1. Januar 2021.
2. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, zur 37. Sitzung einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung des Konzepts und die Erreichung der gesetzten Ziele vorzulegen.
 
 

Rechtsgremium des IT-Planungsrates
Beschluss 2020/59

1. Der IT-Planungsrat bittet Bund, BY und NRW ein neues Rechtsgremium aufzubauen, um querschnittliche Rechtsfragen zur OZG-Umsetzung zukünftig noch zielgerichteter zu klären. Eventuelle Kosten trägt bis Ende 2022 der Bund.
 
 

Berichtspflichten IT-Planungsrat
Beschluss 2020/60

1. Der IT-Planungsrat stimmt der Konsolidierung des Berichtswesens zu.
2. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, zu seiner 34. Sitzung ein Vorschlag für die erforderliche Beteiligung der ChefBK/CdSK unter den gegebenen neuen Rahmenbedingungen vorzulegen.