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vom: 11.02.2026
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 05.03.2026 B6
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 09/26/33
über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
zur Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen
Im September 2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die Bundesregierung legte mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie am 10. März 2021 die aktuellen und umfassend überarbeiteten Ziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in allen Bereichen nachhaltiger Entwicklung in Deutschland fest. Vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wie der Rohstoff-, Energie- und Ernährungssicherung für eine wachsende Weltbevölkerung, des Klimawandels und der Erhaltung der Biodiversität hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die natürlichen Ressourcen schonend, effizient und nachhaltig zu bewirtschaften und zu nutzen.
Leguminosen leisten einen besonderen Beitrag für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Landbewirtschaftung. Sie reichern Nährstoffe im Boden an und verbessern die Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus erhöhen Leguminosen die biologische Vielfalt in Agrarökosystemen, was vielfältige positive Effekte auf die Flora und Fauna zur Folge hat. Nach einem langanhaltenden Rückgang erholt sich der Leguminosenanbau in Deutschland in den letzten Jahren langsam wieder. Laut Statistischem Bundesamt lag die Anbaufläche für groß- und kleinkörnige Leguminosen 2025 bei 690 400 Hektar und nimmt damit 5,9 Prozent der Ackerfläche ein; vor zehn Jahren waren es noch 3,5 Prozent. Insbesondere bei den großkörnigen Leguminosen konnte eine deutliche Zunahme beim Anbau beobachtet werden (Anbaufläche 2015: 160 400 Hektar, 2025: 302 700 Hektar).
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) möchte, gestützt auf die im Jahr 2012 entwickelte Eiweißpflanzenstrategie1, die Rahmenbedingungen für den Leguminosenanbau in Deutschland weiter verbessern. Mit der Eiweißpflanzenstrategie sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Leguminosen ausgeglichen, Forschungslücken geschlossen und erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung in der Praxis dargestellt werden. Ziel dabei ist es, den Leguminosenanbau in Deutschland zu fördern und die Anbaufläche auszudehnen, um die Leistungen von Leguminosen für Ökosysteme, Humanernährung und Fütterung nutzbar zu machen. Dafür sollen sowohl das Angebot als auch die Nachfrage nach heimisch erzeugten Leguminosen gestärkt werden. Die Eiweißpflanzenstrategie ist gleichermaßen auf den konventionellen wie den ökologischen Anbau ausgerichtet. Das BMLEH strebt an, die Versorgung mit heimisch erzeugten pflanzlichen Proteinen auszubauen.
Hinsichtlich der Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft und der Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster leistet die Eiweißpflanzenstrategie des BMLEH einen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, der Ackerbaustrategie 20352 des BMLEH sowie der Ernährungsstrategie3 der Bundesregierung. Zudem dient sie zur Umsetzung der Bio-Strategie 20304. Des Weiteren werden im ökologischen Landbau Leguminosen benötigt, um die ab 2027 nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 geltende Verpflichtung zu erfüllen, in der Schweine- und Geflügelfütterung ausschließlich Eiweißfuttermittel aus ökologischer Erzeugung zu verwenden.
1 Zuwendungszweck
Verschiedene ackerbauliche Probleme können durch die Diversifizierung der Fruchtfolgen mit Leguminosen vermindert werden: Leguminosen binden Luftstickstoff und sind zum Beispiel in der Lage, die Bodenfruchtbarkeit, die Bodenstruktur, die Verfügbarkeit von Phosphor und anderen Nährstoffen sowie die Biodiversität zu verbessern. Darüber hinaus können sie einen positiven Einfluss auf die Nachfrüchte haben und den Krankheits- und Schädlingsdruck vermindern. Heimischer Leguminosenanbau ist sowohl wichtig für die regionale Proteinversorgung in der Tierhaltung als auch für die Produktion von Proteinen für die menschliche Ernährung.
Auch wenn die Leguminosen zahlreiche positive Eigenschaften aufweisen, ist der Anteil an der Ackerfläche in Deutschland noch gering. Um den Anbau weiter auszudehnen und die Leguminosen stärker in die Fruchtfolgen zu integrieren, bedarf es weiterer Forschung.5 Anbausysteme mit Leguminosen erfordern neben pflanzenbaulichen Optimierungsstrategien auch die Berücksichtigung phytopathologischer Aspekte. Die (Weiter-)Entwicklung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen ist für eine Anbauausweitung von Leguminosen essentiell.
