Suchergebnis
vom: 14.04.2016
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BAnz AT 29.04.2016 B2
Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland:+49 221 – 9 76 68-0kostenpflichtig
Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/.
Ein vollständiges Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers wird Ihnen angezeigt, wenn Sie in der Fußzeile auf „Sitemap“ klicken. Alle Teile und Rubriken des Bundesanzeigers finden Sie unter „So geht’s – Inhalte“ oder über die Suchfunktion.
Wir bieten eine Volltextsuche und eine erweiterte Suche an. Sie können den gesamten Bundesanzeiger nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Eine Volltextsuche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Bei der erweiterten Suche haben Sie die Möglichkeit, die Suche nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel Veröffentlichungszeitraum oder Bereich, weiter einzuschränken.
Stellen Sie im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat ein. Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Es steht meist eine Druckversion zur Verfügung.
Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen. Es wird nach 30 Minuten ungültig.
Unsere Servicenummer: 0 800 – 1 23 43 39 Mo – Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz
Aus dem Ausland: +49 221 – 9 76 68-0 kostenpflichtig
Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 10.12.2012 B2) gebe ich nachstehend die vom Kerntechnischen Ausschuss am 10. November 2015 beschlossenen Regeln (Regeländerungen)
KTA 1201 | Anforderungen an das Betriebshandbuch | |
KTA 2501 | Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken | |
KTA 3204 | Reaktordruckbehälter-Einbauten | |
KTA 3403 | Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken | |
KTA 3405 | Dichtheitsprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters | |
KTA 3504 | Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken |
in der Fassung 2015-11 bekannt (Anlage).
Darüber hinaus werden folgende Berichtigungen bekannt gemacht:
Die Regel KTA 1408.1, Fassung 2015-11, Bekanntmachung vom 4. Dezember 2015 (BAnz AT 08.01.2016 B4), ist in Tabelle 4.7.1-1 wie folgt zu berichtigen:
„b : Glühbehandlung: 20 h bei Tmax; jedoch gilt bei s größer als 50 mm: 50 h bei 550 °C + 50 h bei Tmax“
Die Regel KTA 3205.2, Fassung 2015-11, Bekanntmachung vom 4. Dezember 2015 (BAnz AT 08.01.2016 B4), ist wie folgt zu berichtigen:
Die Regel KTA 3211.3, Fassung 2012-11, Bekanntmachung vom 10. April 2013 (BAnz AT 02.05.2013 B2), ist in Tabelle 8-5 in der Zeile „Werkstoffgruppe W I“, Spalte „Verfahrensprüfung“ wie folgt zu berichtigen:
„0 °C, 33 °C und 80 °C1)
Durch Interpolation zwischen
0 °C und 33 °C ist die Tem-
peratur zu ermitteln, bei der
die Prüfanforderungen erfüllt
werden. Diese Temperatur
ist die niedrigste zulässige
Betriebstemperatur.“
RS I 5
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
KTA 1201 | Anforderungen an das Betriebshandbuch | |
KTA 2501 | Bauwerksabdichtungen von Kernkraftwerken | |
KTA 3204 | Reaktordruckbehälter-Einbauten | |
KTA 3403 | Kabeldurchführungen im Reaktorsicherheitsbehälter von Kernkraftwerken | |
KTA 3405 | Dichtheitsprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters | |
KTA 3504 | Elektrische Antriebe des Sicherheitssystems in Kernkraftwerken |
Wir setzen Statistik-Cookies ein, um unsere Webseiten optimal für Sie zu gestalten und unsere Plattformen für Sie zu verbessern. Sie können auswählen, ob Sie neben dem Einsatz technisch notwendiger Cookies der Verarbeitung aus statistischen Gründen zustimmen oder ob Sie nur technisch notwendige Cookies zulassen wollen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, Ihre Auswahl jederzeit zu ändern und erteilte Einwilligung zu widerrufen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mit einem Klick auf Allen zustimmen willigen Sie in die Verarbeitung zu statistischen Zwecken ein.