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vom: 16.09.2021
Bundesministerium für Gesundheit
BAnz AT 26.11.2021 B4
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. August 2021 (BAnz AT 16.11.2021 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Der Abschnitt „H. Aufzeichnungen und Bescheinigungen“ wird wie folgt geändert:
Die Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
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