Hierzu kann auch der Mischanbau mit Leguminosen beitragen. Formen des Mischfruchtanbaus sind zum Beispiel Gemenge mit (nahezu) gleichzeitiger Aussaat und Ernte, Untersaaten, Staffelanbau (zeitlich überlappender Anbau in Reihen) und Streifenanbau mit getrennter Ernte.6 Ein an den Standort angepasster Mischfruchtanbau kann durch Synergien der gewählten Kulturarten diverse ökonomische und ökologische Vorteile ermöglichen. Leguminosen als Mischkulturpartner können dabei durch ihre Symbiose mit Knöllchenbakterien Stickstoff liefern. Weitere mögliche Vorteile können zum Beispiel sein: höhere Gesamtbiomasseerträge, Verminderung von Schadorganismen, verbessertes Mikroklima (Beschattung et cetera), Erosionsschutz, erhöhte Biodiversität und stabilere Erträge. Neben den möglichen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen können mit dem Mischanbau aber auch zusätzliche Herausforderungen verbunden sein. So fehlen eine breite Wissensbasis und zum Teil auch angepasste Technologien. Empfehlungen für bestimmte Standorte beruhen oft auf Erfahrungen mit nur wenigen Mischkultursystemen und dem Verhalten der einzelnen Arten aus Reinsaaten. Auch sind die vorherrschenden Anbauverfahren und die verwendeten Maschinen auf Reinsaaten optimiert. Wichtig für die Förderung von Mischkulturen ist daher die Erforschung und Entwicklung von Mischanbausystemen für verschiedene Standorte (Boden und Klima), welche ökonomisch und ökologisch tragfähig sind.
2 Gegenstand der Förderung
Auf dieser Grundlage sucht das Kompetenzzentrum Proteine der Zukunft in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessierte für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Nachhaltige Anbausysteme mit Leguminosen“.
Ziel ist, neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Leguminosenanbaus, die Erschließung, Nutzung und Optimierung des Potenzials der Leguminosen hinsichtlich ihrer agronomischen Leistungsfähigkeit, ihrer Verwertbarkeit sowie ihrer Leistungen für das Ökosystem. Diese Zielsetzungen gelten sowohl für den ökologischen als auch den konventionellen Anbau und die Verwertung.
Es wird insbesondere in den nachfolgend genannten Bereichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf gesehen:
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Anbau von Leguminosen in Reinkultur
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Entwicklung und Erprobung von innovativen Anbauverfahren (zum Beispiel Fruchtfolge- und Anbaumanagement; Verbesserung der Klimaresilienz)
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Untersuchung und Weiterentwicklung des Anbaus von Körnerleguminosen mit bisher geringem, aber wachsendem Anbauumfang (zum Beispiel Körnerwicke, Weiße Lupine, Phaseolusbohne, Kichererbse)
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Optimierung von Bodenbearbeitung, Saatverfahren und Ernteverfahren
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Bewertung legumer Vor- und Zwischenfrüchte hinsichtlich Vorfruchtwert, N-Dynamik, Ökosystemleistungen und Optimierung des Anbaus
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Optimierung des Stickstofftransfers in die Folgefrüchte
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Entwicklung von praxistauglichen Ansätzen zur optimierten Berücksichtigung der Einsparpotenziale von Stickstoffdüngern in den Folgekulturen von Leguminosen
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(Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen gegen Schadorganismen (inklusive Themenkomplex „Leguminosenmüdigkeit“)
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Entwicklung und Erprobung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko für Umwelt, Anwender und Verbraucher
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Entwicklung von Prognoseverfahren und Entscheidungshilfen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage des Schadschwellenprinzips
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Optimierung von physikalischen Techniken zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung unter Berücksichtigung der kulturspezifischen Anforderungen
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Maßnahmen zur Verbesserung der Saatgutqualität
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Anbau von Leguminosen in Mischkultur (Gemenge, Untersaaten, Staffelanbau und Streifenanbau)
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Vergleich von Mischkultur-Anbauvarianten mit Reinkulturen bezüglich Aufwand, Ertrag, Ertragsvariabilität, Vorfruchtwert, Verwertungsmöglichkeiten und dem Beitrag zur Ökosystemleistung in Abhängigkeit vom Standort (Boden, Klima) und damit einhergehend Optimierung der Mischkultur-Anbauvarianten
