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vom: 15.01.2014
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BAnz AT 23.01.2014 B5
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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) als zuständige Behörde gemäß § 3 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091), in Verbindung mit den §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) veröffentlicht zur praktischen Umsetzung des SigG und der Signaturverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542):
1 Funktionsbibliothek secunet Signierkomponente, Version 1.41
1.1 Auslieferung: Als Produkt an Anwendungsprogrammierer durch persönliche Übergabe auf einer einmal beschreibbaren CD-ROM.
1.2 Funktionsbeschreibung: Die secunet Signaturkomponente ist eine Funktionsbibliothek, die innerhalb der gesicherten Umgebung des Trustcenters eines Zertifizierungsdiensteanbieters gemäß § 2 Nummer 8 SigG als Teil einer Verzeichnisdienstkomponente (§ 2 Nummer 12b SigG), einer Zeitstempelkomponente (§ 2 Nummer 12c SigG) oder einer Zertifizierungskomponente zum Einsatz kommt.
1.3 Bestätigung gültig bis 31. Dezember 2019
1.4 Hersteller: secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen
1.5 Bestätigende Stelle: TÜV Informationstechnik GmbH, Zertifizierungsstelle, Langemarckstraße 20, 45141 Essen
1.6 Registriernummer: TUVIT.93195.TU.05.2013
IS 15
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
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