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vom: 17.12.2013
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
BAnz AT 17.01.2014 B3
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Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 10.12.2012 B2) gebe ich nachstehend die vom Kerntechnischen Ausschuss am 19. November 2013 beschlossenen Regeln (Regeländerungen)
in der Fassung 2013-11 bekannt (Anlage).
RS I 5
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
KTA 1401 | Allgemeine Anforderungen an die Qualitätssicherung | |
KTA 1404 | Dokumentation beim Bau und Betrieb von Kernkraftwerken | |
KTA 1502 | Überwachung der Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe in der Raumluft von Kernkraftwerken | |
KTA 1503.1 | Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver
Stoffe; Teil 1: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei bestimmungsgemäßem Betrieb |
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KTA 1503.2 | Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver
Stoffe; Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen |
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KTA 1503.3 | Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver
Stoffe; Teil 3: Überwachung der nicht mit der Kaminfortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe |
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KTA 2201.3 | Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen; Teil 3: Bauliche Anlagen |
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KTA 3201.2 | Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren; Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung |
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KTA 3211.2 | Druck- und aktivitätsführende Komponenten von Systemen außerhalb des Primärkreises; Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung |
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KTA 3704 | Notstromanlagen mit statischen oder rotierenden Umformern in Kernkraftwerken | |
KTA 3901 | Kommunikationseinrichtungen für Kernkraftwerke |
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