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Entwicklung angepasster Anbauverfahren beziehungsweise Optimierung dieser unter Berücksichtigung von zum Beispiel Standort, Verwertung, Markt
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Verbesserung des Verständnisses der Wechselwirkungen zwischen den Gemengepartnern zur gezielten Verbesserung der Kulturführung (zum Beispiel hinsichtlich Nährstoffmobilisierung inklusive Stickstoffassimilation, Nährstoffverfügbarkeit und -bedarf, Bodenstruktur, biotische Interaktionen, Mikroklima (Belichtung, Luftfeuchte, Temperatur), Krankheiten und Schadorganismen, Wasserbedarf und -konkurrenz, Fruchtfolgewirkung)
Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden in der Regel mit einer dreijährigen Projektlaufzeit beschieden. Der Projektbeginn ist ab 2027 geplant.
In allen Vorhaben ist im Anbau ausschließlich GVO-freies genetisches Material zu verwenden.
Aspekte der Züchtung und der Verwertung von Leguminosen in der Fütterung sowie in der Humanernährung werden in dieser Bekanntmachung nicht adressiert. Fragestellungen zum Grünland sind ebenso nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Des Weiteren können Vorhaben, deren primäres Ziel eine Verbesserung der Erzeugung, der Verarbeitung oder der Vermarktung von nachwachsenden Rohstoffen ist, im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht berücksichtigt werden. Ebenso nicht gefördert werden Untersuchungen, die unmittelbare Voraussetzung für die Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind.
Das BMLEH strebt eine Erhöhung des Anteils der Forschung zur Stärkung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft an. Vorhaben mit Relevanz auch für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sind besonders willkommen. Die Relevanz des Forschungsvorhabens für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie der Beitrag, den das Forschungsvorhaben zur Lösung von spezifischen Problemen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft leistet, sind in diesem Fall darzustellen.
3 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 16. Oktober 2023 (BAnz AT 13.11.2023 B2) können dies, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Forschungseinrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 83 der Verordnung (EU) Nr. 651/20147 sowie kleine oder mittlere Unternehmen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 beziehungsweise Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 sein. Beihilfen für Großunternehmen können nur gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und Artikel 38 der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährt werden.
4 Rechtsgrundlage
Fördergrundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten vom 16. Oktober 2023 (BAnz AT 13.11.2023 B2)8, die auf der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 beziehungsweise der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 beruht.
Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasis, der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie der oben genannten Richtlinie des BMLEH durch Zuwendungen gefördert werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis sind im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017, Stand: Dezember 2022)“ mit Ausnahme der Nummern 2.4.2 bis 2.4.5. An die Stelle der Nummern 2.4.2 bis 2.4.5 NKBF 2017 tritt die Gemeinkostenpauschale nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe e AGVO mit der Maßgabe, dass ausschließlich die Personalkosten (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a AGVO) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden dürfen. Im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2472 sind Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017, Stand: Dezember 2022)“ mit Ausnahme von Nummer 2.4.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ sein.
Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.
Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll, der EU-Verordnung und seiner Umsetzung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz: www.abs.bfn.de. Spezielle Informationen zum Zugang und Vorteilsausgleich bei genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie im Internetangebot des Informations- und Koordinationszentrums für Biologische Vielfalt der BLE unter www.genres.de/access-and-benefit-sharing.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb.
5 Sonstige Bestimmungen
Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt im Formularschrank der BLE im Abschnitt „Allgemeine Vordrucke“ zu entnehmen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=ble). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMLEH begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Außerdem können weitere Bestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
6 Verfahren
6.1 Bewertungs- und Auswahlverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:
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Nutzen für eine Ausweitung des Anbaus und der Verwertung von Leguminosen,
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Bezug zur Bekanntmachung (Beitrag zur Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen),
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Relevanz und Innovationspotenzial für Wissenschaft und Praxis,
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wissenschaftliche und methodische Qualität (Darstellung des Stands des Wissens und der geplanten Weiterentwicklung, Formulierung der Projektziele und der Arbeitsplanung),
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Expertise der Skizzeneinreicher/des Projektkonsortiums (Einbindung aller erforderlichen wissenschaftlichen und praxisrelevanten Kompetenzen),
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Darstellung, Qualität und Effizienz der vorgesehenen Methoden des Wissenstransfers in Wissenschaft und Praxis,
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Darstellung, Qualität und Effizienz der geplanten Verwertung der Projektergebnisse,
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Erfolgsaussichten für die genannten Projektziele,
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erkennbare Relevanz des Vorhabens für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft,
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erkennbarer Beitrag des Vorhabens für Problemlösungen der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft,
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Schlüssigkeit der im Forschungsdatenmanagementplan dargestellten Maßnahmen und Arbeitsschritte,
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Angemessenheit der Ressourcenplanung (finanziell, zeitlich, personell),
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Einhaltung der formalen Vorgaben.
Das BMLEH und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuzuziehen. Skizzen, welche die in Nummer 6.2 genannten formalen Vorgaben nicht einhalten, werden von der Bewertung ausgeschlossen.
6.2 Skizzeneinreichung
Die zu verwendende Projektskizzengliederung entnehmen Sie bitte dem „Leitfaden für Skizzeneinreicher“. Diesen finden Sie im Informationsangebot des Kompetenzzentrums Proteine der Zukunft im Internet unter www.ble.de/eps. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Für die Erstellung des FDMP ist die Vorlage „FDMP-Skizzenphase“ zu verwenden. Dieses Dokument wird im Formularschrank der BLE unter „Allgemeine Vordrucke“ zur Verfügung gestellt. Bei Verbundprojekten ist ein FDMP für den Verbund einzureichen.
Das Einreichen der Projektskizzen unter Bezug auf die oben genannte Richtlinie erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Im Portal ist die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format
bis zum 21. Mai 2026
hochzuladen. Neben der Vorhabenbeschreibung werden allgemeine Angaben zum Projekt (Laufzeit, Förderbetrag et cetera) abgefragt, aus denen automatisiert ein Projektdatenblatt generiert wird. Dieses Projektdatenblatt und die Vorhabenbeschreibung bilden die Projektskizze und werden gemeinsam begutachtet.
Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis der Bewertung. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kristin Nerlich (0228/6845-3095, Kristin.Nerlich@ble.de) oder René Schug (0228/6845-2933, Rene.Schug@ble.de).
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Dr. Filipini
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- https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/eiweisspflanzenstrategie.html
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- BMEL (2021). Ackerbaustrategie 2035 – Perspektiven für einen produktiven und vielfältigen
Pflanzenbau.
(https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/ackerbaustrategie.html) - 3
- BMEL (2024). Gutes Essen für Deutschland – Ernährungsstrategie der Bundesregierung.
(https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-kabinett.html) - 4
- BMEL (2024). Bio-Strategie 2030 – Nationale Strategie für 30 Prozent ökologische Land-
und Lebensmittelwirtschaft bis 2030.
(https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-strategie-2030.html) - 5
- Böhm, H. et al. (2020). Fruchtfolgen mit und ohne Leguminosen: ein Review, Journal
für Kulturpflanzen, 72 (10-11), 489–509, DOI:
https://doi.org/10.5073/JfK.2020.10-11.01 - 6
- Finckh, M. R. et al. (2024). Fachforum Leguminosen: Leguminosenanbau mit Mischkulturen erweitern. Forschungsstrategie der Deutschen Agrarforschungsallianz. DOI: 10.3220/DAFA1724761353000
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- zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/1315 (ABl. L 167 vom 30.06.2023, S. 1)
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- Link zur Förderrichtlinie:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Eiweisspflanzenstrategie/2307_NA-Richtlinie.pdf?__blob=publicationFile&v=3